Internet

Bundestag stärkt Nutzerrechte beim Anti-Hass-Gesetz NetzDG

Foto: imago images / Christian Spicker

Im Kampf gegen strafbare Hetze im Netz hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition eine Änderung des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschlossen. Damit sollen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gestärkt werden. Die Fraktionen der AfD und FDP stimmten gegen die Novelle, Grüne und Linke enthielten sich der Stimme.

»Wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, muss das einfach und unkompliziert melden können«, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Daher müssten Meldewege künftig mühelos auffindbar und leicht zu bedienen sein. In der Novelle des »NetzDG« wird auch ein »Gegenvorstellungsverfahren« eingeführt, mit dem sich Nutzer gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte wehren können, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen.

Das 2017 erstmals beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, gilt aber für alle Betreiber sozialer Netzwerke, die im Inland mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben. Außen vor sind E-Mail- und Messenger-Dienste, berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen. Es verpflichtet die Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda.

Tankred Schipanski, der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärte, das veränderte NetzDG verbessere die Rechte von Betroffenen von Hassrede. »Facebook und Co. werden dazu verpflichtet, ihre Meldewege nach dem NetzDG und den Widerspruch gegen Entscheidungen zu vereinfachen.« Das neue Gegenvorstellungsverfahren zwischen Streitparteien ermögliche eine erleichterte außergerichtliche Streitbeilegung. Im Falle einer Löschung können Nutzer auf Nachfrage jetzt eine individuelle Begründung für die Entscheidung über gelöschte Inhalte einfordern.

Neu ist auch eine »Forschungsklausel«. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bekommen einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, um datenbasiert die Verbreitung von Hassrede durch Algorithmen besser erforschen zu können.

Auf scharfe Kritik stieß die Novelle außerhalb des Parlaments beim Digitalverband Bitkom. Beim Versuch, die Nutzerrechte zu stärken, schieße das neue Gesetz weit über das Ziel hinaus, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Mit dem Gegenvorstellungsverfahren werde »ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm geschaffen«.

In der Debatte im Bundestag kritisierten vor allem AfD und Linke die Novelle. Stephan Brandner (AfD) sagte, dass Gesetz fördere die Zensur von unbequemen Meinungen. Niema Movassat (Linke) kritisierte eine mögliche Weitergabe der Daten an das Bundeskriminalamt und sprach von einem »schlechten Gesetz«. Renate Künast (Grüne) sagte, das NetzDG hinke den aktuellen Entwicklungen hinterher.

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