Kommentar

Echter Schutz für Juden in Deutschland – ohne Sonderrecht 

Annabelle Ganapol Foto: privat

Kommentar

Echter Schutz für Juden in Deutschland – ohne Sonderrecht 

Unsere Autorin ordnet die aktuelle Debatte um die Gesetzesentwürfe zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ein

von Annabelle Ganapol  08.10.2026 10:22 Uhr

In dieser Woche jährt sich der 7. Oktober 2023 zum dritten Mal. Für Jüdinnen und Juden in Deutschland ist es kein Gedenktag, der weit hinter uns liegt. Das Massaker, das schlimmste seit der Schoa, hat eine neue Normalität geschaffen: Auf deutschen Straßen wird offen zur Vernichtung Israels aufgerufen, Jüdinnen und Juden werden in ihrem täglichen Leben massiv bedroht, Menschen verstecken ihr Jüdischsein im Beruf und im Privatleben – und der Rechtsstaat sucht bis heute nach einer verlässlichen Antwort, um diese Zustände wieder in den Griff zu bekommen. 

Dass diese Suche nun mit neuer Energie geführt wird, ist auch ein Verdienst Hessens. Mit seiner Bundesratsinitiative zur Einführung der Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel hat das Land eine Debatte angestoßen, die überfällig war. Es gibt inzwischen einen Gesetzentwurf im Bundestag, eine Stellungnahme der Bundesregierung, Gutachten und Gegengutachten. Selten wurde so ernsthaft darüber gestritten, wie das Strafrecht jüdisches Leben in Deutschland schützen kann. 

Jetzt geht es darum, diese Energie in ein Gesetz zu überführen, das auch hält. Ein Gesetz, das in Karlsruhe scheitert, hilft niemandem. Im Gegenteil.  

Ein Gesetz, das hält, darf vor allem eines nicht sein: eine lex Israel. Eine Strafnorm, die allein einen Staat schützt und an eine bestimmte Meinung über ihn anknüpft, ist verfassungsrechtlich von allen Seiten angreifbar. Das hat die Debatte gezeigt. Das Grundgesetz verbietet Sonderrecht gegen Meinungen, und die Ausnahme, die das Bundesverfassungsgericht für die »Billigung der NS-Gewaltherrschaft« zugelassen hat, ist genau das: eine Ausnahme.  

Noch schwerer wiegt aber das politische Singal und damit verbundene Risiko. Wir Juden kennen das Muster zu gut: Eine Regel, die uns schützen soll, wird uns als Privileg vorgehalten. Ein »Sonderstrafrecht für Israel« wäre Wasser auf die Mühlen derer, die von einer »Israel-Lobby« raunen, jede Verurteilung würde zum vermeintlichen Beleg für ein bösartiges Märchen. Und sollte Karlsruhe die Norm doch noch aufheben, würden dies als Freibrief verstanden und bisweilen gefeiert werden. 

Wer jüdisches Leben in Deutschland schützen will, braucht deshalb ein Gesetz, das niemand als Sonderrecht denunzieren kann. 

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat dafür einen Vorschlag gemacht. Er setzt nicht bei der Volksverhetzung an, sondern im Abschnitt des Strafgesetzbuchs über Straftaten gegen ausländische Staaten. Dort ist ein passender Platz frei: § 103 StGB, die frühere Majestätsbeleidigung, ist seit 2018 aufgehoben. 

Strafbar wäre danach, wer öffentlich und ernstlich dazu aufruft, einen Staat gewaltsam zu zerstören. Das meint die Beseitigung Israels und damit Aufrufe zur »Intifada«, zum Mord an Juden, zur Vernichtung des jüdischen Volkes. Nicht strafbar wäre, wer Israel »nur« das Existenzrecht abspricht, einen gemeinsamen Staat für alle fordert oder eine Landkarte ohne Israel zeigt. Das mag zum Teil politischer und auch sprachlicher Nonsens sein, aber es bleibt eine zulässige Meinung. 

Die Norm würde den Aufruf zur Vernichtung eines jeden Staates erfassen und das ist ihr entscheidender Vorzug. Sie verbietet keine Meinung über Israel, sondern schützt das friedliche Zusammenleben aller Staaten. Sie schützt Israel also dadurch, dass sie Israel nicht bevorzugt. 

Ein eigener Tatbestand hätte zudem zwei praktische Vorteile, die in der Debatte bislang kaum vorkommen: Der erste betrifft das Wissen über neue Formen des israelbezogenen Antisemitismus. Heute werden Vernichtungsaufrufe, wenn überhaupt, als Kennzeichenverwendung, als Volksverhetzung oder als Billigung von Straftaten erfasst – also als etwas anderes. Ein eigener Paragraf würde sichtbar machen, wie oft in Deutschland zur Zerstörung eines Staates aufgerufen wird – und gegen welchen. Wer Hass bekämpfen will, muss ihn auch messen können. 

Der zweite betrifft die konkreten Zustände auf der Straße. Versammlungsbehörden dürfen Auflagen erteilen oder eine Versammlung im äußersten Fall verbieten, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Dazu gehört, dass Straftaten drohen. Ein klarer Tatbestand gibt den Behörden einen ebenso klaren Maßstab: Ist zu erwarten, dass bei einer Kundgebung zur gewaltsamen Zerstörung eines Staates aufgerufen wird, können sie präventiv handeln. Das schützt die Versammlungsfreiheit derer, die friedlich für ihre Sache demonstrieren, und es schützt diejenigen, gegen die sich der Hass der Störer richtet. 

Man mag einwenden: Eine Norm, die Staaten schützt, schützt doch keine Menschen. Warum sollte sie also für Jüdinnen und Juden in Deutschland einen Unterschied machen? Weil oftmals diejenigen, die gegen Israel hetzen, genau diese Unterscheidung nicht vornehmen. Wenige Tage nach dem 7. Oktober 2023 flogen Brandsätze auf eine Berliner Synagoge. Jüdische Studierende werden für die israelische Regierung haftbar gemacht, jüdische Restaurants für einen Krieg, den sie nicht führen. Wer »Zionisten« sagt, meint oft genug Juden. Der Hass auf den Staat wird auf die Menschen projiziert, die man mit ihm identifiziert. Diese Menschen leben auch hier in Deutschland. Die allermeisten haben nur eine Staatsangehörigkeit, nur die allerwenigsten auch eine israelische. Dennoch: ein ständiges Einfordern einer Rechtfertigung, Distanzierung, Bekennung, und und und von und zu staatlicher Politik durch die Projizierenden ist aufgedrängter Teil jüdischer Identität in Deutschland.   

Hinzu kommt, was Israel für viele von uns bedeutet. Es ist nach der Shoa der einzige Ort, an dem Juden nicht mehr darauf angewiesen sind, dass andere sie schützen. Wer zur Vernichtung dieses Ortes aufruft, meint nicht »nur« einen Staat im Nahen Osten. Er trifft das Sicherheitsversprechen, mit dem jüdisches Leben in der Diaspora heute (über)lebt. 

Die Norm muss diesen Zusammenhang nicht im Einzelfall beweisen, und gerade darin liegt ihre Stärke. Man sollte ihn kennen, um zu verstehen, warum ein Schutz Israels vor Vernichtungsaufrufen auch ein Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ist. 

Deutschland hat in den vergangenen Jahren viel gegen Hass und Hetze unternommen. Es hat Plattformen in die Pflicht genommen, den Diskriminierungsschutz ausgeweitet und menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt. Kaum jemand hat dagegen grundsätzliche Bedenken erhoben. 

Lesen Sie auch

Geht es aber um den konkreten Schutz von Jüdinnen und Juden, ist das plötzlich anders. Dann ist die Meinungsfreiheit gefährdet, die Kunstfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit, die Versammlungsfreiheit. Und es ist bemerkenswert, wie zuverlässig die vielen Freiheiten gerade dann entdeckt werden, wenn es um Juden geht und wie viel wichtiger sie als Schutzgüter der Judenhasser erscheinen, denn als Schutzgüter aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Der Vorschlag eines staatenneutralen § 103 StGB nimmt diese Freiheiten ernst. Er verbietet keine Meinung, er bevorzugt keinen Staat, er braucht keine verfassungsrechtliche Ausnahme. Wer auch ihn ablehnt, muss sagen, was er stattdessen will. 

Die Debatte ist angestoßen. Die Politik muss jetzt handeln, aber besonnen und mit Instrumenten, die Bestand haben. Jüdisches Leben in Deutschland verdient einen Schutz, der funktioniert.

Die Autorin ist Rechtsanwältin und Vorständin des Jüdischen Juristenverbandes in Deutschland

Meinung

Wenn Journalisten Terroristen sind – 170 Namen und eine unbequeme Wahrheit

Unser Autor reflektiert über die grundsätzliche Frage, was »Journalismus« in einem Gebiet bedeutet, das seit Jahren von einer totalitären Terrororganisation beherrscht wird

von Daniel Neumann  08.10.2026

Kommentar

Wenn Chuzpe Leben rettet

Die bemerkenswerte Abwesenheit von Scham, Vorsicht und Selbstzweifel ist eine israelische Eigenart. Im Fall des Flydubai-Fluges half sie, eine Katastrophe zu verhindern

von Sabine Brandes  07.10.2026

Meinung

Magdeburg: Versagen der Demokraten

Nach der Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt: Wie der Vormarsch der Rechtsextremen weitergeht, hängt auch von den demokratischen Parteien ab. Jetzt wären Zusammenhalt, Disziplin und Führung gefragt

von Michael Thaidigsmann  07.10.2026

Meinung

Seht her, Berlin und New York: Es geht auch anders

Gerade am 7. Oktober wäre von linker Seite mehr Feingefühl zu erwarten. Zürich zeigt es diesmal vor.

von Nicole Dreyfus  07.10.2026

Meinung

Wenn Empörung den Blick verstellt

Eine Replik an Wolf Biermann

von Sacha Stawski  06.10.2026

Essay

Fatale Geschichtsvergessenheit – Die Linke und der Antisemitismus

Klaus Lederer, ehemaliger Politiker der Partei »Die Linke« und aktuell Co-Sprecher der »Progressiven Linken e.V.«, zum dritten Jahrestag des Hamas-Massakers vom 7. Oktober 2023

von Klaus Lederer  05.10.2026

Kommentar

Die Linke sollte nicht den Berliner Bürgermeister stellen

Die Partei sollte sich erst einmal in der Opposition regenerieren und gegen Rassismus einsetzen

von Herbert Rubinstein  05.10.2026

Shelly Meyer

Kommentar

Wer tatsächlich vom »Judenfetisch« profitiert

150 Juden in Berlin haben mit einem Offenen Brief die Linkspartei unterstützt - das sind etwa 0,4 Prozent der Berliner jüdischen Stimmen. Doch sie könnten für die breite Öffentlichkeit kaum wertvoller sein

von Shelly Meyer  04.10.2026

Schweiz

Ein Importverbot von koscherem Fleisch gefährdet jüdisches Leben

Ein Kommentar von Jonathan Kreutner, Generalsekretär des jüdischen Dachverbands SIG

von Jonathan Kreutner  02.10.2026