Debatte

Neue Leitlinie zum Umgang mit NS-Raubgut für Museen und Bibliotheken

Carolyn Hollander (r), Enkelin von Cäcilie Holländer, erhält von Barbara Thumm (l), Provenienzforscherin, bei der Rückgabe-Zeremonie zwei Bücher von der aus Berlin deportierten und in Minsk ermordeten Cäcilie Holländer, ihrer Großmutter. Foto: picture alliance/dpa

Der Umgang mit NS-Raubgut soll einfacher werden. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben eine gemeinsame Handreichung umfassend überarbeitet, wie die Kulturministerkonferenz am Donnerstag bekanntgab. Sie soll vor allem Museen, Archiven, Bibliotheken und weiteren betroffenen Einrichtungen praxisnahe Hilfestellungen geben. Ziel ist es, die Auffindung und Rückgabe von Kulturgut, das während der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen wurde, weiter zu erleichtern.

In den vergangenen Jahrzehnten wurden in Deutschland mehr als 7.700 Kunstwerke, über 27.500 Bücher und unzählige Archivalien an ihre rechtmäßigen Eigentümer oder Erben zurückgegeben oder andere Lösungen gefunden. Die aktualisierte Handreichung soll demnach helfen, das rechtssichere Verfahren praxisgerecht aufbereitet in kommunalen Museen, Bibliotheken und Archiven zu verankern. Die seit 2001 regelmäßig fortgeschriebene Handreichung enthält etwa erstmals eine Übersicht zentraler Ansprechpersonen.

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