Thüringen-Wahl 2020

AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Foto: imago images/IPON

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde.

Merkel habe sich in amtlicher Funktion »in einseitig parteiergreifender Weise« negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine »Vorbemerkung« »aus innenpolitischen Gründen« vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse »rückgängig gemacht werden«, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: »Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.« Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die »Rote Karte« für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

»Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise«, sagte König. Merkel habe sich »im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen« geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. »An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.«

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

New York

Mann schlägt 63-jährige Synagogenbesucherin

Ein 46-jähriger drang am Freitag während des Schabbat-Gottesdienstes in eine Manhattaner Synagoge ein und randalierte dort

 17.08.2026

Nahost

US-Rahmenabkommen mit Iran läuft aus: Was hat es gebracht?

Die Vereinbarung mit dem Iran sollte den Krieg zu einem Ende bringen. Das Mitte Juni auf 60 Tage angelegte Abkommen hielt jedoch nicht lange. Hat US-Präsident Trump damit überhaupt etwas erreicht?

von Jürgen Bätz  17.08.2026

Extremismus

Wagenknecht an Höcke: »Warum reden wir nicht mal?«

Seit Tagen liefern sich die BSW-Gründerin und der thüringische AfD-Chef ein Fernduell mit Vorschlägen und Provokationen. Jetzt legt Sahra Wagenknecht nach

 17.08.2026

Terror

Iran bereitet sich auf Ausweitung des Krieges vor

Das Mullah-Regime soll während der 60-tägigen Frist eines mit Washington vereinbarten Memorandums für den Fall eines erneuten militärischen Konflikts vorgesorgt haben

 17.08.2026

Bern

Verantwortung lässt sich nicht neutralisieren

Die Schweiz debattiert anlässlich einer Volksabstimmung über ihre Neutralität. Ein Kommentar von JA-Schweiz-Korrespondentin Nicole Dreyfus

von Nicole Dreyfus  16.08.2026

Kairo

Jared Kushner führt Gespräche über Gaza in Ägypten

Der Schwiegersohn von US-Präsident Trump will in Ägypten Fortschritte im seit langem festgefahrenen Friedensplan für den Gazastreifen erzielen

 16.08.2026

Sanaa

Regierungstruppen im Jemen melden 181 Angriffe in 24 Stunden

Mit Drohnen und Raketen attackieren Regierungskräfte Militärstützpunkte und Waffendepots der Huthi-Terrormiliz. Wie weit eskaliert die Lage noch?

 16.08.2026

Teheran

Iran richtet Mann wegen angeblicher Israel-Spionage hin

Die iranische Justiz hat ein weiteres Todesurteil vollstreckt. Menschenrechtler werfen den Behörden vor, die Todesstrafe zur Unterdrückung von Kritik einzusetzen

 16.08.2026

Berlin

Prien: Differenzierte Haltung zu Israel kann ein Wagnis sein

Der Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat Gräben in der Gesellschaft verdeutlicht - und teils auch vertieft. Wer dagegen differenziert argumentiere, habe es oft nicht leicht, sagt Ministerin Prien

 16.08.2026