Berlin

Beschwerde gegen Antisemitismusbeauftragten zurückgewiesen

Marla-Svenja Liebich Foto: picture alliance/dpa

Das Bundesinnenministerium hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde des gesuchten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich – der sich als Frau definiert, um den Rechtsstaat zu verspotten – gegen den Antisemitismusbeauftragten des Bundes, Felix Klein, zurückgewiesen. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Zuvor hatte die »Rheinische Post« berichtet.

Klein hatte Liebich öffentlich mit der Aussage kritisiert, die Person »verhöhne nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern alle gläubigen Menschen«. Er hatte damit auf einen X-Post des Accounts von Marla Svenja Liebich reagiert, in dem behauptet wurde, Liebich habe einen Antrag auf koschere Verpflegung im Strafvollzug gestellt. Begründet wurde dies von dem Rechtsextremisten damit, gläubige Jüdin zu sein.

Liebich hatte Ende August eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten sollen, erschien dort jedoch nicht. Seitdem wurden über den X-Account Marla Svenja Liebich zahlreiche Posts mit dem Hashtag #MarlaRennt abgesetzt.

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Ministerium: Beschwerde ist unbegründet

Laut »Rheinischer Post« verschickte das Bundesinnenministerium am 13. Oktober ein Antwortschreiben an Liebich bezüglich der Beschwerde. Daraus gehe hervor, dass Liebich Klein vorgeworfen habe, seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Das Ministerium stelle jedoch fest, dass die Aussage Kleins keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung erkennen lasse. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sei unbegründet.

Liebich war 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen. dpa/ja

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