Frankfurt/Washington

Ehemaliger KZ-Wächter nach Deutschland ausgewiesen

Die Gedenkstätte Neuengamme bei Hamburg Foto: imago/Hauke Hass

Die USA haben einen ehemaligen KZ-Wächter nach Deutschland ausgewiesen. Der 95 Jahre alte Friedrich Karl B. landete am Samstag auf dem Frankfurter Flughafen, wie ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Zuvor hatte der »Spiegel« über die bevorstehende Ankunft berichtet.

B. kam den Angaben zufolge am späten Vormittag mit einem Ambulanzflugzeug in Frankfurt an. Die Bundespolizei übergab ihn dem hessischen Landeskriminalamt (LKA). Ein LKA-Sprecher sagte, es liege ein Vernehmungsauftrag der Generalstaatsanwaltschaft Celle vor. Der Vorwurf laute auf Beihilfe zum Mord. 

Berufungsinstanz Nach Angaben von US-Behörden hat B. gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. Im Februar 2020 hatte ein Richter in den USA die Abschiebung angeordnet, im November 2020 lehnte eine Berufungsinstanz den Einwand des Betroffenen ab. 

B. wurde noch am Flughafen befragt. Dabei ging es zunächst nur darum, die Aussagebereitschaft des 95-Jährigen zu klären, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle sagte. B. habe sich grundsätzlich bereit erklärt, Fragen zu den Vorwürfen zu beantworten, wegen der Strapazen der Reise aber nicht sofort. Es liege kein Haftbefehl vor, B. sei auf freiem Fuß. 

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte 2020 Ermittlungen gegen B. aufgenommen, im Dezember aber »mangels hinreichenden Tatverdachts« wieder eingestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte 2020 Ermittlungen gegen B. aufgenommen, im Dezember aber »mangels hinreichenden Tatverdachts« wieder eingestellt. »Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus«, hieß es damals. Die Ermittlungen in den USA hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht. 

verfahren Die Verfahrenseinstellung sei aber »nicht in Stein gemeißelt«, erklärte der Sprecher am Samstag der dpa. Wenn B. bereit sei, sich zu äußern, könne das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden. Darüber werde frühestens nächste Woche entschieden.

Die Abschiebung von B. beweise, »dass die Vereinigten Staaten kein sicherer Hafen für diejenigen sind, die an Nazi-Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren«, erklärte der amtierende US-Justizminister Monty Wilkinson am Samstag in Washington. »Wir werden niemals aufhören, diejenigen zu verfolgen, die andere verfolgen«, sagte der geschäftsführende Direktor der Einwanderungsbehörde ICE, Tae Johnson, laut Mitteilung. 

Laut »Spiegel« hatte B. in den USA viele Jahre unerkannt gelebt. Erst der Fund von Karteikarten aus der Nazi-Zeit in einem gesunkenen Schiff in der Ostsee führte die Ermittler auf seine Spur. dpa

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