Restitution

Bundesregierung gibt von Nazis geraubtes Gemälde von Carl Blechen zurück

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: »Die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs ist wichtiger Teil der Erinnerung an die Verfolgten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.« Foto: picture alliance / SvenSimon

Die Kunstverwaltung des Bundes hat das Gemälde »Das Mühlental bei Amalfi« von Carl Blechen an den legitimierten Besitzer zurückgegeben. Bis 1938 war es im Besitz der jüdischen Kunstsammler Arthur und Eugen Goldschmidt. Nach deren Selbstmord gehörte es deren Neffen Edgar Moor (1912-1994), der 1941/42 aufgrund der Naziverfolgung emigrierte.

»Die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs ist wichtiger Teil der Erinnerung an die Verfolgten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft«, teilte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) am Mittwoch in Berlin mit. Mit der Rückgabe des NS-verfolgungsbedingt entzogenen Gemäldes von Carl Blechen würden nun auch die Schicksale von Arthur und Eugen Goldschmidt sowie Edgar Moor sichtbarer werden.

Das Blechen-Gemälde war nach der Flucht Moors neben anderen Werken der Kunstsammlung im Juli 1942 von der Gestapo beschlagnahmt worden. In der Folge gelangte es höchstwahrscheinlich über die »Vermögensverwertungsstelle« beim Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg und den Berliner Kunsthändler Hans W. Lange am 5. September 1944 in die Sammlung von Hitlers »Sonderauftrag Linz«, einer Organisation, die im Auftrag Hitlers Kunstwerke für ein geplantes »Führermuseum« in Linz stahl.

Eine braune Kunst-Odyssee

Das Gemälde lagerte daraufhin im sogenannten »Führerbau« in München, aus dem es vermutlich Ende April 1945 gestohlen wurde. 1946 übergab die Münchner Kriminalpolizei das Werk an den Central Collecting Point (CCP) in München. Als ehemaliges Reichsvermögen ging es in Bundesvermögen über.

Die Kunstverwaltung des Bundes ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Sie gibt Kulturgüter, bei denen ein NS-verfolgungsbedingter Entzug in der Zeit zwischen 1933 und 1945 identifiziert werden kann, an die verfolgte Person oder ihre Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger zurück. kna

Medien

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