Rechtsextremismus

AfD gegen Verfassungsschutz: Kein Urteil

Das Rednerpult der AfD-Fraktion im Bundestag Foto: imago images/Christian Spicker

Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst weiter als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen: Das Berufungsverfahren der Partei gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster blieb nach zwei langen Verhandlungstagen ohne Urteil.

Das Gericht vertagte am Mittwochabend die mündliche Verhandlung, ein Termin für die Fortsetzung steht noch nicht fest. Die AfD-Anwälte hatten das Verfahren durch zahlreiche Anträge in die Länge gezogen, am Mittwoch wurden sogar noch von der Partei mitgebrachte Zeugen gehört.

In dem Verfahren vor dem OVG Münster geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD, deren Jugendorganisation »Junge Alternative« und den inzwischen aufgelösten »Flügel« zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung als rechtmäßig bestätigt. Die AfD ging gegen das Urteil in Berufung.

Wortreiche Zurückweisung

Die AfD beantragte am Mittwoch unter anderem eine Unterbrechung der Sitzung von mindestens sechs Wochen. Eine Erklärung des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Verfahren habe neue Umstände ergeben, lautete die Begründung. Der BfV-Anwalt warf der AfD daraufhin erneut Prozessverschleppung vor. Dies wurde von den AfD-Anwälten wortreich zurückgewiesen.

Ein AfD-Anwalt kündigte an, mehrere hundert Beweisanträge zu stellen. Dies sei nötig, weil der Termin vor dem Oberverwaltungsgericht die letzte Instanz sei, bei der der Sachverhalt inhaltlich geklärt werden könne.

Nachdem der Vorsitzende Richter Gerald Buck keine gleichgearteten Beweisanträge mehr zulassen wollte, stellte die AfD einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, der aber zurückgewiesen wurde. Auch einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte das Gericht ab.

Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff

Erst am Mittwochnachmittag ging es um Inhalte, insbesondere um den Vorwurf, die AfD habe einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff.

Auf Vorschlag von Roman Reusch, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, wurden dazu drei AfD-Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen gehört. Der Anwalt des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Wolfgang Roth, kritisierte den an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff der AfD und wies darauf hin, dass die Partei eingebürgerte Deutsche als »Passdeutsche« diskriminiere. Trotz rechtlicher Zugehörigkeit zu Deutschland würden diese Menschen von der AfD nicht zum deutschen Volk gezählt.

Eine 46-jährige gebürtige Nigerianerin, die seit 2002 in Deutschland lebte, sagte als von der AfD benannte Zeugin aus, sie sei seit 2022 Mitglied der AfD und Sprecherin eines hessischen Ortsvereins. In die Politik sei sie wegen Veränderungen bei der Kriminalität und hoher Zuwanderungszahlen gegangen.

Rechtsextremistische Bestrebung

Als weitere Zeugen sprachen der deutsch-griechische hessische AfD-Vorsitzende Robert Lambrou und ein aus dem Iran stammender Mann. Auch der hessische Landesverband der AfD ist als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln hatte im Jahr 2019 die »Junge Alternative für Deutschland« als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Im April vergangenen Jahres teilte das BfV mit, dass die AfD-Jugendorganisation nach weiteren Erkenntnissen inzwischen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werde. Die AfD und die »Junge Alternative« erhoben gegen die Verdachtsfall-Entscheidung im Juni 2023 Klage.

Für die mündliche Verhandlung waren lediglich zwei Tage angesetzt.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das noch aussteht, wäre noch eine Revision möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste. Dort würde das Urteil jedoch lediglich auf rechtliche Fehler geprüft. epd

Diplomatie

Lebendiges Netzwerk

30.000 Euro für die deutsch-israelische Zusammenarbeit: Botschafter Ron Prosor zeichnet vier wegweisende Initiativen aus

 03.06.2026

Meinung

Digitale Gewalt: Gutes Gesetz mit Hürden

Die Bundesregierung plant ein Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet. Damit es wirken kann, sollte aber von Anfang an die Finanzierung von Anlaufstellen für Betroffene mitgedacht werden

von Pawel Erenburg  03.06.2026

Iran

Im Visier

Die Mordpläne gegen Josef Schuster und Volker Beck sind Teil einer seit Jahren anhaltenden Terrorkampagne des Mullah-Regimes in Europa. Ihr Ziel: Juden und Gegner Teherans sollen sich nirgends sicher fühlen

von Peter R. Neumann  03.06.2026

Krieg gegen Iran

Mindestens 63 Verletzte bei iranischem Angriff auf Flughafen von Kuwait

Verlorene Gliedmaßen, Hirnblutungen, Knochenbrüche: Das Gesundheitsministerium in Kuwait meldet schwerste Verletzungen nach dem jüngsten Angriff. Mindestens ein Mensch überlebt die Attacke nicht

 03.06.2026

Düsseldorf

Antisemitische Vorfälle in NRW erreichen neuen Höchststand

»Jüdinnen und Juden erleben in unserem Land immer häufiger Hass, Bedrohungen und Ausgrenzung«, sagt Familien- und Integrationsministerin Verena Schäffer

 03.06.2026

Augsburg

15-Jähriger soll Anschlag auf Synagoge geplant haben

Nach einer Explosion mit Verletzten sitzt ein Jugendlicher in U-Haft. Sein Verteidiger betont: Dass er fest entschlossen war, einen Anschlag zu verüben, sei nicht zu erkennen

 03.06.2026

Berlin/Lam

Zentralrat: Antisemitismus-Vorfall in Hotel rechtlich prüfen

Eine Hotel-Antwort sorgt für Entsetzen: »Keine Juden erlaubt«. Was der Zentralrat der Juden jetzt fordert – und was er zur Entschuldigung des Hotels sagt

 03.06.2026

Deutschland

Deutlich mehr Einbürgerungen von NS-Verfolgten und Nachfahren

Rund 12.000 Menschen machten 2025 von der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung Gebrauch, auf die NS-Verfolgte und deren Nachfahren ein Recht haben. Insbesondere Menschen aus Israel und den USA nahmen darüber die deutsche Staatsbürgerschaft an

 03.06.2026

New Jersey

Kandidat mit Terror-Kontakten? Demokraten nominieren Adam Hamawy

Aufsehen erregt seine frühere Beziehung zu dem als »Blinder Scheich« bekannten Omar Abdel-Rahman, dessen Anhänger 1993 einen Anschlag auf das World Trade Center verübten

 03.06.2026