Wissenschaft

Wie die Jerusalemer Erklärung Antisemitismus verharmlost

Von Wissenschaftlern verfasste Definitionen sind selten Gegenstand einer breiten öffentlichen Debatte. Im Fall der 2016 beschlossenen und von vielen Staaten übernommenen Arbeitsdefinition der »International Holocaust Remembrance Alliance« (IHRA) und der 2021 als Konkurrenz publizierten »Jerusalem Declaration on Antisemitism« (JDA) ist dies anders. Spätestens seit den Vorbereitungen der beiden Bundestagsanträge, die Ende 2024 und Anfang 2025 zum Schutz jüdischen Lebens beziehungsweise zur Bekämpfung des Antisemitismus an deutschen Schulen und Hochschulen verabschiedet wurden, sind die beiden Definitionen ein Dauerbrenner in Feuilletons, Blogs, Fernseh- und Radiobeiträgen sowie auf Parteitagen.

Vermeintliche Mängel der IHRA

Auffällig ist, wie mediale und politische Logiken dabei wissenschaftliche Standards an den Rand drängen. Mancher Kommentar erweckt gar den Eindruck, ohne jegliche Textkenntnis entstanden zu sein. Als pars pro toto kann eine Behauptung des Linkspartei-Vorsitzenden Jan van Aken gelten. Nachdem sich seine Partei auf dem jüngsten Linken-Parteitag in Chemnitz mit knapper Mehrheit für die JDA ausgesprochen hatte, erklärte er: »Das Problem an der IHRA-Definition ist unter anderem, dass sie eine kritische Auseinandersetzung mit dem Staat Israel und somit mit seiner Regierung nahezu verunmöglicht«. Diese seit Jahren wiederholte Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage, denn die IHRA sagt das Gegenteil: »Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel […] richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.«

Die Aussage van Akens wird auch nicht richtiger, wenn man sich den elf Beispielen zuwendet, die die Arbeitsdefinition veranschaulichen sollen. Die ersten sechs Beispiele thematisieren in erster Linie klassischen Antisemitismus (»jüdische Weltverschwörung«, Holocaustleugnung etc.), die restlichen fünf Beispiele genuin israelbezogenen Antisemitismus: die Leugnung des Existenzrechts Israels, Vergleiche von israelischer und nationalsozialistischer Politik, die Verwendung doppelter Standards, die Übertragung klassischer antisemitischer Topoi (Ritualmordlegende etc.) auf Israel sowie das »kollektive Verantwortlichmachen von Jüdinnen und Juden für Handlungen des Staates Israel«. Diese Beispiele sind gut gewählt und schränken eine legitime Kritik israelischer Politik nicht ein.

Einige Kritiker bestreiten das jedoch. Wenn die IHRA behaupte, ein Vergleich zwischen israelischer Politik und Nationalsozialismus sei antisemitisch, so übersehe sie, dass es Nazivergleiche auch innerhalb des israelischen Diskurses gebe, ja, dass sie in allen möglichen Konflikten üblich seien.

IHRA-Kritiker unterstellen fälschlicherweise, Juden könnten keine antisemitischen Semantiken verwenden.

Dieser Einwand ist aus zwei Gründen fragwürdig. Erstens wird von den Kritikern offenbar fälschlicherweise unterstellt, Juden (oder Israelis) könnten keine antisemitischen Semantiken verwenden oder keine antisemitischen Dispositionen haben. Zum anderen handelt es sich bei Vergleichen (Gleichsetzungen) israelischer Politik mit dem Holocaust (als dem Kernelement des Nationalsozialismus) sowohl um eine Dämonisierung Israels als auch um eine Verharmlosung der systematischen Judenvernichtung. Beides wäre nur dann nicht der Fall, wenn Israel tatsächlich wesentliche Züge des Nationalsozialismus aufwiese, zum Beispiel, wenn es versuchen würde, die Palästinenser aus ideologischen Gründen systematisch auszurotten. Das IHRA-Beispiel müsste dann fallengelassen oder angepasst werden – ein gängiges Verfahren bei Definitionen.

Freilich gibt es für eine solche Anpassung keinen Anlass: Da Israel weder einen Holocaust begeht noch einen plant, sind entsprechende Vergleiche eben als antisemitisch zu werten, zumal es sich in diesem Fall um eine klassische Holocaust-Inversion handelt. 

Soweit zu den Beispielen. Wie steht es jedoch um die Kerndefinition der IHRA? Einige Autoren monieren die Formulierung, Antisemitismus sei »eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden«. Hier werde weder deutlich, welche Art der Wahrnehmung die IHRA-Autoren im Sinn haben, noch werde berücksichtigt, dass Antisemitismus meist eine projektive Zuschreibung sei. Damit, so die Kritiker, suggeriere die IHRA-Definition, Antisemitismus habe etwas mit dem realen Verhalten von Juden zu tun.

Die IHRA-Formulierung ist mit Sicherheit nicht perfekt, aber auch die Kritik wirft Fragen auf: Warum sollen sich Wahrnehmung und projektive Zuschreibung ausschließen? Unter Wahrnehmung wird für gewöhnlich eine Verarbeitung von Reizen verstanden, die aus der Umwelt oder dem Inneren stammen. Letzteres ist bei Projektionen eindeutig der Fall: Es werden psychische Selbstanteile und innere Konflikte von Individuen und Gruppen als Eigenschaften oder »Machenschaften« einer anderen Person beziehungsweise einer anderen Gruppe imaginiert. Wie man hieran sieht: Mit dem Wort Wahrnehmung ist nicht zwingend eine Entsprechung in der äußeren Realität unterstellt.

Zudem ist der IHRA-Verweis auf eine Wahrnehmung insofern berechtigt, als antisemitische Aussagen bisweilen auf empirische Sachverhalte verweisen (zum Beispiel einen realen jüdischen Kapitalisten oder Kommunisten), die dann in verzerrter Form in das eigene Weltbild eingebaut werden. Und um welche Art der Wahrnehmung es geht, erfährt der Leser der sehr übersichtlichen Erklärung nur einige Sätze weiter und in Gestalt der beschriebenen elf Beispiele.

Tatsächliche Mängel der JDA

Demgegenüber weist die von vielen IHRA-Kritikern bevorzugte »Jerusalem Declaration on Antisemitism« tatsächlich mehrere, teils gravierende Mängel auf.

Ein erster zeigt sich schon in ihrer Kerndefinition, der zufolge sich Antisemitismus »gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden« richtet. Wie die IHRA jedoch zu Recht feststellt, können auch Nichtjuden von Antisemitismus betroffen sein. So wurden im 20. Jahrhundert Menschen als Juden verfolgt, die weder sich selbst als solche definierten noch gemäß halachischer Tradition Juden waren. Auch galten Liberale und Kommunisten den Nazis als geistig »verjudet« oder wurden die Rockefellers und sogar Helmut Kohl bisweilen als Juden bezeichnet. In den »Frequently Asked Questions« (FAQs) zur JDA wird zwar erwähnt, dass Nichtjuden Opfer von Antisemitismus werden können. Aber eine Erklärung, die in ihrer Präambel vorgibt, kohärent und präzise zu sein, sollte die Mängel ihrer Kerndefinition nicht in einer externen Erläuterung ausbügeln müssen.

Ein weiterer Mangel besteht darin, dass die Kerndefinition missverständlich ist. Die Formulierung, dass sich Antisemitismus gegen Juden als Juden richtet, erweckt nämlich den Anschein, codierte Formen des Antisemitismus auszuschließen: Codes wie ›Kindermörder Israel‹ oder ›die Eliten von der Ostküste‹ sind Umwegkommunikationen, in denen Juden nicht explizit als Juden angegriffen werden. In den die Definition erläuternden Leitlinien 4 und 6 werden diese Verschlüsselungen zwar thematisiert, aber das Herzstück der JDA, die Definition, führt zunächst auf eine falsche Fährte.

Als gravierender erweist sich jedoch ein Punkt, der maßgeblich zur Popularität der JDA beigetragen haben dürfte. Laut der Präambel soll die Frage, ob eine Äußerung als antisemitisch zu werten ist, »immer« in Abhängigkeit von gewissen Kontextfaktoren beantwortet werden – wie der Identität und der Intention des Sprechers. Dazu passt allerdings nicht, dass in den Leitlinien 6 bis 10 mehrere Beispiele für Äußerungen aufgelistet werden, die »als solche antisemitisch sind« – mit anderen Worten: bei denen Identität und Intention keine Rolle spielen. Abgesehen von dieser Inkohärenz besteht das Problem darin, dass in der JDA unklar bleibt, wann welcher Kontext auf welche Äußerungen anzuwenden ist. Erwähnt werden lediglich ein Palästinenser, dessen Hass auf den jüdischen Staat durch seine Erfahrungen mit Israel bedingt sei, und die »Reaktion« einer nicht näher bestimmten Person »auf eine Menschenrechtsverletzung« seitens Israel.

Die JDA öffnet mit ihrer unbestimmten Forderung nach Kontextsensibilität die Büchse der Pandora.

Werfen schon diese Beispiele mehr Fragen auf, als sie beantworten, öffnet die JDA mit ihrer unbestimmten Forderung nach Kontextsensibilität die Büchse der Pandora. Letztlich ermöglicht sie die Exkulpation jeder Äußerung über Israel (die nicht unter die Leitlinien 6 bis 10 fällt) als nicht-antisemitisch. Über die Identität, zum Beispiel als Muslim, werden in antiisraelischer Propaganda zudem regelmäßig Betroffenheiten konstruiert und die antisemitische Intention einer Äußerung wird meist weit von sich gewiesen – und ist ohnehin schwer zu ermitteln.

Spannungsverhältnisse finden sich auch zwischen den Leitlinien 4, 13 und 15. Einerseits wird in Übereinstimmung mit der IHRA-Definition festgehalten: Die »grobe Übertreibung« des »tatsächlichen Einflusses« Israels könne antisemitisch sein, während »[f]aktenbasierte Kritik an Israel« und die Beachtung derselben »Diskussionsnormen, die auch für andere Staaten« gelten, nicht antisemitisch sind. Andererseits wird aber behauptet: »Politische Äußerungen müssen nicht maßvoll, verhältnismäßig, gemäßigt oder vernünftig sein« und »Kritik, die von manchen als übertrieben […] oder als Ausdruck ›doppelter Standards‹ betrachtet wird, ist nicht per se antisemitisch«.

Also: Wer gleiche Standards einhält, ist nicht antisemitisch, und wer doppelte Standards anlegt, auch nicht »per se«; wer vernünftige, faktenbasierte Kritik äußert, ist nicht antisemitisch, und wer unvernünftige, übertriebene (also nicht faktenbasierte) »Kritik« äußert, auch nicht »per se«.

Seltsam ist zudem die Formulierung, dass auch unvernünftige und unverhältnismäßige Äußerungen von den Menschenrechten geschützt seien. Das ist wahr, aber für eine Antisemitismusdefinition völlig unerheblich. Hier wird die Sachebene verschoben und tendenziell »die Grenze der Legalität mit der Grenze der Legitimität gleichgesetzt«, wie der Autor Hans-Peter Büttner zu Recht anmerkt.

Wie die JDA zu BDS steht

Schließlich gibt sich die JDA zwar den Anschein politischer Neutralität. Sie betont mehrmals, dass sie sich Aussagen, die sie nicht per se für antisemitisch hält, nicht zu eigen macht. Spätestens beim Thema BDS jedoch, also der weltweiten Boykott-Kampagne gegen Israel, wird ihr politisch tendenziöser Charakter deutlich.

In Leitlinie 14 heißt es, »Boykott, Desinvestition und Sanktionen« seien »gängige, gewaltfreie Formen des politischen Protests« und »[i]m Falle Israels sind sie nicht per se antisemitisch«. Die Wörter Boykott, Desinvestition und Sanktionen werden hier zwar als konfliktunspezifische Mittel der politischen Auseinandersetzung thematisiert, also als Strategien oder Taktiken, wie es in den beigestellten FAQs heißt. Jedoch: Diese Wörter sind in dieser Reihenfolge untrennbar mit dem Eigennamen einer Kampagne verbunden, deren Kernforderungen letztlich auf die Vernichtung Israels als jüdischem und demokratischem Staat hinauslaufen und die von erlösungsantisemitischen Terrororganisationen wie Hamas und Palästinensischer Islamischer Dschihad mitbegründet wurde.

Davon erfährt man freilich nichts. Zwar wird in den FAQs erwähnt, man könne in den Leitlinien 1 bis 5 Kriterien dafür finden, ob BDS antisemitisch sei. Sachlich naheliegend wäre jedoch ein Verweis auf die Leitlinien 6 bis 10 gewesen. Sie enthalten Beispiele für per se antisemitische Aussagen, die auf die BDS-Kampagne häufig eindeutig zutreffen – wie die Übertragung traditioneller judenfeindlicher Stereotype auf Israel oder die an Juden, weil sie Juden sind, ergehende Aufforderung, den Zionismus öffentlich zu verurteilen. In der Leitlinie 4, auf die stattdessen unter anderem verwiesen wird, findet sich hingegen der Verweis auf zu berücksichtigende »Kontexte«. So »kann die Darstellung Israels als das ultimative Böse« antisemitisch sein, muss es aber offenbar nicht.

Entgegen der Behauptung in den FAQs liegt also auch hier kein klares Kriterium für die Einschätzung der BDS-Kampagne vor. Eindeutig sind hingegen die Reaktionen auf die JDA, die der US-Autor Ari Allyn-Feuer analysiert hat: Sie wurde, selbst von einigen Unterzeichnern der JDA, überwiegend als eine klare Entlastung der BDS-Kampagne gelesen.

Die BDS-Kampagne lobte dementsprechend die JDA in einer offiziellen Erklärung – moniert aber, dass laut der JDA die Darstellung Israels als das »ultimative Böse« als antisemitisch gewertet werden könne. Zwar ist es laut BDS möglich, dass »in einigen Fällen« eine solche Darstellung tatsächlich eine antisemitische Gesinnung offenbart, »in der absoluten Mehrheit der Fälle« habe die Kennzeichnung Israels als das ultimative Böse jedoch nichts mit Antisemitismus zu tun – eine solche Unterstellung sei »völlig unangebracht«.

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Allerdings rennt BDS damit offene Türen ein, denn das Kriterium »Identität« – wenn ein Sprecher etwa Palästinenser ist – erlaubt der JDA ja gerade die Entschuldigung und Verharmlosung dieser Äußerung als nicht-antisemitisch. Ein Dorn im Auge ist der BDS-Erklärung auch die Leitlinie 6 der JDA, die fast wortgleich aus der IHRA übernommen wurde und der zufolge es antisemitisch sei, die »Symbole, Bilder und negativen Stereotypen des klassischen Antisemitismus […] auf den Staat Israel anzuwenden«. Warum, so fragt BDS, solle der Kindermörder-Vorwurf antisemitisch sein, wo Israel doch so viele Massaker verübt habe?

Bereits die Frage ist Ausdruck des Problems. Sie hat etwas mit dem zu tun, was JDA und BDS einfordern: mit dem Kontext. Wohlgemerkt nicht mit dem Schwarz-Weiß-Bild des Nahost-Konflikts, das viele aktivistische Sozialwissenschaftler zeichnen. In deren Lesart wird das jahrzehntelange Leid, das palästinensischen Opfern von israelischen Tätern angetan werde, zur Erklärung dafür, warum jene Opfer verständlicherweise und unabhängig von ideologischen Prägungen zu starken Worten und Bildern griffen (die dann aber meist und vermeintlich ganz zufällig antisemitische Semantiken enthalten).

Echte Kontextsensibilität würde dagegen bedeuten, die Deutungsmuster zu reflektieren, mit denen Palästinenser ihre Leiderfahrungen interpretieren. Diese sind häufig geprägt von christlicher und islamischer Judenfeindschaft. Hinzu kommt eine Kombination islamischer Traditionen mit dem modernen europäischen Antisemitismus sowie ein okzidentalistisches und ethnozentrisches Ressentiment gegen ein als Fremdkörper wahrgenommenes Israel. Vor diesem Hintergrund ist die Darstellung Israels als das »ultimative Böse« keine simple Übertreibung, sondern eine antisemitische Dämonisierung, die im 20. Jahrhundert in vielen Gesellschaften des Nahen Ostens zum Common Sense wurde. Diese Dämonisierung ist und bleibt eine Dämonisierung, selbst wenn sie aus dem Mund eines von militärischer Gewalt Betroffenen kommt.

Die JDA und der Antizionismus

Abgesehen von der Entlastung des BDS irritiert auch die Behauptung der JDA, die Ablehnung des Zionismus sei »nicht per se antisemitisch«. Warum aber organisieren sich Juden als Juden in einer demokratischen Nationalbewegung? Sie tun dies vor allem, um nicht von der Gnade einer antisemitischen Mehrheitsbevölkerung abhängig zu sein, um politisch selbstbestimmt leben zu können und Juden in aller Welt eine Fluchtstätte zu bieten.

Aber unterstellen wir für einen kurzen Moment, die Ablehnung des Zionismus sei tatsächlich »nicht per se antisemitisch« und von humanen Motiven geleitet. Was würde aus der daraus abgeleiteten Abschaffung des jüdischen Staates als jüdischem Staat folgen? Unter Beachtung der historischen Kontexte und aktuellen politischen Akteure des Nahen Ostens wäre jede Abschaffung des jüdischen Staates als jüdischem Staat wahrscheinlich gleichbedeutend mit einem Ende jüdischen Lebens in diesem Teil der Welt. Zumindest wären die verbliebenen Juden auf einen äußerst prekären Minderheitenstatus reduziert. Und weil die Ablehnung des Zionismus auch die Idee der Fluchtstätte negiert, trifft diese Ablehnung somit indirekt alle Juden der Welt. Man hätte es in diesem Fall also mit einem effektiven Antisemitismus zu tun, wenn auch vielleicht keinem intendierten.

Die JDA besteht somit aus einer Antisemiten bei Bedarf exkulpierenden Präambel; einer verkürzten Kerndefinition; inkohärenten Leitlinien – und dazu kommen weitere Verwirrung stiftende FAQs. Das zeigt, dass man es hier keineswegs mit einer Deklaration zu tun hat, die »klarer, kohärenter und nuancierter« als die IHRA-Definition ist. Am Ende weiß niemand mehr, wann welche Kriterien angewendet werden müssen, um eine Aussage als antisemitisch zu qualifizieren. Deswegen ist die IHRA-Definition vorzuziehen.

Ingo Elbe ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Privatdozent am Institut für Philosophie der Universität Oldenburg. Er ist unter anderem Autor des Buches »Antisemitismus und postkoloniale Theorie. Der ›progressive‹ Angriff auf Israel, Judentum und Holocausterinnerung«, erschienen bei Edition Tiamat.

Sven Ellmers ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Philosophie der Universität Oldenburg. Zuletzt erschien von ihm in den Working Papers des Centrums für Antisemitismus- und Rassismusstudien (CARS) der Aufsatz »Was ist moderner Antisemitismus? Ein Erklärungsvorschlag auf Grundlage der Theorien von Freud, Fromm und Postone«.

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