Ihr höchstes Ziel ist die Zerstörung Israels und der USA. Sie greifen weltweit Synagogen und jüdische Einrichtungen an, verüben Anschläge, Auftragsmorde, entführen Menschen, unterstützen und finanzieren den Terror ihrer Proxys Hamas, Palästinensischer Islamischer Dschihad, Hisbollah, Huthi sowie irakischer und sudanesischer Milizen.
Gleichzeitig betreiben sie im eigenen Land Foltergefängnisse und schlagen jedes Aufbegehren der Bevölkerung blutig nieder, wie gerade erst im Dezember und Januar, als Zehntausende Iraner auf den Straßen des Landes ermordet, verletzt und verstümmelt wurden. Wie schon 2009, 2017 und 2018, 2022 und 2023 …
Die Rede ist von der Revolutionsgarde (IRGC), die nicht Teil der staatlichen Armee ist und die allein dem »Revolutionsführer« gehorcht. Ihre Mission ist der Dschihad, die Unterwerfung der Welt – und für sie gilt in Deutschland kein Betätigungsverbot.
Bei der Hamas hat es 20 Jahre zwischen Terrorlistung und Verbot in Deutschland gedauert.
Nach unfassbaren Jahrzehnten des Appeasements gegenüber einer Organisation, die Tod und Leid bringt, hat die Europäische Union erst im Januar 2026 die IRGC offiziell als Terrororganisation eingestuft. Damit ist deren Finanzierung und internationale Koordination illegal. Allerdings hält in Deutschland derzeit kein Gesetz irgendjemanden davon ab, sich im Namen der IRGC zu organisieren, Spenden einzutreiben, Propaganda zu verbreiten oder ihre Flaggen und Symbole offen zu zeigen.
Deshalb waren in diesem Land, wo Tausende Exil-Iraner Zuflucht gefunden haben, »Trauerfeiern für die Henker« möglich, wie der Grünenpolitiker Omid Nouripour es nannte, der im Bundestag gerade inständig um ein »Betätigungsverbot« bat.
Die Terrorlistung reicht nicht aus. Ohne ein grundsätzliches nationales Verbot wird die Revolutionsgarde weiter agieren und damit der Krieg des Mullah-Regimes gegen den Westen, gegen Israel und Juden in aller Welt auch hier weitergehen. Oder soll es so lange dauern wie bei der Hamas, Herr Innenminister Dobrindt? Da waren es von der Terrorlistung bis zum Betätigungsverbot 20 Jahre!
benchamo@juedische-allgemeine.de