Bayern

Staatsminister um den Schlaf gebracht

Markus Blume (links) und der neue Interimschef der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Anton Biebl Foto: IMAGO/Lindenthaler

Markus Blume stand gehörig unter Druck. Zwar hatte der einstige CSU-Generalsekretär und heutige bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst schon vor Wochen vor dem Bayerischen Landtag die Einsetzung einer »Taskforce« zu Vorwürfen der »Süddeutschen Zeitung« angekündigt, der Freistaat Bayern meine es mit der Rückgabe von NS-Raubkunst womöglich nicht so ernst wie gerne beteuert wird.

»Es reicht nicht, darauf zu vertrauen, dass es schon läuft«, hatte Blume Ende Februar den Abgeordneten gesagt und sich schon mal präventiv dafür entschuldigt, dass einiges nicht so gelaufen war wie es hätte laufen können. Gleichzeitig hatte er aber auch kräftig gegen die »Süddeutsche« ausgeteilt, konkrete Anschuldigungen bestritten oder relativiert und sich gegen Vorwürfe verwahrt, man nehme es mit der Rückgabe von NS-Raubkunst nicht so ernst.

Zuvor war ein interner Datenbankauszug der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BSGS) aus dem Jahr 2020 in die Hände von Journalisten geraten, auf der insgesamt 1000 Kunstwerke in den Warnfarben »orange« und »rot« gekennzeichnet waren. Bei ihnen soll zumindest die Möglichkeit im Raum stehen, dass sie während der NS-Zeit ihren rechtmäßigen Besitzern geraubt oder abgepresst wurden.

Am Mittwoch trat Markus Blume in München vor die Presse. Erneut versuchte er, es allen irgendwie recht zu machen. »Ich habe gestern noch mit Charlotte Knobloch telefoniert und auch um Entschuldigung gebeten für die Ereignisse der letzten Wochen«, sagte Blume.

Chef der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wird abgelöst

Dann präsentierte er ein ganzes Maßnahmenbündel, darunter gleich mehrere Gremien und Expertengruppen. Eine interne Untersuchung durch sein Ministerium soll es zunächst geben, die von einer Staatsanwältin durchgeführt werde. Auch eine externe Untersuchung eines Teams unter Leitung der Kunsthistorikerin und Provenienzforscherin Meike Hopp soll einen Beitrag zur Aufklärung leisten, versprach Blume. Damit nicht genug, auch ein runder Tisch von Experten schwebt dem Minister vor.

Blume verkündete außerdem die Versetzung des bisherigen BSGS-Chefs Bernhard Maaz auf einen anderen Posten innerhalb der staatlichen Kulturverwaltung. An Maaz’ Stelle soll interimistisch der bisherige Kulturreferent der Landeshauptstadt München, der Jurist Anton Biebl, treten. Den hatte Blume erst vor kurzem als »Change Manager« der BSGS vor- und eingestellt.

Versuchte der CSU-Politiker nach der Veröffentlichung des ersten Berichts in der »Süddeutschen Zeitung« noch, die Vorwürfe gegen die BSGS, deren oberster Dienstherr er ist, herunterzuspielen und nahm Blume die Museen in Schutz, sprach er in der Pressekonferenz nun gleich mehrfach von einem »Fehlverhalten« dort. »Was da bekannt wurde, lässt mich nachts nicht ruhig schlafen«, sagte Blume kryptisch.

Was ihn um den Schlaf bringt, verriet der Staatsminister bei der Pressekonferenz aber nicht. Vielleicht waren es Vorwürfe, die nicht nur den Umgang mit Raubkunst, sondern sogar die »mutmaßliche sexuelle Belästigung Minderjähriger durch Aufsichtspersonal« und den »Missbrauch von Videoanlagen in den Museumsräumen zur illegalen Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden« umfassen, wie der »Deutschlandfunk« gestern berichtete.

Vielleicht war Blumes Satz auch nur ein rhetorisches Zugeständnis an die aufgebrachte (Medien-) Öffentlichkeit.

Auffällig war, dass der Minister bei sich selbst kein Fehlverhalten einräumte. Dabei war er es gewesen, der die Rückgabe der Picasso-Büste »Fernande« an die Erben des von den Nazis verfolgten Kunsthändlers Alfred Flechtheim abgelehnt hatte – angeblich, weil nicht zweifelsfrei belegt werden könne, dass Flechtheim tatsächlich der Eigentümer des Kunstwerks gewesen war. Damit widersprach Blume aber eigenmächtig den Experten seiner BSGS. Die waren zu dem Schluss gelangt, »eine direkte Restitution« der Bronzestatue sei zu befürworten.

Blume lehnte selbst Rückgabe von Picasso-Bronze ab

Der Staatsminister selbst machte bislang nicht den Eindruck, als drücke er entschlossen aufs Tempo. Bis zuletzt verwies er die meist hochbetagten Anspruchsteller auf die erst kürzlich beschlossene und noch gar nicht eingeführte Schiedsgerichtsbarkeit. Einer Anrufung der Beratenden Kommission unter Leitung von Hans-Jürgen Papier, die Empfehlungen in strittigen Raubkunstverfahren erarbeitet, ging Bayern dagegen entschlossen aus dem Weg. Hat es die Staatsregierung am Ende doch nicht so eilig, wie sie vorgibt? Stehen die zumeist jüdischen Opfer der Nationalsozialisten für sie wirklich an erster Stelle?

Blume dürfte bekannt sein, dass die neuen Schiedsgerichte frühestens 2026 ihre Arbeit aufnehmen können. Und wie schnell die Verfahren dann abgeschlossen werden, steht in den Sternen. Dass die Rückgabe von NS-Raubkunst jetzt an Fahrt aufnimmt, kann man getrost bezweifeln.

Derweil warten viele rechtmäßige Eigentümer weiter auf späte Gerechtigkeit. Der Repräsentant der Jewish Claims Conference in Europa, Rüdiger Mahlo, hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Freistaat das beschädigte Vertrauen nur wiederherstellen kann, wenn er konsequent und transparent mit Verdachtsfällen von NS-Raubkunst umgeht. Mit der Transparenz ist es aber gerade in Bayern so eine Sache: Blume hat die Liste der BSGS mit den Verdachtsfällen bislang nicht veröffentlichen lassen.

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Die von ihm am Mittwoch angekündigten Maßnahmen zur Aufklärung des Falls dürften zudem geraume Zeit in Anspruch nehmen. Es ist äußerst zweifelhaft, dass Blume mit diesem Vorgehen die Zweifel ausräumen kann, die er auch wegen seines eigenen Agieren als Minister erzeugt hat. Nicht Expertengremien und bürokratische Winkelzüge werden Bayerns guten Ruf wiederherstellen, sondern – wie auch Rüdiger Mahlo richtigerweise betonte – nur eine bessere Restitutionsquote.

Daran wird Markus Blume nun gemessen werden und nicht an bürokratischen Maßnahmenbündeln oder Expertenkommissionen. Die könnten sich nämlich als Nebelkerzen erweisen.

Nein, Blume hat es selbst in der Hand. Schlussendlich entscheidet der Staatsminister, was zurückgegeben wird und was nicht. Er trägt die Hauptverantwortung. Blume darf sich jetzt nicht hinter Experten verstecken.

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