Meinung

Ein Recht auf Beschneidung

Volker Beck Foto: Stefan Kaminski

Der Bundestag berät diese Woche in erster Lesung über den Gesetzentwurf des Justizministeriums, der die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen garantieren soll. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, wobei es nach Ansicht der Grünen und der SPD noch Nachbesserungsbedarf gibt.

Damit spreche ich nicht von dem Gesetzentwurf einzelner Abgeordneter von SPD, Linken und Grünen, der die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr und dann nur mit Einwilligung der Eltern erlauben möchte. Dieser wird im Bundestag wohl kaum eine Mehrheit finden, obwohl es in praktisch allen Fraktionen auch abweichende Stimmen gibt.

frist Im Bundestag sind wir uns mehrheitlich und fraktionsübergreifend einig, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland nicht kriminalisiert werden darf. An dem Gesetzentwurf besteht trotzdem noch Änderungsbedarf. Aus unserer Sicht ist die sechsmonatige Frist nach der Geburt, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, für eine nicht medizinisch notwendige Beschneidung ohne Vollnarkose zu lang. Diese Position stützte auch Erich Fellmann, ehemaliger Chirurg im Jüdischen Krankenhaus Berlin, in seiner Stellungnahme im Fachgespräch der grünen Bundestagsfraktion. Deshalb fordern wir in einem Änderungsantrag, die Frist auf 14 Tage zu verkürzen.

Zudem möchten wir das Recht des Kindes stärken. Das Kind muss, soweit es dazu schon in der Lage ist, auch schon vor dem 14. Lebensjahr von ärztlicher Seite über den Eingriff aufgeklärt werden. Selbstverständlich muss der Junge dann auch die Möglichkeit zum Widerspruch haben, wenn er den Eingriff nicht wünscht. Die Änderungsvorschläge aus den Reihen der SPD gehen da sogar noch weiter. Sie wollen eine verpflichtende ärztliche Aufklärung für Eltern, auch wenn der Eingriff beispielsweise von einem Mohel durchgeführt werden soll.

Letztlich entscheidend bei der rechtlichen Ausgestaltung der Beschneidung ist, sowohl die Verwirklichung des Kindeswohls, das Recht der elterlichen Fürsorge als auch die Religionsfreiheit in allen Aspekten zu gewährleisten.

Der Autor ist Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Exklusiv

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