Verfassungsschutzbericht

DIG begrüßt Einordnung von BDS als extremistischer Verdachtsfall

Die antisemitische BDS-Bewegung nimmt regelmäßig an Demonstrationen teil, auf denen der Terror der Hamas verharmlost wird Foto: Imanuel Marcus

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) hat die Einordnung der BDS-Bewegung als extremistischer Verdachtsfall im heute vorgestellten Jahresbericht des Verfassungsschutzes begrüßt. Damit würden die Einschätzungen des Deutschen Bundestages in seinem BDS-Beschluss von 2019 bestätigt.

»Es müssen alle Formen des Antisemitismus gleichermaßen konsequent bekämpft werden«, sagte DIG-Präsident Volker Beck. »Mit der Verharmlosung von oder gar dem Sympathisieren einiger Kultureinrichtungen mit BDS muss endlich Schluss sein! Hier braucht es eine Debatte.«

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Israelfeindliche Versammlungen

»BDS ist keine homogene Vereinigung, Partei oder Organisation, sondern
eine Bewegung, der sich unterschiedliche Gruppen und Personen
zugehörig fühlen«, so der Verfassungsschutz. »Mit Gründung der BDS-Bewegung im Jahr 2005 unterstützten diese über 170 palästinensische Organisationen, darunter neben Nichtregierungsorganisationen auch palästinensische Terrororganisationen wie die Hamas, der Palästinensische Islamische Jihad (PIJ) und die PLFP.«

Nach den Terrorangriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hätten sich BDS-nahe Gruppierungen vielfach an israelfeindlichen Versammlungen beteiligt und ihre Forderungen nach dem Ende einer behaupteten »israelischen Apartheid« sowie ihre Aufrufe zum Boykott von Unternehmen und Waren mit Bezug zu Israel intensiviert. im

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