Jüdischer Friedhof Köln

Brandstifter von Gericht für schuldunfähig erklärt

Das Gericht ist überzeugt: Der Angeklagte habe im Mai 2022 einen Brandsatz auf das Friedhofsgebäude in Köln-Bocklemünd geworfen. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress

Im Prozess um einen Brandanschlag auf den jüdischen Friedhof in Köln-Bocklemünd im Mai 2022 ist ein Urteil ergangen. Das Landgericht Köln sieht es zwar als erwiesen an, dass der 46-jährige Verdächtige die Tat begangen hat, erachtet ihn wegen einer psychischen Erkrankung aber als nicht schuldfähig.

Vergangenen Freitag ordnete das Gericht daher die Zwangseinweisung des Täters in eine psychiatrische Klinik an. Das Urteil ist zur Bewährung ausgesprochen, solange sich der Verurteilte an strenge Auflagen hält.

Antisemitismus Der zuständige Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn findet das Urteil richtig, betont im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen jedoch, dass sich die Tat eindeutig durch einen »antisemitischen Hintergrund« auszeichne. Willuhn ist überzeugt, dass der Täter seine Ziele nicht zufällig ausgewählt hat.

»Es gibt Leute, die meinen, den Vorfall aufgrund der psychischen Erkrankung des Täters weniger ernst nehmen zu müssen.« Er halte dies jedoch für den falschen Schluss. Der Fall zeige, »dass in der Gesellschaft ein Grundbestand an antisemitischen Ressentiments und Verschwörungstheorien existiert, auf die sich psychisch erkrankte Täter beziehen können, um ihre Taten zu rationalisieren«, so Willuhn. Das Urteil des Landgerichts Köln sei daher »kein Grund zur Entwarnung«.

Ein Zeuge gab zu Protokoll, dass der Täter antisemitische Parolen von sich gegeben habe.

Am Abend des 11. Mai 2022 hatte der Täter, bei dem es sich um einen zum Tatzeitpunkt wohnungslosen Mann aus dem Kreis Neuss handelt, einen selbstgebauten Brandsatz auf das Friedhofsgebäude der Synagogen-Gemeinde Köln geworfen. Ein Anwohner konnte den Brand schnell löschen und gab später gegenüber der Polizei zu Protokoll, der Täter habe antisemitische Parolen von sich gegeben. So soll er in wirren Sätzen eine Verbindung zwischen den US-Präsidenten George Bush und Joe Biden mit dem Judentum hergestellt haben.

Der Brandstifter konnte erst gefasst werden, nachdem er vier Wochen später erneut das Friedhofsgebäude aufsuchte und mit Steinen bewarf. Der Anwohner war abermals zur Stelle und hielt den Angreifer fest, bis die Polizei eintraf.

Prozess An mehreren Terminen wurde in den Monaten danach die Schuld des Verdächtigen vor dem Landgericht Köln verhandelt. Sachverständige stellten dabei fest, dass der 46-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Das Gericht erklärte den Angeklagten aufgrund dieser Diagnose für nicht schuldfähig, auch wenn es die Straftatbestände der versuchten schweren Brandstiftung, der Sachbeschädigung und den Verstoß gegen das Waffengesetz als erfüllt ansah.

Aktuell gehe von dem Täter keine Gefahr aus, weil er sich medikamentös behandeln lasse.

Solange sich der Verurteilte an gewisse Auflagen halte, werde die vom Gericht angeordnete Zwangseinweisung nicht vollstreckt, bestätigte Oberstaatsanwalt Willuhn. Aktuell gehe von dem Täter keine Gefahr aus, weil er sich medikamentös behandeln lasse und sich in engmaschiger ärztlicher Betreuung befinde. Der Täter sei in einer spezialisierten überwachten Wohngruppe untergekommen, so Willhuhn.

Meldestelle »Da der Täter offensichtlich an einer psychischen Erkrankung leidet, halte ich das Urteil grundsätzlich für richtig«, kommentierte Daniel Vymyslicky von der Kölner Meldestelle für antisemitische Vorfälle auf Anfrage dieser Zeitung das Urteil. »Um weitere antisemitische Taten des Verurteilten möglichst auszuschließen, ist es jedoch essenziell, dass die vom Gericht angeordneten Auflagen konsequent umgesetzt werden.«

Vymyslicky hatte als Beobachter den Prozess von Anfang an begleitet und dabei ausführlich Protokoll geführt. Ihm sei dabei positiv aufgefallen, dass »mehrfach darauf hingewiesen wurde, wie sich der Brandanschlag auf das Sicherheitsgefühl der jüdischen Gemeinschaft in Köln ausgewirkt hat«. Die Betroffenen-Perspektive werde bei solchen Prozessen ansonsten häufig vernachlässigt.

Überrascht sei er jedoch von dem geringen medialen Interesse an dem Fall. »Während bei den ersten Verhandlungstagen immerhin noch ein oder zwei Vertreter der Kölner Lokalpresse vor Ort waren, saß ich bei der Urteilsverkündung ganz alleine im Publikum«, berichtet er. Er habe das Gefühl, »dass das Interesse an antisemitischen Taten häufig sinkt, sobald der Täter als ‚psychisch krank‘ deklariert wird.«

Kommentar

Der alte Hass trägt heute Palästinaflaggen

Wie der kulturelle Boykott Israels die Ausgrenzung von Juden normalisiert

von Sarah Maria Sander  07.06.2026

Meinung

Libanon: Zwischen Anschein und Wirklichkeit

Wer den aktuellen Konflikt verstehen will, darf den Zedernstaat nicht als tragisches Opfer Israels lesen

von Jacques Abramowicz  07.06.2026

Berlin

Verfassungsschutz warnt vor islamistischer Einflussnahme auf deutsche Institutionen

Laut BfV-Chef Sinan Selen geht es nicht um kurzfristige Aktionen, sondern langfristig angelegte Strategien, die auf eine Veränderung politischer Entscheidungsprozesse abzielen

 07.06.2026

Justiz

Richterbund warnt vor Einfluss der AfD auf Justiz

Das Risiko gezielter politischer Eingriffe in die Richterauswahl und in die Strafverfolgung müsse minimiert werden

von Lukas Philippi  07.06.2026

»documenta«

Kulturrat: Antisemitismus letztlich nicht zu verhindern

Olaf Zimmermann will mit einem »Code of Conduct« Antisemitismus, Rassismus »und jedweder anderen Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiventgegentreten«

von Susanne Rochholz  07.06.2026 Aktualisiert

NSDAP-Mitgliederkartei

Ein Land durchsucht den Datenschatz

Die Recherche nach der Nazivergangenheit der eigenen Vorfahren scheint neuerdings so einfach wie eine Google-Suche. Auch in manch jüdischer Familie wächst das Interesse. Doch tragen die Erkenntnisse wirklich zur Aufklärung bei?

von Mascha Malburg, Michael Thaidigsmann  07.06.2026

Teheran

Irans neuer Oberster Führer erklärt USA zum Verlierer des Krieges

Der Oberste Führer wirft den Gegnern seines Landes vor, nach dem militärischen Konflikt nun auf psychologische Mittel zu setzen

 05.06.2026

Hamburg

Ex-Antisemitismusbeauftragter berät CDU

Stefan Hensel hatte sein Amt aus Protest gegen die Arbeit des rot-grünen Senats niedergelegt. Jetzt berät er die Opposition bei der Ausarbeitung eines Aktionsplans gegen Antisemitismus

 05.06.2026

Potsdam

Antisemitismusbeauftragter legt Bericht vor

Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter Andreas Büttner hat eine erste offizielle Bilanz seiner Arbeit angekündigt

 05.06.2026