Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Anfang März ein Justizneutralitätsgesetz erlassen, das zur Stärkung der religiösen und weltanschaulichen Neutralität der Justiz des Landes unter anderem Berufsrichtern und -richterinnen das Tragen von religiös konnotierter Kleidung – darunter Kippa und Kopftuch – im Gerichtssaal und bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeit, bei der mit einer Wahrnehmung durch Dritte zu rechnen ist, verbietet. Eine ähnliche Regelung gilt bereits in Berlin.
Ein Richter tritt für kurze Zeit den Beteiligten des Rechtsstreits in absoluter Machtposition gegenüber und wirkt nicht als private Persönlichkeit, sondern als Vertreter des Staates und der Gesellschaft. Der Wunsch, jedes Zeichen zu verbannen, das darauf hinweisen könnte, dass der Richter nicht neutral agiert, ist absolut nachvollziehbar.
FRAGEZEICHEN Ein solches Gesetz erscheint – auch aus der Perspektive des außerhalb der Gerichtsverhandlungen selbst Kippa tragenden Richters – verständlich. Gleichzeitig bleibt ein leichtes Fragezeichen, da ich persönlich – natürlich – auch mit der Kippa auf dem Kopf mit der gleichen Neutralität Rechtsstreitigkeiten entscheiden würde.
Gerade als religiöser Jude sehe ich mich als Teil der Gesellschaft und habe den Anspruch, als solcher zum Funktionieren ebendieser beizutragen.
Zudem sehe ich mich auch gerade als religiöser Jude als Teil der Gesellschaft und habe den Anspruch, als solcher zum Funktionieren ebendieser beizutragen. Man könnte auch sagen: Das Bild einer Gesellschaft, in der aufgrund religiöser Symbole daran gezweifelt wird, dass Richter neutral auf Grundlage der Gesetze entscheiden, entspricht nicht meinem Ideal.
VERSTÄNDNIS Mir ist jedoch bewusst, dass viele Menschen religiösen Symbolen – zumal im Gerichtssaal – mit Skepsis begegnen. Deshalb habe ich Verständnis für das Gesetz. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass ich die Justiz hier in Berlin in entscheidenden Punkten als sehr religionsfreundlich erlebe – sei es im Hinblick auf die Einhaltung von Schabbat und Feiertagen oder beim Tragen der Kippa außerhalb des Gerichtssaals.
Der Autor ist Richter in Berlin, aktuell beim Verwaltungsgericht.