Gesetzentwurf

Bundesregierung erleichtert Herausgabe von NS-Raubkunst

Bundesjustizminister Marco Buschmann Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler

Die Herausgabe von NS-Raubkunst soll für die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben künftig leichter durchzusetzen sein. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.

Der Entwurf sieht unter anderem einen Auskunftsanspruch für die ursprünglichen Eigentümer oder deren Nachkommen gegenüber Personen vor, die NS-Raubkunst in Verkehr bringen. Das betrifft zum Beispiel Angaben über Käufer, Verkäufer oder andere Hinweise zu Herkunft und Verbleib des Kunstwerks. Zudem soll es den heutigen Besitzern von NS-Raubkunst schwerer gemacht werden, mit Verweis auf Verjährungsfristen eine Herausgabe zu verhindern.

Im nationalsozialistischen Deutschland seien Hunderttausende Kulturgüter ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) laut Mitteilung. Insbesondere Jüdinnen und Juden seien so um ihren Besitz gebracht und ihrer Lebensgrundlagen beraubt worden. Viele von den Nazis entzogene Kulturgüter seien auch weiterhin nicht im Besitz ihrer Eigentümer.

Lesen Sie auch

»Das liegt sehr oft daran, dass ihr Verbleib ungeklärt ist. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Recht es zu schwer macht, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen«, sagte Buschmann. Das Gesetz, das nun noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, solle das erleichtern.

Der Gesetzentwurf von Buschmann und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sieht auch vor, dass für juristische Klärungen einer Herausgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts künftig erstinstanzlich Land- statt Amtsgerichte zuständig sein sollen. Damit solle der Komplexität der Fälle Rechnung getragen werden. Zudem soll in Frankfurt am Main ein besonderer Gerichtsstand für Fälle von NS-Raubkunst eingerichtet werden, weil die Stadt insbesondere für Klägerinnen und Kläger aus dem Ausland gut zu erreichen ist.

Unabhängig davon, wo der Beklagte ansässig ist, können damit Klagen in jedem Fall dort erhoben werden. Eine weitere rechtliche Änderung sieht der Entwurf für die Rückerstattung staatlicher Schadensersatzleistungen vor: Sie sollen grundsätzlich zurückgezahlt werden, wenn der so entschädigte Eigentümer den Vermögensgegenstand wiederbekommt. epd

Kommentar

Der alte Hass trägt heute Palästinaflaggen

Wie der kulturelle Boykott Israels die Ausgrenzung von Juden normalisiert

von Sarah Maria Sander  07.06.2026

Berlin

Ein Engelskuss

Der Künstler Charles Abecassis präsentiert seine Arbeiten in einer Verkaufsausstellung, deren Reinerlös an das Projekt »The Way Shalom« geht

 07.06.2026

»documenta«

Kulturrat: Antisemitismus letztlich nicht zu verhindern

Olaf Zimmermann will mit einem »Code of Conduct« Antisemitismus, Rassismus »und jedweder anderen Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiventgegentreten«

von Susanne Rochholz  07.06.2026 Aktualisiert

Zeitgeschichte

Georges-Arthur Goldschmidt sieht Guillotine am Beginn der Schoa

Der französisch-deutsche Schriftsteller sagte in einem Interview »Diese Normalisierung der Todesstrafe hat Europa zerstört.«

 07.06.2026

Berlin

»Tänzerinnen Brunnen« gehört nun zu US-Privatsammlung

Das Kunstwerk wurde als Highlight der Sommerauktion bei Auktionshaus Grisebach versteigert – für vier Millionen Euro

 07.06.2026

Zeitgeschichte

Wie ein grausames Märchen

In ihrem aktuellen Buch schreibt die Historikerin Irina Scherbakowa über die verlorene Freiheit in Russland. Nun ist »Der Schlüssel würde noch passen« für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert

von Ralf Balke  07.06.2026

Glosse

Der Rest der Welt

Zeitraffer und Geschichte oder Warum alte Fotos mehr erzählen

von Nicole Dreyfus  07.06.2026

Zahl der Woche

86 Jahre

Fun Facts und Wissenswertes

 07.06.2026

Aufgegabelt

Fattoush-Salat

Rezepte und Leckeres

 07.06.2026