Der Oberste Gerichtshof in Israel hat die Regierung scharf für den Transfer von einer Milliarde Schekel – umgerechnet rund 270 Millionen Euro – an ultraorthodoxe Schulnetzwerke kritisiert und die Maßnahme als »illegale Praxis« bezeichnet, die ohne ordnungsgemäße Genehmigung oder Aufsicht durchgeführt worden sei.
Die Anhörung des Gerichts fand inmitten eines umfassenderen und langjährigen Streits über die staatliche Finanzierung von Schulen statt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Kernfächer nicht vollständig oder gar nicht unterrichten.
Die Petitionen gegen die Überweisung wurden von der Oppositionspartei Jesch Atid und der Organisation für Religionsfreiheit Hiddusch eingereicht. Sie argumentieren, dass der Finanzausschuss der Knesset die immense Summe genehmigte, obwohl es Beweise gab, dass viele der Empfängerschulen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Unterrichten von Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch und Staatsbürgerkunde nicht nachkommen. Laut den Petenten verstößt der Transfer sowohl gegen das Verfahren zum Haushalt als auch gegen das Bildungsrecht.
Gelder wurden Ende Dezember eingefroren
Am 31. Dezember erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung zum Einfrieren der Gelder. Diese Entscheidung stieß auf heftige Kritik ultraorthodoxer Parteien, die der Justiz »Kompetenzüberschreitung« vorwarfen.
Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara sprach sich anschließend dafür aus, dass das Einfrieren aufgehoben wird. Sie argumentierte, die Rechtmäßigkeit der Finanzierung ultraorthodoxer Schulen, die nicht den vollständigen Kern-Lehrplan unterrichten, müsse in umfassenderen Petitionen und nicht durch Anfechtungen einer einzelnen Budgetüberweisung geklärt werden.
Gleichzeitig stellte Baharav-Miara klar, dass die weitere Finanzierung »nicht konformer Einrichtungen in keiner Weise hinnehmbar« sei. »Es steht außer Frage, dass eine Situation, in der der Staat weiterhin Einrichtungen finanziert, die den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen, nicht länger tragbar ist«, schrieb sie an Bildungsminister Yoav Kisch. »Dies ist keine Frage der Politik, sondern des Rechts.«
Generalstaatsanwältin Baharav-Miara: »Eine Situation, in der der Staat Einrichtungen finanziert, die den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen, ist in keiner Weise tragbar.«
Während der Anhörung konzentrierten sich die Richter weniger auf die Bildungspolitik als vielmehr auf die Art und Weise der Geldbewilligung. Richterin Yael Willner hinterfragte, auf welcher Grundlage die Gelder vor der Abstimmung im Finanzausschuss überwiesen worden waren. Eine Vertreterin der Regierung argumentierte, dass solche Überweisungen »mitunter gängige Praxis« seien.
Die Richterin jedoch bezeichnete die Diskussion im Ausschuss als »Scheinanhörung« und hob hervor, dass die Abgeordneten erst abstimmten, als die Gelder bereits überwiesen waren. »Das war ein Trick«, schimpfte sie. »Was soll das?«
Hinter diesen Fragen zum Verfahren verbirgt sich ein tieferliegender Streit über die ultraorthodoxe Bildung. Israels Haredi-Schulsystem betreut rund 300.000 Schüler – etwa ein Viertel aller jüdischen Schüler des Landes. Während staatlich finanzierte säkulare und nationalreligiöse Schulen verpflichtet sind, einen vollständigen Kern-Lehrplan zu unterrichten, widmen viele ultraorthodoxe Einrichtungen, insbesondere Jungenschulen, Fächern wie Mathematik und Englisch wenig bis gar keine Zeit und konzentrieren sich stattdessen oft ausschließlich auf religiöse Studien.
Fortgesetzte Finanzierung verfestige die Armut in der Gemeinde
Kritiker argumentieren, dass die fortgesetzte Finanzierung die Armut innerhalb der Hardi-Gemeinschaft verfestigt und die Chancen auf Beschäftigung einschränkt. Befürworter entgegnen, dass die religiöse Autonomie gewahrt bleiben müsse, und werfen dem Staat vor, ultraorthodoxe Schulen gezielt zu benachteiligen.
Noch hat der Oberste Gerichtshof noch nicht entschieden, ob die eingefrorenen Gelder freigegeben werden. Doch die scharfe Kritik der Richter lässt keinen Zweifel, dass ihre Ungeduld mit der Koalition bezüglich der Verwendung der Haushaltsgelder wächst.