Meinung

UNRWA: Gegen Rechtsstaatlichkeit immun?

UN-Generalsekretär António Guterres Foto: IMAGO/Xinhua

Es war eine schockierende Nachricht, die eigentlich von deutschen Medien hätte aufgegriffen werden müssen: Mehrere UNRWA-Mitarbeiter, die an den Hamas-Massakern vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren, dürfen in den USA nicht vor Gericht gestellt werden, weil die Vereinten Nationen sich weigern, ihre Immunität vor Strafverfolgung aufzuheben.

Opfer der Angriffe der Hamas vom 7. Oktober 2023 haben Klage gegen den US-Ableger der UNRWA eingereicht. Dabei handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, die im Bundesstaat Delaware registriert ist.

Man fragt sich unweigerlich: Ist die Moral der Vereinten Nationen mittlerweile so verkommen, dass man lieber Mörder, Terroristen und Vergewaltiger schützt, als ihre Tatbeteiligung am schlimmsten antisemitischen Massaker seit 1945 in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüfen zu lassen?

Die Konvention über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen von 1946 legt nahe, dass die Immunität bei Bedarf aufgehoben werden kann. »Vorrechte und Immunitäten werden Beamten im Interesse der UNO gewährt und nicht zum persönlichen Vorteil der einzelnen Personen«, heißt es dort.

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Zudem hat der Generalsekretär »das Recht und die Pflicht, die Immunität eines Beamten in jedem Fall aufzuheben, in dem diese seiner Meinung nach die Rechtspflege behindern würde und ohne Beeinträchtigung der Interessen der UNO aufgehoben werden kann. Im Falle des Generalsekretärs hat der Sicherheitsrat das Recht, die Immunität aufzuheben«.

Dass der amtierende UN-Generalsekretär, der Portugiese António Guterres, hier seinen Pflichten nachkommt, ist eher unwahrscheinlich. Leider sind auch viele andere Länder sehr zögerlich, die Verfehlungen der UNRWA und anderer UN-Institutionen wirksam zu untersuchen. Geld wird weiter überwiesen; die UNRWA finanziert sich ganz überwiegend durch die Spenden westlicher Staaten. Und dann drückt man beide Augen zu. Auch Deutschland.

So einfach darf man sich die Sache aber nicht machen. Schon gar nicht, wenn es um Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht, die von Mitarbeitern einer Organisation mit verübt werden, die einst geschaffen wurde, um ebensolche Verbrechen zu verhindern.

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