Restitution

Belastete Sammlung

Unter den mehr als 200 Kunstwerken aus der Sammlung, die im neuen Gebäude des Kunsthauses Zürich ausgestellt sind, könnte der Anteil an NS-Raubkunst hoch sein. Foto: picture alliance/KEYSTONE

Die Debatte um die private Sammlung Bührle schlägt in der Schweiz seit Monaten hohe Wellen – ähnlich wie der Fall Gurlitt 2013 in Deutschland. Unter den mehr als 200 Kunstwerken aus der Sammlung, die seit einem Monat im neuen Gebäude des Kunsthauses Zürich ausgestellt sind, könnte der Anteil an NS-Raubkunst – oder sogenanntem Fluchtgut – sehr hoch sein. Doch rein juristisch ist das nur in wenigen Fällen zu beweisen.

Eine Gruppe von Historikerinnen und Historikern schaffte es nun, den zugespitzten Bührle-Streit in Richtung einer ethisch-politischen Aufarbeitung voranzubringen. Ein »Affront gegen potenzielle Opfer von Raubgut« sei die Leihgabe der Sammlung Bührle an das Kunsthaus Zürich, empörte sich die seit zwei Jahrzehnten aufgelöste Unabhängige Expertenkommission (UEK) »Schweiz – Zweiter Weltkrieg« in einer öffentlichen Stellungnahme am 7. November. Von 1996 bis 2001 hatte die sogenannte Bergier-Kommission die Aufgabe, die Verflechtungen der Schweiz mit dem nationalsozialistischen Regime zu untersuchen.

UEK-mitglieder Die ehemaligen UEK-Mitglieder – darunter so renommierte Historiker und Holocaust-Forscher wie Saul Friedländer, Helen Junz und Jacques Picard – waren allerdings nicht die Ersten, die das Wort erhoben gegen das »kontaminierte Museum« – so der Titel eines Ende September erschienenen Buches des Schweizer Historikers Erich Keller.

Schon lange vor der Eröffnung Anfang Oktober war der Streit hochgekocht. Zum einen wegen der Waffenlieferungen des Kunstsammlers, Unternehmers und Händlers Emil G. Bührle (1890–1956) an die Nazis – und wegen der damaligen Profite des Schweizers deutscher Herkunft durch Zwangsarbeit.

Zum anderen geriet der sogenannte Leimgruber-Bericht, mit dem das Bührle-Imperium beleuchtet werden sollte, in die Kritik, weil die Forscher um Matthieu Leimgruber von der Universität Zürich die Politik und sogar die Stiftung mitwirken ließen.

Außerdem blieb die Provenienzforschung außen vor. Diese soll einschätzen, ob Raubkunst vorliegt – das blieb der Stiftung Bührle überlassen.

Der Schweizer Kunstfreund Emil G. Bührle lieferte Waffen an die Nazis.

Trotz heftiger Kritik an der unzureichenden Aufarbeitung einer belasteten Sammlung in einem öffentlichen Museum reagierte die Politik in der Schweiz zunächst nicht. Das ist kein Zufall: Recherchen des Schweizer Online-Magazins »Republik« zeigten, dass die Entscheidungsträger von Stadt und Kanton Zürich sich im Leihvertrag mit der Bührle-Stiftung dazu verpflichtet haben, sich nicht in die Prove­nienzforschung einzumischen.

»rohdaten« Natürlich habe es »ein Geschmäckle, wenn jemand sich selbst ein gutes Zeugnis« ausstelle, betont der deutsche Historiker Thomas Sandkühler, ehemaliges UEK-Mitglied. Der Schweizer Autor Erich Keller kritisierte Anfang Oktober, die Stiftung Bührle habe auf ihrer Webseite bisher nur »Rohdaten« über die Exponate gesammelt, sprich: chronologische Listen mit Namen, Jahren und Orten. Sie sagten wenig aus, da eine historische Einordnung völlig fehle.

Der Paukenschlag durch die UEK änderte nun alles. Kaum drei Tage danach stimmte die Züricher Stadträtin Corine Mauch fast allen Forderungen der Kommission an die Stadt zu. Die bisherige Provenienzforschung solle jetzt durch unabhängige Experten geprüft, die NS-Verwicklung von Emil G. Bührle weiter erforscht, der Dokumentationsraum im Kunsthaus Zürich weiterentwickelt werden. Auf die Forderung der UEK nach einem unabhängigen Gremium zur Aufarbeitung von Raubkunst-Fällen reagierte der Schweizer Bund aber bisher nicht.

Gremien mit ethisch-politischem Fokus haben schon mehrere Länder eingerichtet, als Folge ihrer Unterschrift unter das Washingtoner Abkommen von 1998 und die Theresienstädter Erklärung von 2009. Sie sollen zwischen Anspruchsberechtigten, Sammlerinnen und Sammlern sowie Museen eine »gerechte und faire« Lösung vermitteln. Als Anlaufstelle für Streitfälle gilt in der Schweiz das Bundesamt für Kultur. Es habe »in der ganzen Diskussion bisher keine Rolle gespielt«, so Sandkühler.

limbach-kommission In Deutschland übernimmt die sogenannte Limbach-Kommission seit 2003 die beratende Aufgabe. Zu ihr gehört der Schweizer Historiker Raphael Gross, Präsident des Deutschen Historischen Museums (DHM) in Berlin. Manche Schweizer sehen ihn schon als Leiter einer ähnlichen Kommission in der Schweiz, die es bisher nicht gibt. »Aber das könnte noch kommen«, sagte Gross der Jüdischen Allgemeinen. »Vor allem, wenn Fälle auftauchen, bei denen ein Mechanismus für eine faire und gerechte Lösung fehlt, wie es eben das Washingtoner Abkommen vorsieht.«

Was jetzt die Versprechen der Stadt Zürich betrifft, fürchtet Sandkühler, sie mache es sich mit enger Provenienzforschung zu einfach. Dieser Fehler sei auch im Umgang mit Gurlitts Sammlung in Deutschland passiert – mit der Folge, dass nur wenige Exponate als Raubkunst klassifiziert wurden. Das liege zum Teil daran, dass die Wege der Eigentumswechsel zu verschlungen seien. Denn viele Anspruchsberechtigte wussten wenig über den früheren Familienbesitz.
Rückgaben reichten aber nicht aus, um das große Thema der in europäischen Museen vorhandenen Raubkunst aufzuarbeiten, so Sandkühler.

Wichtig sei ihm eine breite, gesellschaftliche und politische Bewusstwerdung: »Was macht es mit den Deutschen, finanzielle Erben des Holocaust zu sein? Und mit den Schweizern, als Bankenplatz von der Not der Juden profitiert zu haben?« Diese Fragen dürften von den Provenienz-Fachleuten nicht ausgeklammert werden.

OPFERPERSPEKTIVE Könnten neue Restitutionsfälle aufgerollt werden? Das vermutet Erich Keller – wenn der geschichtliche Kontext bloß stärker einbezogen werde. Er erwähnt die Familie Nothmann, die ihre Kunstsammlung unter der NS-Verfolgung Stück für Stück verkaufen musste, unter anderem ein Cézanne-Gemälde mit dem Titel »Paysage«.

Die Stiftung Bührle klassifiziere dessen Provenienz als einwandfrei, sagt Keller. Für den Historiker ist es aber unmöglich, von einer sauberen, geklärten Provenienz zu sprechen, solange die Perspektive der Opfer und der Druck der NS-Verfolgung nicht einbezogen werden. Seine Empfehlung: »Antennen hochfahren und sensibler werden.«

Auch über das Monet-Bild »Mohnfeld bei Vétheuil« streitet Juan Carlos Emden weiter. Es gehörte einst seinem jüdischen Großvater. In einem Beitrag der Online-Zeitung »Republik« berichtete er im Oktober, wie die Bührle-Stiftung auf seine Bemühungen reagierte: »Sie haben uns ins Gesicht gelacht.«

ÜBERPRÜFUNG Auf die jüngste UEK-Kritik erwiderte das Kunsthaus Zürich, das Bührle-Archiv sei jetzt zugänglich. Bis 2001 hatte die Stiftung Bührle dessen Existenz konsequent geleugnet. Dass einige »Smoking guns« beispielsweise im Bereich unentdeckter Fluchtguttransaktionen heute dort noch aufzufinden seien, kann die frühere UEK-Mitarbeiterin Tanja Hetzer nicht ausschließen. Sie befürwortet deshalb eine unabhängige Überprüfung mit internationalen Expertinnen und Experten.

Als gebürtige Zürcherin beschäme es sie zu sehen, wie so eine reiche Stadt mit dieser Ausstellung bisher »Herrschaftsgeschichte« inszeniere. Es fehle an Empathie für die Schicksale der Opfer der Schoa und ihrer Nachfahren, findet die heute als Supervisorin arbeitende Historikerin. Ein Bewusstseinswandel sei überfällig.

Die ganze Diskussion ist dem Direktor der Stiftung, Lukas Gloor, mittlerweile zu viel geworden. Zum Jahresende tritt er zurück. Wenn die Stadt Zürich dem Kunsthaus jetzt diktiere, wie die Sammlung dem Publikum zu erklären ist, dann »können wir nicht mehr mitmachen«, so Gloor. Er drohte mit dem Rückzug der Werke aus dem Kunsthaus. Die Auseinandersetzung mit Raubkunst in Zürich hat erst begonnen.

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