Er sei »topfit«, sein Gesundheitszustand befinde sich im »obersten Zehntel aller Werte, besser als gut, beinahe exzellent«. Mit diesen Worten äußerte sich Israels Premierminister Benjamin Netanjahu am Donnerstag vor dem Bezirksgericht in Tel Aviv und versuchte, in einem Verleumdungsverfahren Spekulationen über seinen Gesundheitszustand zu beenden.
Der Auftritt vor Gericht war kein gewöhnlicher Termin. Netanjahu erschien als Kläger in dem Verleumdungsverfahren gegen die Journalisten Uri Misgav und Ben Caspit sowie den Aktivisten Gonen Ben Yitzhak. Die drei hatten 2024 in sozialen Medien behauptet, der Premier leide unter anderem an Bauchspeicheldrüsenkrebs oder sei schwer erkrankt. Netanjahu fordert umgerechnet knapp 150.000 Euro Schadenersatz und spricht von einer gezielten »Industrie der Lügen«.
»Mein Gesundheitszustand ist normal. Manche würden sagen: ausgezeichnet«, sagte er vor Richter Menachem Mizrahi. Doch kaum hatte Netanjahu seine Version präsentiert, warfen Widersprüche erneut Fragen auf.
Premier schildert erstmals ausführlich medizinische Geschichte
Im Gerichtssaal schilderte der Premier erstmals ausführlich seine medizinische Geschichte. Er habe nie an Bauchspeicheldrüsenkrebs gelitten, betonte er. »Wenn das wahr gewesen wäre, wäre ich heute nicht mehr hier.« Stattdessen zeichnete er einen anderen Krankheitsverlauf nach: Ende 2024 habe er sich wegen einer gutartigen Prostatavergrößerung operieren lassen. Gegen Ende 2025 sei dann ein erhöhter PSA-Wert festgestellt worden. Weitere Untersuchungen hätten einen acht Millimeter großen Tumor im Frühstadium ergeben.
Nach Angaben Netanjahus erhielt er im Januar und Februar 2026 fünf Bestrahlungen. Anschließend sei der Tumor vollständig beseitigt gewesen. »Ende der Geschichte«, erklärte er. Damit nannte der Premier erstmals konkrete Details zur zeitlichen Abfolge seiner Krebsbehandlung.
Genau hier beginnen jedoch die Widersprüche. Professor Aharon Popovtzer, der die Behandlung des Premiers leitete, hatte Ende April erklärt, die Strahlentherapie habe »vor etwa zweieinhalb Monaten« begonnen. Das würde eher auf die zweite Februarwoche hindeuten – und nicht auf einen Start bereits im Januar.
Premierminister Netanjahu: »Sie haben nicht jeden abgebrochenen Fingernagel dokumentiert.«
Auch andere Berichte werfen Fragen auf. Der öffentlich-rechtliche Sender Kan meldete, Netanjahu sei bereits im Oktober des Vorjahres mit Prostatakrebs diagnostiziert worden, mehrere Monate früher als nun dargestellt. Das Büro des Premierministers hatte nach Veröffentlichung des Gesundheitsberichts zudem keine vollständige Zeitleiste geliefert und Fragen nicht beantwortet.
Die Debatte über Netanjahus Gesundheit beschäftigt Israel seit Jahren. 2023 wurde ihm ein Herzschrittmacher eingesetzt. Auch dazu äußerte er sich nun: Das Gerät sei seitdem »nie aktiviert« worden. Sein körperlicher Zustand verbessere sich vielmehr ständig. Er liege seinen eigenen Aussagen nach »nicht an der Spitze, nicht im Mittelfeld, sondern in den oberen zehn Prozent«.
Besonders heikel wurde es, als die Verteidigung nach einem früheren Krankenhausaufenthalt fragte. Damals hatten Medien berichtet, bei einer Behandlung seien auch Spezialisten für Bauchspeicheldrüsen-, Leber- und Darmkrebs anwesend gewesen – was die Gerüchte über eine schwerere Erkrankung zusätzlich befeuerte. Netanjahu wies auch diese Spekulationen zurück. Er sei unter Narkose gewesen und habe nicht überprüft, welche Fachrichtung jeder Arzt gehabt habe. Es habe »keine Möglichkeit« gegeben, dass man ihm einen Krebsverdacht verschwiegen hätte.
Doch die Verhandlung drehte sich nicht nur um Diagnosen. Die Anwälte der Beklagten stellten grundsätzliche Fragen zur Transparenz: Wie vollständig ist die medizinische Akte des Regierungschefs? Warum umfasst sie offenbar nur wenige Dutzend Seiten? Der Anwalt Ben Yitzhaks sprach von einer »selektiven Auswahl« der Unterlagen. Netanjahu widersprach. Seine Ärzte hätten alles Wesentliche offengelegt, Herzschrittmacher, Leistenbruchoperation und weitere Eingriffe. »Sie haben aber nicht jeden abgebrochenen Fingernagel dokumentiert«, fügte er hinzu.
Vorwurf, kritische Stimmen und Berichterstattung einzuschüchtern.
Die Gegenseite weist die Vorwürfe der Verleumdung entschieden zurück. Ben Yitzhak erklärte, er habe seinen Beitrag erst veröffentlicht, nachdem Gerüchte über Netanjahus Gesundheitszustand kursierten und das Büro des Premierministers auf Anfragen nicht reagiert habe.
Es müsse in einer Demokratie erlaubt sein, Fragen zur Gesundheit eines gewählten Regierungschefs zu stellen, hob der Journalist Misgav zu seiner Verteidigung hervor. Caspit betont wiederum, er habe gar keine medizinische Diagnose verbreitet, sondern lediglich Aussagen des ehemaligen Generals Amiram Levin wiedergegeben. Alle drei Angeklagten sehen in dem vom Premierminister angestrengten Prozess den Versuch, kritische Stimmen und Berichterstattung einzuschüchtern.
Im Kern geht es um eine größere Frage: Wie transparent muss ein Regierungschef mit seinem Gesundheitszustand umgehen? Kritiker argumentieren, die körperliche Verfassung eines Premierministers sei von öffentlichem Interesse, vor allem in Kriegszeiten und angesichts der Verantwortung des Amtes.
Netanjahu selbst sieht dagegen eine gezielte Kampagne gegen seine Person. »Wer behauptet hat, ich sei todkrank, sitzt heute hier«, sagte er im Gerichtssaal in Bezug auf die drei Beklagten. »Wir werden alle vor Gericht bringen, und sie werden die Fakten sehen.«
Diese »Fakten« allerdings scheinen nicht in allen Punkten übereinzustimmen. Netanjahu wollte mit einem Verleumdungsprozess die Spekulationen beenden – hat aber möglicherweise gerade dadurch neue Fragen aufgeworfen.