Rechtsextremismus

AfD gegen Verfassungsschutz: Kein Urteil

Foto: imago images/Christian Spicker

Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst weiter als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen: Das Berufungsverfahren der Partei gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster blieb nach zwei langen Verhandlungstagen ohne Urteil.

Das Gericht vertagte am Mittwochabend die mündliche Verhandlung, ein Termin für die Fortsetzung steht noch nicht fest. Die AfD-Anwälte hatten das Verfahren durch zahlreiche Anträge in die Länge gezogen, am Mittwoch wurden sogar noch von der Partei mitgebrachte Zeugen gehört.

In dem Verfahren vor dem OVG Münster geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD, deren Jugendorganisation »Junge Alternative« und den inzwischen aufgelösten »Flügel« zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung als rechtmäßig bestätigt. Die AfD ging gegen das Urteil in Berufung.

Wortreiche Zurückweisung

Die AfD beantragte am Mittwoch unter anderem eine Unterbrechung der Sitzung von mindestens sechs Wochen. Eine Erklärung des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Verfahren habe neue Umstände ergeben, lautete die Begründung. Der BfV-Anwalt warf der AfD daraufhin erneut Prozessverschleppung vor. Dies wurde von den AfD-Anwälten wortreich zurückgewiesen.

Ein AfD-Anwalt kündigte an, mehrere hundert Beweisanträge zu stellen. Dies sei nötig, weil der Termin vor dem Oberverwaltungsgericht die letzte Instanz sei, bei der der Sachverhalt inhaltlich geklärt werden könne.

Nachdem der Vorsitzende Richter Gerald Buck keine gleichgearteten Beweisanträge mehr zulassen wollte, stellte die AfD einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, der aber zurückgewiesen wurde. Auch einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte das Gericht ab.

Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff

Erst am Mittwochnachmittag ging es um Inhalte, insbesondere um den Vorwurf, die AfD habe einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff.

Auf Vorschlag von Roman Reusch, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, wurden dazu drei AfD-Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen gehört. Der Anwalt des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Wolfgang Roth, kritisierte den an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff der AfD und wies darauf hin, dass die Partei eingebürgerte Deutsche als »Passdeutsche« diskriminiere. Trotz rechtlicher Zugehörigkeit zu Deutschland würden diese Menschen von der AfD nicht zum deutschen Volk gezählt.

Eine 46-jährige gebürtige Nigerianerin, die seit 2002 in Deutschland lebte, sagte als von der AfD benannte Zeugin aus, sie sei seit 2022 Mitglied der AfD und Sprecherin eines hessischen Ortsvereins. In die Politik sei sie wegen Veränderungen bei der Kriminalität und hoher Zuwanderungszahlen gegangen.

Rechtsextremistische Bestrebung

Als weitere Zeugen sprachen der deutsch-griechische hessische AfD-Vorsitzende Robert Lambrou und ein aus dem Iran stammender Mann. Auch der hessische Landesverband der AfD ist als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln hatte im Jahr 2019 die »Junge Alternative für Deutschland« als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Im April vergangenen Jahres teilte das BfV mit, dass die AfD-Jugendorganisation nach weiteren Erkenntnissen inzwischen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werde. Die AfD und die »Junge Alternative« erhoben gegen die Verdachtsfall-Entscheidung im Juni 2023 Klage.

Für die mündliche Verhandlung waren lediglich zwei Tage angesetzt.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das noch aussteht, wäre noch eine Revision möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste. Dort würde das Urteil jedoch lediglich auf rechtliche Fehler geprüft. epd

Umfrage

Umfrage: So würde Deutschland abstimmen, wenn am Sonntag Wahlen wären

 25.10.2026

Präsidentenwahl in Frankreich

Wahlkampfstart der Rechten – Le Pen im Aufschwung?

Nach den Unruhen in Frankreich gewinnt Marine Le Pen in Umfragen weiter hinzu. Doch Antisemitismusvorwürfe gegen ihren politischen Ziehsohn, RN-Chef Jordan Bardella, belasten die Partei

 25.10.2026

Berlin

Platzwunde und Hämatome im Gesicht: Mutmaßlich antisemitische Attacke in Schöneberg

Ein Unbekannter fragte einen 60-Jährigen, ob er Jude sei – dann schlug er zu. Der Staatsschutz ermittelt

 25.10.2026

Schild des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

Sachsen

Sachsen: Jede antisemitische Diskriminierung ist verfassungswidrig

Der Schutz jüdischen Lebens ist in mehreren Landesverfassungen verankert. Der Freistaat Sachsen sieht bisher von einer expliziten Formulierung ab

 25.10.2026

Islamismus

Psychologe Ahmad Mansour: Teile der Linken verharmlosen Islamismus

Solidarität mit zweierlei Maß? Islam-Experte Mansour sieht bei Teilen der Linken eine Doppelmoral im Umgang mit Islamismus. Scharfe Kritik übt er auch am Umgang mit Israel und dem Nahostkonflikt

 25.10.2026

Feuer am Flughafen von Riad

Krieg in der Golfregion

Weiter Angriffe im Jemen und Saudi-Arabien

Riad im Norden, die jemenitische Hafenstadt Aden im Süden: An beiden Fronten greifen die Huthi-Rebellen mit Drohnen und Raketen an. Wird aus dem dauerhaften Beschuss ein Abnutzungskrieg?

 25.10.2026

Antisemitismus

Hälfte der Länder verankert Kampf gegen Antisemitismus in Verfassung

Der Kampf gegen zunehmenden Antisemitismus ist nicht erst nach dem Hamas-Überfall auf Israel 2023 im Fokus. Schon nach dem Synagogenanschlag von Halle 2019 zogen einige Länder Konsequenzen in ihren Landesverfassungen – aber bei weitem nicht alle

 25.10.2026

Kommentar

Schließt die Botschaft Irans!

Deutschland muss verstehen, dass diese Diktatur nicht mehr zu halten ist

von Saba Farzan  25.10.2026

Iran-Krieg

Bericht: Iran nimmt US-Diplomaten in Nahost ins Visier

US-Botschaftspersonal wird im Nahen Osten reduziert. Hintergrund sollen Erkenntnisse von US-Nachrichtendiensten zu Anschlagsplänen des Irans sein

 25.10.2026