Gesetzentwurf

Bundesregierung erleichtert Herausgabe von NS-Raubkunst

Bundesjustizminister Marco Buschmann Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler

Die Herausgabe von NS-Raubkunst soll für die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben künftig leichter durchzusetzen sein. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.

Der Entwurf sieht unter anderem einen Auskunftsanspruch für die ursprünglichen Eigentümer oder deren Nachkommen gegenüber Personen vor, die NS-Raubkunst in Verkehr bringen. Das betrifft zum Beispiel Angaben über Käufer, Verkäufer oder andere Hinweise zu Herkunft und Verbleib des Kunstwerks. Zudem soll es den heutigen Besitzern von NS-Raubkunst schwerer gemacht werden, mit Verweis auf Verjährungsfristen eine Herausgabe zu verhindern.

Im nationalsozialistischen Deutschland seien Hunderttausende Kulturgüter ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) laut Mitteilung. Insbesondere Jüdinnen und Juden seien so um ihren Besitz gebracht und ihrer Lebensgrundlagen beraubt worden. Viele von den Nazis entzogene Kulturgüter seien auch weiterhin nicht im Besitz ihrer Eigentümer.

Lesen Sie auch

»Das liegt sehr oft daran, dass ihr Verbleib ungeklärt ist. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Recht es zu schwer macht, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen«, sagte Buschmann. Das Gesetz, das nun noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, solle das erleichtern.

Der Gesetzentwurf von Buschmann und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sieht auch vor, dass für juristische Klärungen einer Herausgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts künftig erstinstanzlich Land- statt Amtsgerichte zuständig sein sollen. Damit solle der Komplexität der Fälle Rechnung getragen werden. Zudem soll in Frankfurt am Main ein besonderer Gerichtsstand für Fälle von NS-Raubkunst eingerichtet werden, weil die Stadt insbesondere für Klägerinnen und Kläger aus dem Ausland gut zu erreichen ist.

Unabhängig davon, wo der Beklagte ansässig ist, können damit Klagen in jedem Fall dort erhoben werden. Eine weitere rechtliche Änderung sieht der Entwurf für die Rückerstattung staatlicher Schadensersatzleistungen vor: Sie sollen grundsätzlich zurückgezahlt werden, wenn der so entschädigte Eigentümer den Vermögensgegenstand wiederbekommt. epd

Interview

Susan Sideropoulos über Styling-Shows und Schabbat

GZSZ-Star Susan Sideropoulos hat im ZDF die neue Makeover-Show »That’s My Style«. Nur wenige wissen jedoch, wie engagiert die Enkelin jüdischer NS-Opfer gesellschaftspolitisch ist

von Jan Freitag  13.06.2025

Aufgegabelt

Pastrami-Sandwich

Rezepte und Leckeres

 12.06.2025

Streaming

Doppelte Portion Zucker

Mit »Kugel« ist den Machern der Kultserie »Shtisel« ein vielschichtiges Prequel gelungen

von Nicole Dreyfus  12.06.2025

TV-Tipp

Das Schweigen hinter dem Schweinderl

»Robert Lembke - Wer bin ich« ist ein kluger Film über Verdrängung, Volksbildung und das Schweigen einer TV-Legende über die eigene Vergangenheit. Nur Günther Jauch stört ein wenig

von Steffen Grimberg  12.06.2025

Kulturkolumne

Annemarie, Napoleon und ich

Gute Bücher wachsen mit, hat mein Großvater immer gesagt. Warum »Desirée« von Annemarie Selinko uns alle überleben wird

von Sophie Albers Ben Chamo  12.06.2025

Aufgegabelt

Himbeer-Sorbet mit Zaatar

Rezepte und Leckeres

 12.06.2025

Geheimnisse & Geständnisse

Plotkes

Klatsch und Tratsch aus der jüdischen Welt

von Imanuel Marcus, Katrin Richter  12.06.2025

Imanuels Interpreten (10)

Kenny Gorelick: Das Enfant Terrible

Er ist der erfolgreichste Jazz-Musiker – und der meistgehasste. Warum eigentlich?

von Imanuel Marcus  12.06.2025

Medien

Deutschlands Oberlehrer

Wer will noch mal, wer hat noch nicht? In diesen Tagen scheint die Diffamierung Israels oberste Bürgerpflicht zu sein. Ein Kommentar

von Michael Thaidigsmann  11.06.2025 Aktualisiert