Interview

»Das ist Gesinnungsschnüffelei«

Gehört auch zu den Kritikern der sogenannten Extremismus-Klausel: Stephan J. Kramer Foto: Rafael Herlich

Herr Kramer, Bundesfamilienministerin Kristina Schröder verlangt von Vereinen und Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus engagieren, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sonst gibt es kein Geld vom Staat. Was spricht für eine solche »Extremismus-Klausel«?
Aus meiner Sicht nichts. Der Bund als Zuwendungsgeber prüft schon heute – mehr oder weniger gewissenhaft –, wem er wofür öffentliche Mittel im Rahmen der Förderprogramme im Kampf gegen Extremismus zur Verfügung stellt. Die Extremismusklausel bringt da weder mehr Sicherheit noch neue Erkenntnisse, um zu verhindern, dass Mittel in die falschen Hände geraten. Im Gegenteil, Frau Schröder verlangt von den Projektträgern eine Durchleuchtung der lokalen Partner mithilfe von Verfassungsschutzmitteln und die Dokumentation der so gewonnenen Informationen. Das ist Gesinnungsschnüffelei und weckt nicht nur bei den Bürgern der ehemaligen DDR ungute Erinnerungen. Im Ergebnis wird das zivilgesellschaftliche Engagement mit Misstrauen des Staates goutiert. Das schafft Distanz zwischen Bürgern und Staat statt Identifikation und Vertrauen.

Welche Gefahren sehen Sie, wenn künftig die Zuweisung von Mitteln von der »richtigen« Gesinnung abhängen soll?
Wenn die Gewährung von staatlichen Leistungen an wohlgefälliges politisches Verhalten geknüpft wird, widerspricht das den Grundsätzen der deutschen Verfassung sowie dem Willen der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Die wollten unsere Gesellschaft weder auf eine Theologie noch eine Philosophie oder gar politische Richtung einschwören. Mit der Klausel wird ein grundsätzlicher Konsens der Verfassung ausgehöhlt. Schon jetzt haben sich wichtige lokale Partner bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus zurückgezogen, weil sie das Misstrauen und die Kriminalisierung durch den Staat sehen, den sie schützen und verteidigen sollen und wollen.

Manch ein Kritiker spricht bereits von einem neuen Radikalenerlass. Ist das übertrieben?
Parallelen zum Radikalenerlass aus dem Jahre 1972 sind durchaus erkennbar. Damals war es für viele Postboten, Lokomotivführer und Polizisten so, dass sie – wenn sie keine ausreichende Gewähr für ihre Treue zu Staat und Verfassung boten – nicht Beamte werden konnten oder als solche entlassen wurden. Heute ist man sich einig, dass diese Regelung mehr geschadet als genützt hat.

Aber ist es nicht das Recht und die Pflicht des Staates zu entscheiden, wer sein Geld bekommt und wer nicht? Nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser.
Vorsicht. Zum einen bringt die Extremismus-Klausel keinen Mehrwert an Informationen, um diese Frage aus der Sicht des Zuwendungsgebers besser beurteilen zu können. Zum anderen wird es gefährlich, wenn die Zuwendung von staatlichen Mitteln an wohlgefälliges politisches Verhalten geknüpft wird. Wer entscheidet denn nach welchen Maßstäben, was politisch wohlgefällig ist und was nicht? Hier besteht die Gefahr, dass aus politisch Andersdenkenden schnell vermeintliche Extremisten und Verfassungsfeinde gemacht werden. Vertrauen sieht anders aus, und die wahren Gegner unserer Demokratie reiben sich die Hände.

Bundesministerin Schröder will dem Kampf gegen islamischen und linken Extremismus stärker als bisher vorantreiben. Ist das der richtige Weg?
Es geht hier offensichtlich nicht wirklich um die Bekämpfung des Linksextremismus oder islamisch-militanten Fundamentalismus, sondern um die Bedienung von rechts-konservativen Parteiinteressen im eigenen Lager. Jeder Extremismus ist menschenverachtend und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Die wirksamste Methode, um Extremisten das Leben schwer und die Demokratie stark zu machen, ist es, die Zivilgesellschaft und vor allem das Vertrauen in die Strukturen der freiheitlichen Grundordnung zu stärken. Übrigens: Wer die Statistiken und wissenschaftlichen Forschungsergebnisse betrachtet, der erkennt schnell, dass der eindeutige Schwerpunkt unserer aktuellen Probleme im Bereich des Rechtsextremismus liegt. Deshalb sollte man den Linksextremismus und den islamischen Extremismus zwar nicht aus dem Auge verlieren, aber es gibt keinen Grund, die Prioritäten von Grund auf zu verändern.

Aber Antisemitismus ist auch unter radikalen Linken und Muslimen weit verbreitet.
Antisemitismus findet sich in allen gesellschaftlichen Gruppen und ist kein ausschließliches Phänomen der Rechtsextremisten. Es geht aber bei der Debatte um die Extremismus-Klausel nicht nur um die Bekämpfung des Antisemitismus, sondern ebenso um die Verhinderung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung, also um Menschenfeindlichkeiten in unserer Gesellschaft.

Wie beurteilen Sie generell das finanzielle Engagement der Bundesregierung im Kampf gegen Rechtsextremismus und Judenfeindschaft: als gut, ausreichend oder mangelhaft?
Das finanzielle Engagement ist gut – wenn es denn nur an der Basis in vollem Umfang ankommen würde und die Arbeit der Initiativen vor Ort nicht durch immer mehr Bürokratie und Kontrolle erschwert, teilweise sogar unmöglich gemacht würde. Das zivilgesellschaftliche Engagement ist in den letzten Jahren durch viele lokale Initiativen mehr als vorbildlich. Wir haben alle zusammen eine ganze Menge auf die Beine gestellt.

Klingt nach einem positiven Befund.
Nur bedingt. Sich auf diesen Erfolgen auszuruhen, ist angesichts der unverändert hohen Präsenz von NPD-Abgeordneten in Landtagen und Kommunalparlamenten und der Verbreitung der rechten Kameradschaften völlig fehl am Platze. Die Extremismus-Klausel und das damit zum Ausdruck kommende staatliche Misstrauen, ist allerdings ein herber Rückschlag für Zehntausende Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Demokratie und gegen den Extremismus in lokalen Initiativen, zum Teil unter Gefährdung von Leib und Leben, engagieren. Das Ziel, endlich eine gesunde emotionale Beziehung – um nicht zu sagen: Solidarität – zwischen Bürgern und Demokratie zu erreichen, wird empfindlich gestört, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt.

Das Gespräch führte Christian Böhme.

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