Internationaler Strafgerichtshof

Chefankläger abgesetzt: Khans Schiffbruch

82 der 125 Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes stimmte für die Entlassung Khans Foto: picture alliance / AP Photo/Peter Dejong

Karim Khan konnte beim finalen Akt in New York nicht selbst dabei sein. Der seit einigen Wochen wegen schwerer Vorwürfe vom Amt suspendierte Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) durfte nämlich nicht für die Sitzung der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP) des IStGH in die USA einreisen, die Trump-Regierung hat ihn und weitere Mitglieder des Gerichtshofes mit Strafmaßnahmen belegt.

Jetzt ist der britische Jurist mit pakistanischen Wurzeln auch noch seinen Job los. Denn eine große Mehrheit der 125 IStGH-Vertragsstaaten stimmte in geheimer Abstimmung für Khans Absetzung als Chef der Anklagebehörde des Haager Gerichts. Einzelheiten wurden nicht genannt. Der Grund für die Entlassung sei ein »schwerwiegendes Fehlverhalten und eine schwerwiegende Pflichtverletzung«, so die knappe Mitteilung auf der Webseite der ASP. Khan werde daher gemäß Artikel 46 des Römischen Statuts, das die Arbeit des IStGH regelt, des Amtes enthoben.

Gegen Khan werden seit Längerem schwere Vorwürfe der sexuellen Nötigung ihm untergebener Frauen erhoben, die er energisch bestreitet. Ein interner Untersuchungsbericht, der als »streng vertraulich« eingestuft ist, über dessen Inhalt mehrere Medien aber bereits berichtet haben, belastete den 56-Jährigen aber offenbar so sehr, dass er nun entlassen wurde.

82 Staaten stimmten am Freitagabend in New York für Khans Absetzung. Dessen Anwälte kündigten umgehend an, »die Rechtmäßigkeit und Fairness der Entscheidung mit allen verfügbaren Mitteln anzufechten«. Das dürfte schwer werden, denn vergangene Woche hatten zwei Frauen, die Khan des sexuellen Missbrauchs bezichtigen, im US-Sender CNN geschildert, wie ihr ihr damaliger Chef ihnen gegen ihren Willen zu nahe gekommen sei. Khan sei bei einer Dienstreise in Kolumbien in ihr Hotelzimmer gekommen, habe sich auf ihr Bett gelegt und sie intim berührt, sagte eine 39-jährige Malaysierin, die zwei Jahre lang als Khans Assistentin gearbeitet hatte, in der Sendung »Amanpour«.

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Auch im Büro Khans und in seiner Wohnung soll es zu sexuellen Übergriffen gekommen sein, wie verschiedenen Medien unter Berufung auf die Untersuchung berichteten. Einige mutmaßliche Taten sollen sich schon lange vor Khans Wechsel zum Strafgerichtshof ereignet haben. Bei »Amanpour« gab eine Frau namens »Patricia« an, sie habe 2009 bei Khan ein Praktikum gemacht. Sie habe im Haus des Strafrechtler arbeiten müssen, wo Khan sie dann sexuell genötigt habe. »Jedes Mal, wenn ich dort war, wurde ich unweigerlich einem ständigen Ansturm ausgesetzt, bei dem er sich an mich heranmachte, mich begrapschte, mich packte, mein Gesicht küsste, mein Haar berührte und versuchte, mich zu intimen Handlungen mit ihm zu bewegen.«

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Im strafrechtlichen Sinn bedeutet Khans Entlassung als Chefankläger zwar keinen Schuldspruch, denn die Vorwürfe gegen ihn können nicht vom IStGH selbst, sondern nur von ordentlichen Gerichten geklärt werden. Ob es je zu einem Prozess kommt, ist zudem fraglich. Doch der Rufschaden, den Khan dem Strafgerichtshof schon jetzt zugefügt hat, ist immens. Als er 2021 ins Amt kam, hatten viele Hoffnung, der Brite werde in der Lage sein, das Standing der 2002 gegründeten Institution zu verbessern.

Die Untersuchung zu Khans mutmaßlichem Fehlverhalten dauerte 18 Monate an und wurde Ende 2025 abgeschlossen. Kurz nach ihrer Einleitung hatte der Chefankläger im Mai 2024 Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie einige zu diesem Zeitpunkt bereits totgeglaubte Hamas-Führer in Gaza beantragt, die einige Monate später von einer Kammer des Gerichtshofs auch ausgestellt wurden.

Immer wieder wurden Gerüchte verbreitet, Israel habe die Missbrauchsvorwürfe gegen Khan in die Welt gesetzt, weil dieser es gewagt hatte, seine Führung anzuklagen. Im Gegenzug behaupteten israelische Regierungsvertreter, Khan habe die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant nur deswegen ausgestellt, weil er damit von den Vorwürfen gegen ihn ablenken wollte. Der Chefankläger selbst und sein Umfeld sprachen mehrfach von einer politisch motivierten Kampagne. Dahinter stünden politische und nachrichtendienstliche Akteure, die die Ermittlungen gegen Israel behindern wollten.

Auch der Untersuchungsbericht selbst wurde angezweifelt. Ein Gremium von drei Juristen schrieb ein Gutachten, welches bemängelte, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend geprüft worden sei und sehe es deswegen nicht als erwiesen an, dass ein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung des Anklägers vorliege.

Auf die Gültigkeit der Haftbefehle hat die Absetzung Khans keine Auswirkungen. Sie können nur von den IStGH-Richtern wieder zurückgenommen werden. Allerdings könnte Khans Nachfolger oder Nachfolgerin im Amt durchaus andere Schwerpunkte setzen, was die laufenden Verfahren zum Krieg in Gaza angeht. Denn nach dem Römischen Statut ist die Anklagebehörde des Strafgerichtshofs, für die rund 400 Personen arbeiten, unabhängig und darf keine Weisungen Dritter annehmen.

Nach der Entlassung Khans teilte die Behörde mit, man nehme den Beschluss der Versammlung der Vertragsstaaten zur Kenntnis. Die bisherigen Stellvertreter Nazhat Shameen Khan und Mame Mandiaye Niang würden die Leitung der Anklagebehörde »ohne Unterbrechung« fortsetzen. Weiter heißt es in der Erklärung: »Die Staatsanwaltschaft verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber sexueller Belästigung und anderen Formen von Fehlverhalten und verpflichtet sich, bei der Ausübung ihrer Arbeit Professionalität, Integrität und Rechenschaftspflicht zu wahren. Sie wird weiterhin ein respektvolles, sicheres und inklusives Arbeitsumfeld fördern, indem sie der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern Vorrang einräumt.«

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