Matthias Meisner

Zum Wohl, Putin!

Das »Z« beschäftigt auch deutsche Gerichte. Jüngst sah es in Sachsen so aus, als ob Polizei und Justiz rasch und angemessen reagieren würden – doch die Geschichte ging anders aus

von Matthias Meisner  25.06.2022 22:59 Uhr

Matthias Meisner Foto: Dora Meisner

Das »Z« beschäftigt auch deutsche Gerichte. Jüngst sah es in Sachsen so aus, als ob Polizei und Justiz rasch und angemessen reagieren würden – doch die Geschichte ging anders aus

von Matthias Meisner  25.06.2022 22:59 Uhr

Die Corona-Demonstranten haben seit dem 24. Februar ein neues Thema: den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die meisten von ihnen teilen aber nicht diese Begrifflichkeit, sondern stehen auf der Seite derer, die wie der Kreml von einer »Sonderoperation« sprechen und Russland eine Notwehr-Rolle zubilligen.

Russische Fahnen werden bei den Protesten geschwenkt. Und immer wieder taucht auch das »Z«-Symbol auf, mit dem Moskau seine Truppen mobilisiert. Das russische Verteidigungsministerium hatte erklärt, »Z« stehe für »Auf den Sieg«.

Gesamtumstände Das »Z« beschäftigt auch die deutschen Gerichte. Jüngst sah es in Sachsen so aus, als ob Polizei und Justiz rasch und angemessen reagieren würden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärte, im »Z«-Symbol werde eine »symbolische Billigung« des Vorgehens der Russischen Föderation in der Ukraine vermutet – solange diese »aufgrund der Gesamtumstände nicht erkennbar ausscheidet«.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärte, im »Z«-Symbol werde eine »symbolische Billigung« des Vorgehens der Russischen Föderation in der Ukraine vermutet.

Und so wurde gegen eine 35-jährige Deutsche eine Anzeige wegen des Paragrafen 140 StGB, der Billigung von Straftaten, gefertigt. Sie hatte Ende März beim Montags-»Spaziergang« in Bautzen ein »Z« auf ihre Warnweste und ihren Helm geklebt. Bei der polizeilichen Vernehmung gab die Frau zu, Putins »Aktionen« völlig legitim zu finden, schließlich sei die Nato »der eigentliche Angreifer und Verbrecher«. Sogar ein beschleunigtes Verfahren brachte die Justiz in Gang.

demokratiegegner Nun aber ging die Geschichte doch Sachsen-typisch aus. Heißt: im Zweifel für die Gegner der Demokratie. Die Frau nahm sich einen rechtsextremen Szene-Anwalt. Das Amtsgericht Bautzen lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Begründung: Es sei möglich, dass »mit dem Z nur provoziert« werden sollte.

Es sei nicht klar, ob die Angeschuldigte das russische Kriegstreiben und die begangenen Verbrechen gutheiße. Auch beim Corona-Protest hätten Impfgegner schließlich den gelben Davidstern aus dem »bisherigen Kontext gelöst«. Na dann: In Sachsen steht »Z« künftig für »Zum Wohl, Putin!«. Dazu ein Bierdeckel mit gelbem Stern. Alles straffrei.

Der Autor ist freier Journalist und lebt in Berlin.

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