Eine 28-jährige Frau muss sich von heute an vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen einer Parole verantworten, die sie während einer Pro-Terror-Demonstration im März gerufen haben soll. Der Vorwurf: »From the river to the sea, Palestine will be free« soll sie skandiert haben.
Diese Parole bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer und stellt somit die Forderung einer Auslöschung Israels dar, des einzigen jüdischen Staates, der sich dort befindet. Sie wird von Israel- und Judenhassern in aller Welt regelmäßig gerufen. In Deutschland wird ihre Verwendung jedoch nicht in jedem Bundesland geahndet.
Die Anklage im jüngsten Fall lautet auf das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen. Dieser Vorwurf wird auch erhoben, wenn etwa Logos der palästinensischen Terrororganisation Hamas gezeigt werden.
Ursprünglich hatte das Gericht eine Geldstrafe gegen die Angeklagte verhängt. Sie sollte 40 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen, legte jedoch Einspruch ein. Um 9.00 Uhr soll die Verhandlung beginnen.
Dies ist nicht die erste Verhandlung dieser Art. Vor zwei Wochen war eine 22-jährige Frau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Kurz nach den Massakern des palästinensischen Terrors am 7. Oktober 2023 hatte sie dieselbe Parole gerufen und die Attacke, bei der 1200 Menschen ermordet wurden, damit befürwortet. ja