Welfenschatz

Niederlage für Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Kuppelreliquiar aus dem Welfenschatz, zu dem 44 Werke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gehören Foto: dpa

Welfenschatz

Niederlage für Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Nachfahren jüdischer Kunsthändler fordern Herausgabe. In den USA wurde ihre Klage nun zugelassen

 11.07.2018 12:05 Uhr

Im Rechtsstreit um den millionenschweren »Welfenschatz« hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsgericht in den USA hat entschieden, eine in den USA eingereichte Klage auf Herausgabe des Schatzes zuzulassen, wie die Stiftung am Dienstagabend in Berlin mitteilte.

Im Februar 2015 hatten die Nachfahren zweier deutsch-jüdischer Kunsthändler in den USA eine Klage gegen die Stiftung sowie gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe des ursprünglich aus Braunschweig kommenden Welfenschatzes eingereicht. Am 31. März 2017 ließ ein Gericht in Washington D.C. die Klage in erster Instanz in Teilen zu. Gegen dieses Urteil legte die Stiftung einen Monat später Berufung ein. Das Berufungsgericht entschied nun, die Klage gegen die Bundesrepublik abzuweisen, die Klage gegen die Stiftung hingegen zuzulassen.

Zwangsverkauf Die Stiftung sei weiterhin der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein US-Gericht gehöre, sagte Stiftungspräsident Hermann Parzinger: »Und wir sind wie bisher überzeugt, dass die Klage auch in der Sache unbegründet ist, da der Verkauf des Welfenschatzes vor über 80 Jahren kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war.«

Die Frage, ob der Welfenschatz NS-Raubgut ist, sei bereits vor der deutschen »Beratenden Kommission« verhandelt worden. Diese sei 2014 zu dem Schluss gekommen, dass sie eine Rückgabe nicht empfehlen könne. Die Stiftung und ihre Anwälte würden sich die Entscheidung des Berufungsgerichts »genau ansehen und die weiteren Möglichkeiten prüfen«, kündigte Parzinger an.

Er betonte, dass sich die Stiftung nachdrücklich für faire und gerechte Lösungen bei der Rückgabe von NS-Raubgut einsetze. Seit 1999 habe die Stiftung mehr als 50 Restitutionsbegehren bearbeitet und dabei mehr als 350 Kunstwerke und mehr als 1000 Bücher an die Berechtigten zurückgegeben. Darunter seien eine Zeichnung von Vincent van Gogh, eine Arbeit von Edvard Munch und »Der Watzmann« von Caspar David Friedrich gewesen. Deutsche Museen und Einrichtungen hätten insgesamt mehr als 14.300 Objekte als NS-Raubkunst zurückgegeben.

gold Der sogenannte Welfenschatz umfasste als Kirchenschatz der Stiftskirche St. Blasius in Braunschweig früher rund 140 mittelalterliche Goldschmiedearbeiten und andere kunsthandwerkliche Stücke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. Seit dem 17. Jahrhundert gehörte er dem Welfenhaus. Im Jahr 1929 übernahm ein Konsortium jüdischer Kunsthändler 82 Exponate.

Nach und nach wurden 40 davon an verschiedene Museen und Privatleute verkauft, vor allem in den USA. Die verbliebenen 42 Teile übernahm im Jahr 1935 der preußische Staat, später kamen noch zwei weitere hinzu.

Um diese 44 Exponate, die sich im Besitz der Stiftung befinden, geht es in dem Rechtsstreit. Die Kläger argumentieren, der Schatz sei 1935 nicht freiwillig, sondern auf Druck der Nationalsozialisten und zudem unter Wert verkauft worden. Sie taxieren den Wert der 44 Exponate heute auf 220 bis 260 Millionen Euro. epd

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