Diesen Text schreiben zu müssen, ist das Eingeständnis, dass Israels Regierungspolitik in der größten moralischen Krise seit Staatsgründung steckt. Ein Gesetzentwurf für die Einführung der Todesstrafe hat es in der Knesset durch die erste Lesung geschafft. Eingereicht aus der rechtsextremen Partei Otzma Yehudit, unterstützt von Premier Benjamin Netanjahu. Sollte es zu diesem Gesetz kommen, wäre es der Triumph einer Justiz aus dem Mittelalter.
Nur zweimal in seiner Geschichte hat Israel Menschen hinrichten lassen: Am 30. Juni 1948 wurde der IDF-Offizier Meir Tobianski wegen Spionage erschossen. David Ben Gurion hat ihn zwölf Monate später rehabilitiert. Er war unschuldig. Am 1. Juni 1962 wurde der Nazi-Verbrecher Adolf Eichmann gehenkt; was eine bereits in Israels Abschaffung der Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 festgeschriebene Ausnahme war. Eine Wiedereinführung wäre so geschichtsvergessen wie verblendet.
Anstatt den Terrorismus zu bekämpfen, würde ihn die Todesstrafe nähren.
Menschen und Systeme sind fehlbar, es wäre unvermeidlich, dass auch Unschuldige von staatlicher Hand getötet werden. Wie im Fall Tobianski. Jahrhunderte an Erfahrung zeigen, dass die Todesstrafe keine Straftaten verhindert. Sie könnte sogar das Gegenteil von Abschreckung bewirken, wenn die Hinrichtung die getötete Person zum Märtyrer macht. Anstatt den Terrorismus zu bekämpfen, würde sie ihn nähren.
Bereits vor 44 Jahren wusste Robert Badinter, Schoa-Überlebender und Ex-Justizminister Frankreichs, der die Todesstrafe abschaffte: »Sie gegen Terroristen anzuwenden, bedeutet für eine Demokratie, sich deren Werte zu eigen zu machen.« Eine Warnung, die sogar beim Todesurteil gegen Eichmann von jüdischen Stimmen vorgebracht wurde, darunter Martin Buber und Gershom Scholem: »Antisemiten wollen, dass wir in diese Falle tappen.«
Ein Land, das in unserer Zeit die Todesstrafe einführt, ist ein Land, das sich mit all den Staaten in eine Reihe stellt, in denen Diktatur und Missachtung der Menschenrechte herrschen. Hatte ich schon erwähnt, dass die Todesstrafe de facto nur für Araber gelten soll?
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