Einspruch

Abbas kommt davon

Nathan Gelbart Foto: pr

Im August 2022 sagte Mahmud Abbas im Kanzleramt, Israel habe seit 1947 »50 Holocausts« begangen – eine antisemitische Holocaust-Relativierung par excellence. Doch die Worte des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde kamen alles andere als überraschend, ist Abbas doch spätestens seit seiner Doktorarbeit aus dem Jahr 1982 promovierter Spezialist für die Leugnung der Schoa.

Nun hat die Berliner Staatsanwaltschaft entschieden, keine Ermittlungen gegen Abbas wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufzunehmen. In der Erklärung heißt es, die Äußerungen von Abbas seien lediglich ein (strafloser) Angriff auf einen »fremden« Staat und enthielten keinen Bezug auf einen Teil der inländischen Bevölkerung.

dilettantismus Dass sich die Berliner Staatsanwaltschaft mit dieser peinlichen und rechtlich unhaltbaren Einstellungsverfügung zum Vasallen von Abbas macht, ist skandalös. Die Begründung zeigt auch historischen Dilettantismus, wenn der Kampf der Israelischen Verteidigungsarmee gegen mordende Guerillaverbände mit der Schoa gleichgesetzt wird.

Dass diese perfide Gleichsetzung eben nicht nur einen Angriff gegen Israel darstellt, sondern explizit die in Deutschland lebenden Schoa-Überlebenden und ihre Nachkommen konkret und unmittelbar entwürdigt, kann der Staatsanwaltschaft nicht entgangen sein.

Die Gleichsetzung relativiert erkennbar den millionenfachen Mord an den Juden Europas.

Diese Gleichsetzung relativiert erkennbar den millionenfachen Mord an den Juden Europas. Die Staatsanwaltschaft mag die von Abbas vorgenommene Gleichsetzung zwar als »äußerst unpassend« titulieren, sieht darin aber nicht einmal einen Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung. Die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen grenzt an Böswilligkeit und historische Unsensibilität.

Die Berliner Staatsanwaltschaft macht damit die jüdische Gemeinschaft Deutschlands zu Bürgern eines »fremden Staates« und reduziert ihren Anspruch auf Anerkennung des ihnen und ihren Angehörigen widerfahrenen Unrechts auf einen lediglich »äußerst unpassenden Vergleich«.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.

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