Mitte Februar veröffentlichte die »Süddeutsche Zeitung« einen brisanten Bericht. Es ging darin um einen Auszug aus einer Datenbank der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) aus dem Jahr 2020.
Darin waren Hunderte von Kunstwerken im Besitz der staatlichen Museen des Freistaats als Verdachtsfälle von NS-Raubkunst eingestuft. Durch den SZ-Bericht entstand der verheerende Eindruck, dass Bayern es entgegen offizieller Verlautbarungen mit der Rückgabe von Kulturgütern, die Juden im Dritten Reich geraubt oder abgepresst worden waren, auch 80 Jahre nach Kriegsende nicht gerade eilig hat.
Schlimmer noch: dass der Freistaat seinen Verpflichtungen aus der Washingtoner Erklärung von 1998 zum Umgang mit NS-Raubkunst nicht oder nur unzureichend nachkommt.
Die Prinzipien der Washingtoner Erklärung sind eindeutig: »Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge als nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.« Es müssten »rasch faire und gerechte Lösungen« gefunden werden, heißt es dort weiter.
Restitutionsverfahren läuft seit 2008
Der zuständige bayerische Staatsminister für Kunst und Wissenschaft, Markus Blume (CSU), wehrte sich zwar zunächst gegen die Vorwürfe der SZ. Er legte kurze Zeit später aber Vorschläge vor, um die Restitution von NS-Raubkunst in Bayern zu beschleunigen. Auch den Leiter der BSGS tauschte er Anfang April aus und setzte mehrere Expertenkommissionen ein.
Blume versprach damals ausdrücklich »Transparenz und Tempo«. Doch diesem Anspruch scheint er nicht gerecht zu werden, bislang zumindest nicht. So beschied sein Ministerium nun das Ersuchen des Marburger Rechtsanwalts Markus Stötzel auf Akteneinsicht erneut abschlägig. Stötzel vertritt die Erben des von den Nazis verfolgten jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim. Seit mehr als 15 Jahren steht er im regelmäßigen Austausch mit den bayerischen Behörden.
Am 20. Februar forderte Stötzel Blume schriftlich auf, ihm Kopien der »bei Ihnen im Ministerium sowie im Haus der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vorhandenen Unterlagen und Aktenvorgänge zum Fall und Restitutionsersuchen Flechtheim« zukommen zu lassen. Außerdem verlangte er Einsicht in die Liste der in der BStGS-Datenbank »MuseumPlus« als »rot« und »orange« markierten Werke.
»Wir wollen auf dieser Grundlage prüfen, inwieweit sich (weitere) Kunstwerke im Besitz des Freistaates Bayern befinden, bei denen unsere Mandanten einen möglichen Restitutionsanspruch geltend machen können«, begründete Stötzel sein Ansinnen.
Fast drei Monate musste er auf Antwort aus München warten. Jetzt erreichte ihn das Antwortschreiben von Blumes Ministerium: »Es besteht großes Verständnis für Ihr Interesse an umfassender Information zu den von Ihnen mandatierten laufenden Restitutionsverfahren, gerade wenn es um die Informationen und Quellen geht, die zur Geltendmachung der Ansprüche erforderlich sind«, schrieb ein Ministeriumsmitarbeiter in dem Brief, der dieser Zeitung vorliegt.
Ministerium: Vorgang noch nicht abgeschlossen
Nach Abwägung verschiedener Interessen sei man aber »zu dem Ergebnis gekommen, dass eine umfassende Einsicht in alle Akten des Staatsministeriums nicht geboten« sei. Das gelte auch für die »rein interne« Datenbank der BSGS.
»MuseumPlus« enthalte nämlich, so das Schreiben unter Verweis auf das Bayerische Datenschutzgesetz, auch »Inhalte aus nicht abgeschlossenen Unterlagen«. Im Artikel 39 des Gesetzes können staatliche Stellen die Einsicht in behördliche Akten verweigern, wenn »sich das Auskunftsbegehren auf den Verlauf oder auf vertrauliche Inhalte laufender oder abgeschlossener behördeninterner Beratungen oder auf Inhalte aus nicht abgeschlossenen Unterlagen oder auf noch nicht aufbereitete Daten bezieht«, so das Ministerium.
Im Übrigen habe man Stötzel ja schon »das zugrundeliegende Dossier der BStGS mitsamt seinem Quellenapparat« zur Verfügung gestellt, so das Ministerium in seinem Antwortschreiben. Mit anderen Worten: Das muss dann reichen.
Stötzel sieht das naturgemäß anders. Er zeigte sich über den Bescheid der Staatsregierung empört und nannte ihn einen neuerlichen Beweis für die »Verschleierung und Verzögerung«, die Bayern betreibe. Auch die bereits vor Monaten angekündigte Nachmeldung einiger von seinen Mandanten beanspruchter Kunstwerke in der »LostArt«-Datenbank des Bundes sei auch noch nicht erfolgt. »Seit 2008 sind wir in Bayern keinen Schritt weitergekommen«, so Stötzel in seiner Stellungnahme ernüchtert.
Erben-Anwalt kündigt Klage an
Erbost fügte er hinzu: »Die Weigerung, eine Liste der Raubkunst-Werke herauszugeben, hindert uns daran, weitere mögliche Ansprüche zu prüfen. Es ist erkennbar, dass die Raubkunst-Liste seit Bekanntwerden der Vorwürfe im Februar nun im Schnellverfahren bereits mehrfach reduziert und bereinigt wurde. Einerseits prüft mal viele Jahre ohne konkrete Ergebnisse, ob Werke Raubkunst sind. Wenn sie dann aber als Verdachtsfälle bekannt werden, ergibt sich plötzlich in kürzester Zeit die Erkenntnis, dass es sich nicht um Raubkunst handelt. Wer soll denn diesen Unfug glauben?«
Das Verhalten des Ministers zeige deutlich, dass Bayern entgegen aller Ankündigungen kein Interesse an einer Aufarbeitung und Restitution von geraubten Kunstwerken habe. »Minister Blume hat sich vielmehr als aktiver Restitutionsverhinderer erwiesen, dem der moralische Kompass offensichtlich abhandengekommen ist«, wetterte Stötzel.
Jetzt will er Blume eine letzte Frist setzen - und dann zur Not vor das Verwaltungsgericht ziehen, um auf Akteneinsicht zu klagen.