Iran

Bundesregierung zu Terrorplan: »Werden hart reagieren«

Zögerte bislang, was die Aufnahme der iranischen Revolutionsgarde in die EU-Terrorliste angeht: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock Foto: IMAGO/photothek

Trotz des am Dienstag veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs, wonach die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) in Anschlagspläne auf jüdische Einrichtungen in Deutschland verwickelt sein könnte, bleibt die Bundesregierung vorerst bei ihrer abwartenden Haltung, was eine mögliche Einstufung der IRGC als terroristische Vereinigung angeht.

Aus dem Auswärtigen Amt war zu hören, dass eine EU-weite Listung der Garde zwar politisch wünschenswert sei, aber auf einer sicheren rechtlichen Basis stehen müsse. »Der Juristische Dienst des Rates (der EU) hat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 15. Februar festgestellt, dass keine geeigneten Ermittlungen oder Urteile gegen die IRGC aus einem EU-Staat vorliegen und dass auch die bestehenden Urteile aus den USA nicht herangezogen werden können. Wir prüfen den gestern veröffentlichten Beschluss des BGH vom 16. Mai darauf hin, ob sich daraus Anknüpfungspunkte für eine Neubewertung ergeben. Hierzu stehen wir mit Brüssel in Kontakt«, so das Auswärtige Amt auf Anfrage dieser Zeitung.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe ermittelt seit einigen Monaten gegen mehrere Personen wegen mutmaßlicher Bildung (und Mitgliedschaft in) einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Straftaten. Demnach sollen sich mindestens vier Personen zusammengeschlossen haben, um in Deutschland Anschläge auf Synagogen und andere jüdische Einrichtungen zu verüben. Der mutmaßliche Drahtzieher der Aktionen, ein Deutsch-Iraner namens Ramin Y., stammt aus Nordrhein-Westfalen. Er hatte sich aber im September 2021 in den Iran abgesetzt. Laut Gerichtsbeschluss soll er von dort Anschläge auf jüdische Stätten in Essen, Bochum und Dortmund im November 2022 angestiftet haben.

Eine von den Beschuldigten eingereichte Beschwerde verwarf der Bundesgerichtshof nun. Das Gericht erwähnte in seinem Beschluss auch, dass die Ermittler vermuten, die Quds-Truppe der Revolutionsgarde, welche direkt dem Obersten Führer des Iran, Ajatollah Ali Chamenei, unterstellt ist, sei in die Anschlagspläne involviert.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes betonte, Bedrohungen und Gewalt gegen jüdische Einrichtungen seien »vollkommen inakzeptabel, hierfür kann und darf es in Deutschland null Toleranz geben«. Man verfolge die laufenden, unabhängigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts in Karlsruhe »mit größter Aufmerksamkeit” und werde «entschieden und hart reagieren«, falls sich der Verdacht gegen den Iran erhärten sollte. »Dies haben wir gegenüber Iran unmissverständlich zum Ausdruck gebracht«, sagte die Sprecherin.

EU-LISTUNG Die Einschätzung, dass es für die Aufnahme der IRGC in die Liste der EU-weit verbotenen Terrororganisation bislang keine rechtliche Handhabe gebe, ist umstritten. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Röttgen schrieb auf Twitter, mit den Karlsruher Ermittlungen und dem Beschluss des BGH sei die Argumentation von Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) »ad absurdum« geführt worden. Baerbock müsse jetzt klar und deutlich sagen, was sie wolle, so Röttgen auf Twitter.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wollte sich auf Anfrage nicht zur juristischen Relevanz der Karlsruher Ermittlungen äußern. Eine Sprecherin seines Hauses verwies auf das Auswärtige Amt. Eine Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern lag zunächst nicht vor.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der Print-Ausgabe der Jüdischen Allgemeinen kommende Woche.

Extremismus

BSW-Chefin Wagenknecht will Brandmauer zur AfD einreißen 

Gespräche zwischen BSW und AfD? Landespolitiker in Thüringen haben es vorgemacht. Selbstverständlich sei das auch auf Bundesebene möglich, sagen beide Seiten

von Torsten Holtz  04.07.2025

Medien

Eurovision künftig ohne Israel?

Die Regierung droht mit der Schließung des öffentlich-rechtlichen Senders Kan. Das könnte das Aus für die Teilnahme am weltgrößten Gesangswettbewerb sein

von Sabine Brandes  04.07.2025

Berlin

Russland steuert Hetzkampagne gegen Nicholas Potter

Das Propaganda-Portal »Red« ist Treiber der Diffamierungskampagne gegen den Journalisten. Das Auswärtige Amt ist sich nun sicher, dass Russland hinter dem Portal steht

 04.07.2025

USA

Edan Alexander bedankt sich bei Donald Trump

Die freigelassene Geisel Edan Alexander trifft erstmals US-Präsident Trump. Um sich zu bedanken und auch, um darauf zu drängen, alle verbleibenden Geiseln so schnell wie möglich nach Hause zu holen

 04.07.2025

Rassistischer Polizist bleibt im Dienst

Gericht »nicht auf rechtem Auge blind«

Der Verwaltungsgerichtshof München steht in der Kritik, weil er einen ehemaligen Personenschützer von Charlotte Knobloch im Dienst belassen hat - obwohl dieser Juden in KZs wünschte. Jetzt wehrt sich das Gericht

 04.07.2025 Aktualisiert

Berlin

Wie viel Migration verträgt das Klassenzimmer – und sind Grenzen nötig?

Bundesbildungsministerin Prien hält eine Obergrenze für Schüler mit Migrationshintergrund für denkbar

 04.07.2025

Österreich

Hitler-Geburtsort Braunau benennt Straßennamen mit NS-Bezug um

Ausgerechnet in Adolf Hitlers Geburtsort gibt es bis dato nach Nationalsozialisten benannte Straßen. Das soll sich ändern - und trifft bei einigen Politikern auf Widerstand

 03.07.2025

Hamburg

Hamas-Anhänger tritt bei staatlich gefördertem Verein auf

Das Bündnis Islamischer Gemeinden in Norddeutschland wird durch das Programm »Demokratie leben« gefördert und lud einen Mann ein, der Sinwar als »Märtyrer« bezeichnet hat

 03.07.2025

«Stimme der verstummten Millionen»

Anita Lasker-Wallfisch blickt ernüchtert auf die Welt

Sie gehörte dem Mädchen-Orchester von Auschwitz an, überlebte das Lager und später das KZ Bergen-Belsen. Am 17. Juli wird die Cellistin Anita Lasker-Wallfisch 100. Und ist verzweifelt angesichts von Antisemitismus, Rechtsruck und Krieg, sagt ihre Tochter

von Karen Miether  03.07.2025