Judenhass

Bleiben oder gehen? TU-Präsidentin Rauch soll selbst entscheiden

Geraldine Rauch, Präsidentin der Technischen Universität Berlin, bei der Sitzung des Akademischen Senats Foto: picture alliance/dpa

Die vielfach kritisierte Präsidentin der Technischen Universität, Geraldine Rauch, soll nach Ansicht des Akademischen Senats der Technischen Universität Berlin bis zum frühen Donnerstagabend selbst entscheiden, ob sie an der Hochschule bleiben will oder nicht.

Das Gremium habe am Mittwoch nicht über den Verbleib Rauchs abgestimmt, sagte die Leiterin des Gremiums, Annette Hiller, am Mittwoch nach der viereinhalbstündigen Sitzung.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Stattdessen wurde unter den 25 Mitgliedern ein Meinungsbild erhoben, ob Rauch an der Hochschule bleiben soll oder nicht. Dieses Meinungsbild habe man der Präsidentin mitgeteilt und die Entscheidung, ob sie nun an der Hochschule bleiben wolle oder nicht, in ihre Hände gelegt. 

Rauch habe nun 24 Stunden Zeit, sich zu äußern. Am Donnerstag solle auch öffentlich bekannt gemacht werden, wie sich das Gremium in der Meinungsumfrage geäußert habe, sagte eine Sprecherin. Der Akademische Senat setzt sich aus Hochschullehrern, akademischen Mitarbeitern, Studenten und Mitarbeitern für Technik, Service und Verwaltung zusammen.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Rauch steht massiv in der Kritik, weil sie antisemitische Posts auf der Plattform X mit einem Like markiert hat. Dabei ging es unter anderem um einen Beitrag mit Fotos von Demonstranten, die ein Bild des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu mit aufgemaltem Hakenkreuz hochhalten. 

Rauch hatte sich für das Liken entschuldigt und erklärt, sie haben den Beitrag wegen seines Textes gelikt und das darunter gepostete Bild nicht genauer betrachtet.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland erklärte am Mittwochnachmittag nach den Einlassungen der TU Präsidentin: »Der Schritt von Prof. Rauch, nun ein Disziplinarverfahren gegen sich einzuleiten, ist der nächste Akt eines für die TU Berlin unwürdigen Vorgangs.«

Und weiter: »Prof. Rauch hat in einer Zeit, in der Israel-Hass an deutschen Hochschulen grassiert, mit dem Liken mehrerer antisemitischer Postings und ihrem weiteren Verhalten bewiesen, dass sie nicht das nötige Verständnis und das Feingefühl hat, den Ernst der Lage zu erkennen: Daraus sollte sie die notwendigen Schlüsse ziehen. Stattdessen spielt sie auf Zeit und versucht ihr Fehlverhalten juristisch reinzuwaschen, während jüdische Studenten und Dozenten Angst haben, Hochschulen zu besuchen.« epd/ja

TV-Tipp

Ein äußerst untypischer Oligarch: Arte-Doku zeigt Lebensweg des Telegram-Gründers Pawel Durow

Der Dokumentarfilm »Telegram - Das dunkle Imperium von Pawel Durow« erzählt auf Arte und in der ARD-Mediathek die Geschichte der schwer fassbaren Messengerdienst-Plattform-Mischung und ihres Gründers Pawel Durow

von Christian Bartels  25.11.2025

Doppel-Interview

»Wir teilen einen gemeinsamen Wertekanon«

Vor 60 Jahren brachte das Konzilsdokument »Nostra aetate« eine positive Wende im christlich-jüdischen Dialog. Bischof Neymeyr und Rabbiner Soussan blicken auf erreichte Meilensteine, Symbolpolitik und Unüberwindbares

von Karin Wollschläger  25.11.2025

Berlin

»Kein Gesprächspartner für Demokratinnen und Demokraten«

Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen – und bekommt dafür Kritik aus verschiedenen Lagern

 25.11.2025

Eklat

Streit um Judenstern: Warschau bestellt Israels Botschafter ein

Ein Beitrag der Gedenkstätte Yad Vashem zum Judenstern sorgt in Polen für Unmut. Warum Polens Außenminister eine Richtigstellung fordert

 25.11.2025

New York

NYPD-Chefin entschuldigt sich nach Protest vor Synagoge

Polizeichefin Jessica Tisch räumt ein teilweises Versagen ihrer Behörde ein

 25.11.2025

Berlin

Mit Kippa und Uniform

Jüdische Geistliche aus Kanada, den USA, Großbritannien, Frankreich und anderen Ländern bei der ersten internationalen Konferenz von Militärrabbinern

 25.11.2025

Polen

Antisemitismus-Eklat in Auschwitz

»Juden wollen in Polen Übermenschen sein, die Anspruch auf eine bessere Stellung haben, und die polnische Polizei tanzt nach ihrer Pfeife«, sagt der rechtsextreme Politiker Grzegorz Braun

 25.11.2025

Meinung

Ein Friedensplan, der keiner ist?

Die von den Amerikanern vorgelegten Punkte zur Beendigung des Ukraine-Kriegs sind kein fairer Vorschlag, sondern eine Belohnung für den russischen Aggressor

von Alexander Friedman  24.11.2025

Münster

Gericht macht Unterschiede bei propalästinensischen Parolen

Wann ist Kritik am Staat Israel von der Meinungsfreiheit gedeckt? Ein Gericht in NRW sieht das generelle Verbot, das Existenzrecht Israels zu bestreiten, als rechtswidrig an

 24.11.2025