Jerusalem

Nur Geimpfte dürfen zu Freitagsgebeten

Der Tempelberg in Jerusalem mit dem Felsendom Foto: imago images

Zum ersten Freitag im islamischen Fastenmonat Ramadan sollen 10.000 Palästinenser zu den Freitagsgebeten auf dem »Haram al-Scharif«, wie der Tempelberg auf Arabisch genannt wird, zugelassen werden. Teilnehmen dürfen nur geimpfte Gläubige, wie örtliche Medien unter Berufung auf die israelische Koordinationsstelle für Regierungsaktivitäten in den Gebieten (COGAT) berichteten.

RELIGIONSFREIHEIT Die Maßnahmen berücksichtigten gleichermaßen die Religions- und Kultfreiheit wie das Anliegen, eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, so die Behörde. Nach Freitag soll die Situation unter Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erneut bewertet werden.

Der Großmufti von Jerusalem, Scheich Mohammed Hussein, hatte am Montagabend den Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan auf Dienstagabend festgelegt. Die palästinensische Autonomiebehörde hatte zuvor den bestehenden Lockdown leicht gelockert. Unter anderem dürfen Freitagsgebete auf öffentlichen Plätzen stattfinden, während das nächtliche sogenannte Tarawih-Gebet in Moscheen abgehalten werden darf. Bestehen bleibt eine Ausgangssperre in den Nachtstunden sowie freitags.

MONDSICHEL Der Beginn des Ramadan wird durch die jeweiligen geistlichen Autoritäten unter Hinzuziehung astronomischer Berechnungen sowie der Sichtbarkeit der Mondsichel festgelegt. Zahlreiche muslimische Länder folgen traditionell der Entscheidung Saudi-Arabiens, in dem die heiligen muslimischen Stätten Mekka und Medina liegen.

Für Muslime ist das Fasten, das jeweils im neunten Monat des islamischen Mondjahres stattfindet, eine der fünf Säulen ihrer Religion neben dem Glaubensbekenntnis, den täglichen Pflichtgebeten, dem Almosengeben und dem Pilgern nach Mekka. Auf das Ende des Ramadan folgt das dreitägige Fest des Fastenbrechens, das in Nahost in diesem Jahr voraussichtlich am Abend des 12. Mai beginnt. kna

Jerusalem

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