Das Internationale Auschwitz Komitee hat die Entschuldigung eines Gastwirts aus dem thüringischen Leinefelde nach einem Auschwitz-Kommentar in den sozialen Medien scharf zurückgewiesen.
Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner wirft dem Mann in einem am Mittwoch veröffentlichten offenen Brief vor, er habe mit seiner Äußerung Menschen mit dem Tod bedroht und die Verbrechen des Nationalsozialismus verherrlicht.
»Ab nach Auschwitz«
Auslöser war ein Kommentar des Gastwirts unter einem Instagram-Video zur Evakuierung des Berliner Christopher Street Day nach dem tödlichen Anschlag am Samstagabend, bei dem eine Frau getötet und Dutzende Menschen teils schwer verletzt wurden. Er schrieb dort: »Ab nach Auschwitz und weg mit euch.«
Nach heftiger öffentlicher Kritik löschte er den Beitrag, entschuldigte sich und kündigte an, sich in Zukunft mit Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und den NS-Verbrechen auseinanderzusetzen. Die Stadt und die Landesgartenschau Leinefelde-Worbis kündigten die Zusammenarbeit mit dem Gastronomen dennoch auf, die er zuvor als Sponsor unterstützt hatte.
Der MDR zitiert einen Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, der gesagt habe, dass bei der Polizei inzwischen zwei Strafanzeigen eingegangen seien. Es werde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und geprüft, inwieweit eine Straftat vorliegt.
Das Auschwitz-Komitee hält die Entschuldigung für nicht glaubhaft. Der Gastwirt habe gewusst, wofür Auschwitz stehe, schreibt Heubner. Wer formuliere »Weg mit euch«, rede politische Verhältnisse herbei, »die ein neues Auschwitz in die Welt bringen«. Die Entschuldigung nehme das Auschwitz-Komitee deshalb nicht an.
Der Gastwirt habe niemandem »auf den Fuß getreten«, sondern queeren Menschen mit Vernichtung gedroht. Was für ein Hass müsse in seinem Kopf und welche Dunkelheit in seiner Seele stecken, fragte Heubner. epd/ja