Der Nationale Sicherheitsausschuss der Knesset hat Änderungen an einem höchst umstrittenen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für verurteilte Terroristen angenommen. Die Anpassungen sollen mehrere besonders strenge Bestimmungen abschwächen, ermöglichen jedoch zugleich neue Beratungen über die betreffenden Passagen.
Nach Berichten im öffentlich-rechtlichen Sender Kan 11 hatte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu angewiesen, in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen. Hintergrund waren juristische Bedenken: Einige Klauseln könnten gegen internationales Recht verstoßen und seien von Experten sogar als potenziell verfassungswidrig eingestuft worden.
Auch die Rechtsberater des Ausschusses verwiesen auf Probleme bei der Anwendung des Gesetzes auf Palästinenser unter israelischer Militärverwaltung im Westjordanland sowie auf mögliche Konflikte mit internationalen Verträgen, die Israel unterzeichnet hat.
Der rechtextreme Minister Itamar Ben-Gvir will das Gesetz
Der Gesetzentwurf wird maßgeblich vom rechtsextremen Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir vorangetrieben. Medienberichten zufolge widersetzte sich Ben-Gvir zunächst den geforderten Änderungen. Koalitionsquellen erklärten jedoch, Netanjahu werde das Gesetz in seiner bisherigen Fassung nicht verabschieden lassen.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Streichung einer Klausel, die die Todesstrafe für bestimmte Terrorismusdelikte zwingend – ohne jeglichen richterlichen Ermessensspielraum – vorgeschrieben hätte. Netanjahu drängt darauf, Richtern künftig die Wahl zwischen Todesstrafe und lebenslanger Haft zu ermöglichen sowie ein Berufungsrecht gegen entsprechende Urteile einzuführen.
Der ursprüngliche Entwurf sei strenger als die geltenden Standards für die Todesstrafe in den Vereinigte Staaten und könne Israel diplomatischem Druck aussetzen. Ziel sei es angeblich, das Gesetz stärker an Israels völkerrechtliche Verpflichtungen anzupassen.
Rechtsexperten: »Der Gesetzentwurf ist rechtswidrig und hätte im Falle seiner Verabschiedung schwerwiegende internationale Folgen für Israel.«
Eine weitere umstrittene Bestimmung betrifft die Staatsangehörigkeit der Opfer. Im ursprünglichen Text war vorgesehen, dass die Todesstrafe nur verhängt werden kann, wenn das Opfer israelischer Staatsbürger ist. Damit wären Fälle ausgeschlossen gewesen, in denen Opfer einen dauerhaften Aufenthaltsstatus oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Der Premier setzt sich dafür ein, diese Klausel zu streichen, um Diskriminierungsvorwürfe zu vermeiden – insbesondere im Zusammenhang mit jüdischem Extremismus gegen Palästinenser. Das Büro des Ministerpräsidenten bestätigte die Änderungsvorschläge gegenüber der israelischen Nachrichtenseite Ynet.
Bei einer Anhörung mit Rechts- und Verteidigungsexperten Anfang des Monats warnten verschiedene Beamte, der Gesetzentwurf sei rechtswidrig und hätte im Falle seiner Verabschiedung »schwerwiegende internationale Folgen für Israel«. Die einzigen beiden, die sich bei dieser Anhörung nicht gegen den Gesetzentwurf aussprachen, waren ein Beamter des israelischen Gefängnisdienstes und David Bavli, Berater von Ben-Gvir.
Der Gesetzentwurf betrifft ausdrücklich nicht Mitglieder der Hamas, die am Angriff vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren. Für diese Fälle ist nach Angaben aus Regierungskreisen ein separater Gesetzesvorschlag vorgesehen.
Politisch bleibt unklar, ob das Vorhaben die zweite und dritte Lesung im Parlament erreichen wird. Während die Oppositionspartei Israel Beitenu von Avigdor Lieberman voraussichtlich mit Ja stimmen würden, haben weder die ultraorthodoxen Koalitionsparteien noch Netanjahu selbst bislang eine feste Unterstützung zugesagt.
Technisch ist Todesstrafe bei Hochverrat bereits möglich
Parallel zur parlamentarischen Debatte erschien in der linksliberalen Tageszeitung Haaretz ein Leitartikel, der das Vorhaben grundsätzlich ablehnt. Im Editorial wird argumentiert, Israel solle den Gesetzentwurf nicht lediglich »aufweichen«, sondern ganz fallenlassen. Vor allem wird kritisiert, dass ein Modell mit Todesstrafe als Regelfall und richterlichem Ermessen nur in seltenen Ausnahmefällen existiere in keiner demokratischen Rechtsordnung.
Außerdem enthalte der Entwurf weiterhin ein Element rassischer Diskriminierung, da in der Praxis vor allem Palästinenser angeklagt würden und standardmäßig der Todesstrafe ausgesetzt wären.
Die Todesstrafe ist im israelischen Recht zwar bereits technisch bei Hochverrat sowie unter bestimmten Umständen im Kriegsrecht innerhalb der Streitkräfte und im Westjordanland vorgesehen, erfordert jedoch derzeit einen einstimmigen Beschluss eines dreiköpfigen Richtergremiums und wurde seit der Staatsgründung nur einmal vollstreckt – 1962 gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann.
In Terrorfällen verhängen Gerichte üblicherweise lebenslange Haftstrafen. Ob sich daran künftig etwas ändert, hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab.