Justiz

»BDS ist nichts anderes als Antisemitismus«

Kundgebung der israelfeindlichen BDS-Bewegung in München (Archiv) Foto: imago images/ZUMA Wire

Eine Klage von Anhängern der ebenso israelfeindlichen wie in Handlungen und Zielen antisemitischen Boykott-Kampagne BDS gegen den Bundestag ist am vergangenen Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Ziel war, einen Parlamentsbeschluss zur Ächtung der Bewegung für nichtig erklären zu lassen. Die Kläger sahen sich in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehrten sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Das Gericht wies die Klage nun jedoch als unbegründet zurück.

Der Bundestagsbeschluss verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter bei der Urteilsverkündung. Sie ließ jedoch Berufung gegen das Urteil zu, da das Verfahren Fragen von grundsätzlicher Bedeutung berühre.

NETZ Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts sieht sich Josef Schuster in seiner Auffassung bestätigt. »Der Bundestag sieht zu Recht Antisemitismus bei der BDS-Bewegung, verbietet es aber niemandem, sich dort zu engagieren oder sich im Sinne von BDS zu äußern«, sagte der Zentralratspräsident der Jüdischen Allgemeinen.

»Antisemitismus ist keine Meinung.«

Josef Schuster

Von einer »Einschränkung der Meinungsfreiheit« könne daher »keine Rede« sein, so Schuster weiter. »Da die Medien und das Netz voll sind mit Äußerungen von BDS-Anhängern, ist dieser Vorwurf auch wirklich absurd. Und ich möchte betonen: Antisemitismus ist keine Meinung.«

Ähnlich äußerte sich Felix Klein, Bundesbeauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus. »Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages genießt BDS in Deutschland unverändert Meinungsfreiheit wie auch alle anderen grundrechtlich verbürgten Freiheiten. Der Bundestag stellt lediglich klar, dass keine Steuergelder für die Aktivitäten dieser Bewegung aufgewendet werden sollen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellt.«

ISRAELHASS Die Klage habe ihn überrascht, sagte Klein der Jüdischen Allgemeinen. »Dennoch hat nun eine Gruppe namens ›Bundestag 3 für Palästina‹ (BT3P) eine Klage gegen den Bundestag eingereicht – nach eigenem Bekunden, um die Nichtigkeit und Unterlassung des BDS-Beschlusses des Deutschen Bundestages zu erstreiten. Hier liegt aus meiner Sicht ein falsches Verständnis des BDS-Beschlusses vor.«

Der BDS-Beschluss sei wichtig, weil er israelbezogenen Antisemitismus bekämpft. »Diese Art des Judenhasses ist besonders gefährlich, weil in Deutschland Erhebungen zufolge etwa 40 Prozent der Bevölkerung latent israelfeindlich eingestellt sind, dies aber häufig nicht als Antisemitismus erkannt wird«, mahnt Klein. Dabei gebe es gegenüber keinem anderen Staat vergleichbare Haltungen oder gar Boykottbewegungen. An Israel würden also »andere, meist strengere Maßstäbe angelegt als an andere Staaten«.

»Zudem ist es nichts anderes als Antisemitismus, wenn einzelne Israelis für das Handeln ihrer Regierung büßen sollen. Dass sich der Bundestagsbeschluss 19/10191 dagegen wendet, hierfür öffentliche Gelder aufzuwenden, ist richtig und notwendig«, so der Bundesbeauftragte.

»Diese Art des Judenhasses ist besonders gefährlich, weil in Deutschland Erhebungen zufolge etwa 40 Prozent der Bevölkerung latent israelfeindlich eingestellt sind, dies aber häufig nicht als Antisemitismus erkannt wird.«

Felix Klein

Der Bundestag hatte die Bewegung in dem Beschluss vom 17. Mai 2019 verurteilt. Deren Argumentationsmuster und Methoden seien antisemitisch. Die Parlamentsmehrheit begrüßte, dass Kommunen BDS-Anhängern Räume und Unterstützung verweigern und beschloss, dies auch selbst zu tun. Für den Antrag stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und große Teile der Grünen.

Die beiden Kläger und die Klägerin führten an, dass ihnen seit dem Bundestagsbeschluss mehrfach öffentliche Auftritte verwehrt worden seien. Teils seien sie angeblich verbal angegriffen und als antisemitisch beschimpft worden. Sie seien aber nicht antisemitisch, sondern lediglich »Israel-kritisch«.

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