Weimar

Buchenwald darf Zutritt mit Palästinensertuch verweigern

Thüringer Verfassungsgerichtshof Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die KZ-Gedenkstätte Buchenwald darf Menschen den Zutritt verweigern, die eine umgangssprachlich als Palästinensertuch bezeichnete Kufiya tragen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies in zweiter Instanz eine Beschwerde einer Gedenkstätten-Besucherin gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar zurück, wie das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in Weimar mitteilte. Die Frau habe einen Eilantrag gestellt mit dem Ziel, ihr den Zutritt mit einer Kufiya zu gestatten. (AZ: 3 EO 362/25)

Die Antragstellerin habe selbst angegeben, dass sie mit dem Tragen des Palästinensertuchs eine politische Botschaft gegen die ihrer Ansicht nach einseitige Parteinahme der Gedenkstätte für die Politik der israelischen Regierung zeigen will. »Dass daraus gerade auf dem Gelände der Antragsgegnerin eine Gefährdung des Sicherheitsgefühls vieler Jüdinnen und Juden folgt, steht nicht infrage«, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Das müsse die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora nicht hinnehmen.

Das Interesse der Stiftung an der »Sicherstellung des Stiftungszwecks« überwiege die Meinungsäußerungsfreiheit der Antragstellerin, hieß es zur Begründung weiter. Bereits das Verwaltungsgericht Weimar hatte den Antrag unter Hinweis auf die Hausordnung der Gedenkstätte abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar. epd

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