Hamas-Massaker

»Verbrechen, die das Gewissen der Menschheit erschüttern«

Chefankläger Karim Khan in Be’eri Foto: Forum für Geisel- und Vermisstenfamilien

Hamas-Massaker

»Verbrechen, die das Gewissen der Menschheit erschüttern«

Sondererklärung von Karim Khan vom Internationalen Strafgerichtshof

von Sabine Brandes  04.12.2023 15:13 Uhr

Es war eine historische Visite. Zum ersten Mal war ein Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Israel. Karim Khan war auf die Bitte des Forums für die Geisel- und Vermisstenfamilien angereist. Nach seinem Besuch in Israel und dem palästinensischen Westjordanland veröffentlichte er eine Erklärung.

Während seiner Zeit in Israel besuchte Khan den Kibbuz Be’eri und den Kibbuz Kfar Aza, wo er Bewohner und Angehörige von Geiseln traf. In diesen südlichen Dörfern hatte die Hamas grauenvolle Blutbäder angerichtet.

Am Wochenanfang veröffentlichte Khan eine Sondererklärung: »Ich habe Szenen absichtlicher Grausamkeit gesehen. Die Angriffe auf unschuldige israelische Zivilisten am 7. Oktober stellen einige der schwersten internationalen Verbrechen dar, die das Gewissen der Menschheit erschüttern. Es sind Verbrechen, zu deren Bekämpfung der IStGH gegründet wurde.«

Hamas-Terroristen wegen Völkermord vor Gericht bringen

»Als ich mich mit den Familien der Opfer dieser Angriffe traf, war meine Botschaft klar: ›Wir sind bereit, im Rahmen unserer laufenden Arbeit mit ihnen zusammenzuarbeiten, um die Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen sicherzustellen‹.«

Die Familien der Opfer hatten von dem Chefankläger gefordert: »Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich dafür einsetzen, Hamas-Terroristen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor Gericht zu bringen.« Der Zweck des Besuches habe darin bestanden, den Staatsanwalt direkt über die von der Hamas begangenen Gräueltaten zu informieren und ihn zu drängen, »eine kompromisslose Untersuchung durchzuführen, um die Mörder, ihre Kollaborateure und ihre Helfer strafrechtlich zu verfolgen«.

»Ich fordere die sofortige und bedingungslose Freilassung aller von der Hamas und anderen Terrororganisationen genommenen Geiseln.«

karim khan (chefankläger IStGH)

Khan wurde auch über das Gelände des Festivals in der Nähe des Kibbuz Re’im geführt und traf sich anschließend mit einem Vertreter der Organisation ZAKA, die für die Bergung der sterblichen Überreste von Opfern zuständig sind. Er sah sich Videos und Fotos an, die die Massaker dokumentierten.

Er besuchte auch das Schneider-Kinderkrankenhaus in Tel Aviv, in dem die meisten der jungen Befreiten aufgenommen wurden, und sprach mit dem Krankenhausdirektor über den körperlichen und geistigen Zustand der freigelassenen Geiseln. Anschließend er klärte Khan: »Ich habe die sofortige und bedingungslose Freilassung aller von der Hamas und anderen Terrororganisationen genommenen Geiseln gefordert.«

Besuch ist Teil eines internationalen Rechtsstreits

Es könne keine Rechtfertigung dafür geben, Geiseln zu halten, und schon gar nicht die eklatante Verletzung grundlegender Prinzipien der Menschlichkeit durch die Entführung von Kindern und deren fortgesetzte Geiselnahme. Khan fügte hinzu, dass Geiseln nicht als menschliche Schutzschilde oder als Verhandlungsmasse behandelt werden dürften.

Der Besuch sei Teil eines umfassenderen internationalen Rechtsstreits, der vom Familienforum unter der Leitung von Rechtsanwalt Yuval Sasson zusammen mit den Anwälten Dr. Shelly Aviv-Yeini, Raz Nazari und Dan Eldad geführt wird. Das Familienforum dankte Chefankläger Khan für »die außergewöhnliche Entscheidung, nach den Gräueltaten der Hamas in Israel am 7. Oktober und der anhaltenden Inhaftierung von Geiseln zu uns zu kommen und den Familien zur Seite zu stehen« und wertete seinen Besuch als »historischen Erfolg«.

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