Berlin

Tumulte bei erster Verurteilung wegen israelfeindlicher Parole

Das Amtsgericht Tiergarten Foto: picture alliance / Andreas Gora

Die israelfeindliche Parole »From the river to the sea, palestine wil be free« hat in Berlin erstmals zu einer Verurteilung geführt. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte wegen Billigung von Straftaten eine Geldstrafe von 40 Tagessätze zu je 15 Euro (600 Euro) gegen die 22-jährige Aktivistin Ava M., die den Ausruf bei einer antisemitischen Demo wenige Tage nach dem Angriff der islamistischen Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 angestimmt hatte. 

Die Parole sei im Kontext zu sehen, begründete die Vorsitzende Richterin. Nur vier Tage zuvor hatten Terroristen der Hamas das größte Massaker an Juden seit der Schoah verübt. Mehr als 1200 Menschen wurden ermordet, mehr als 250 als Geiseln in den Gazastreifen entführt. Der Ausruf könne in diesem Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und die Befürwortung des Angriffs verstanden werden. »Es sollte das Massaker gebilligt werden«, so die Richterin weiter. In diesem Kontext sei die Parole ein »Aufstacheln« gewesen. Das Billigen sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. 

Proteste im Gerichtssaal nach Urteil

Ava M. hatte laut Ermittlungen am 11. Oktober 2023 bei einer zuvor verbotenen Kundgebung vor einer Schule in Berlin-Neukölln die umstrittene Parole angestimmt. Dabei habe sie sich in einer Gruppe von etwa 60 Personen befunden. Zunächst war ein Strafbefehl gegen die Angeklagte ergangen. Weil sie Einspruch dagegen einlegte, kam es zu zum Prozess. Kurz nach der Urteilsverkündung mussten Justizbedienstete den Saal wegen lautstarker Proteste von Zuschauern räumen. 

Die Angeklagte hatte erklärt, es habe sich um eine legitime Aktion gehandelt. Sie sei eine Frau, die sich gegen Rassismus und Antisemitismus engagiere, für »ein Ende der Gewalt« eintrete. Ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch. Einer ihrer Verteidiger, der Anwalt Roland Meister, behauptete dem »Tagesspiegel« zufolge, dass die Angriffe vom 7. Oktober nicht auf »israelisches Kernland« begangen worden sein, sondern auf »ein umstrittenes Gebiet« – eine völlig falsche Behauptung. Die Parole sei außerdem »mehrdeutig«. In diesem Fall gebe es keinen Hamas-Bezug. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 60 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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Seit dem Terrorangriff aus Israel gibt es in Berlin zahlreiche propalästinensische bis israelfeindliche oder gar antisemitische Demonstrationen. Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin bewerten die Parole »From the river to the sea, Palestine will be free« dabei anders als vor dem Terroranschlag der islamistischen Hamas. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet. dpa/ja

Wolfgang Benz, Stefanie Schüler-Springorum und das deutsche Zentrum für Antisemitismusleugnung

Ein Kommentar von JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel

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