Gesetz

Balanceakt oder Begnadigung?

Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu Foto: copyright (c) Flash90 2025

Eine Einigung könnte in Sicht sein. Zumindest gibt es eine Annäherung. Denn erstmals seit Langem signalisiert die israelische Generalstaatsanwaltschaft Bereitschaft, über einen möglichen Deal im Korruptionsprozess gegen Premierminister Benjamin Netanjahu zu sprechen. In einem Schreiben an Präsident Isaac Herzog erklärte Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara, sie sei bereit, dessen Vorstoß für Gespräche aufzugreifen.  

Die Staatsanwaltschaft sei »offen für Verhandlungen über einen geeigneten Vergleich« – allerdings ausdrücklich »ohne Vorbedingungen und ohne den Fortgang des Prozesses zu beeinträchtigen«. Auf Details zum Format, Ablauf oder Ort möglicher Gespräche ging Baharav-Miara nicht ein. 

Initiiert wurde der neue Anlauf vom Präsidenten selbst. Herzog hatte Vertreter der Anklage und der Verteidigung eingeladen, im Präsidentensitz über eine mögliche Verständigung in den Verfahren 1000, 2000 und 4000 zu sprechen. Ziel sei es zunächst, »Möglichkeiten für Annäherungen und Vereinbarungen auszuloten«, hieß es aus seinem Büro. Allerdings ausdrücklich als »Vorstufe«, noch bevor überhaupt über eine mögliche Begnadigung entschieden werden könne.  

Der Präsident will Optionen außerhalb des Gerichts ausschöpfen

Herzog drängt darauf, zunächst »alle Optionen für Gespräche außerhalb des Gerichtssaals auszuschöpfen«. Seine Rechtsberaterin verwies zudem auf einen breiten Konsens und darauf, dass ein vermittelnder Dialog im Interesse des Landes sein könnte. Netanjahus Anwalt Amit Hadad hat auf die Einladung bislang nicht reagiert, obwohl eine Frist bereits verstrichen ist. 

Parallel dazu stockt der Prozess weiter. Eine für Montag angesetzte Zeugenaussage Netanjahus wurde kurzfristig abgesagt. Sein Anwalt begründete dies mit nächtlichen Sicherheitsbesprechungen und einem weiterhin vollen »sicherheits-diplomatischen Zeitplan« des Premiers.  

Nach einer fast zweimonatigen Unterbrechung während des Iran-Krieges hat Netanjahu seit der Waffenruhe zweimal ausgesagt. Selbst während laufender Sitzungen kommt es zu Unterbrechungen: So genehmigten die Richter kürzlich eine mehrstündige Pause für ein Telefonat mit dem Militärhauptquartier, lehnten jedoch eine weitere Verkürzung der Aussage mangels ausreichender Begründung ab. 

Generalstaatsanwältin Baharav-Miara: »Gespräche würden ohne Vorbedingungen und ohne den Fortschritt des Verfahrens zu beeinträchtigen stattfinden.«

Herzog selbst hat derweil eine klare Grenze gezogen: Eine Begnadigung, wie sie Netanjahu beantragt hatte, lehnt er derzeit ab. Stattdessen setzt er auf einen ausgehandelten Vergleich.  

Damit widersetzt sich der Präsident auch massivem Druck aus Washington. US-Präsident Donald Trump hatte Herzog öffentlich attackiert und ihn aufgefordert, »Netanjahu umgehend zu begnadigen, denn der Prozess ist nichts als eine Farce«. Er beleidigte auch den israelischen Staatspräsidenten und bezeichnete ihn unter anderem als »schwach« und »armselig«.  

Unterstützung für seine Kampagne erhält Trump dabei aus dem politischen Lager rund um den Premierminister, das den Prozess seit langem als politisch motivierte Kampagne darstellt und argumentiert, er spalte das Land. 

Doch genau hier liegt das Problem. Der offene Eingriff eines ausländischen Präsidenten in ein laufendes Strafverfahren eines souveränen Staates ist mehr als nur diplomatisch heikel. Er berührt den Kern rechtsstaatlicher Prinzipien: die Unabhängigkeit der Justiz und die Trennung von Politik und Rechtsprechung. Wenn politische Macht – ob von innen oder außen – versucht, juristische Verfahren zu beeinflussen, gerät dieses Gleichgewicht ins Wanken. 

Hinzu kommt die Frage der Begnadigung selbst. In Israel ist sie grundsätzlich möglich, doch traditionell setzt sie ein Schuldeingeständnis voraus. Netanjahu verweigert ein solches kategorisch. Eine Begnadigung ohne Anerkennung von Schuld würde daher nicht nur mit dieser Praxis brechen, sondern auch ein Signal senden: dass ein amtierender Premierminister über dem Gesetz steht. Ein Zeichen, dass viele Juristen als »Zusammenbruch des Rechtsstaates« bezeichnen.  

Netanjahu und seine Anhänger stellen den Prozess als illegitim dar

Denn das Gesetz gilt für alle – unabhängig von Amt, Einfluss oder politischer Unterstützung. Netanjahu und viele seiner Anhänger stellen dieses Prinzip offen infrage, indem sie den Prozess als illegitim darstellen und politische Lösungen über juristische stellen. 

Dabei ist der Fall historisch. Netanjahu ist der erste amtierende israelische Regierungschef, der sich vor Gericht verantworten muss. Die Anklage wirft ihm vor, politische Gefälligkeiten gegen wirtschaftliche Vorteile und wohlwollende Medienberichterstattung eingetauscht zu haben. Netanjahu bestreitet alle Vorwürfe und spricht von einer »Hexenjagd« sowie einem versuchten »Putsch durch politische Gegner«.

Der Prozess zieht sich bereits seit Jahren hin und ist immer wieder von Verzögerungen geprägt. Netanjahus Aussage begann Ende 2024, wird seither jedoch regelmäßig unterbrochen. Auch ein zentraler Streitpunkt früherer Vergleichsgespräche bleibt bestehen: die sogenannte »moralische Verfehlung«, die im Falle eines Schuldspruchs ein siebenjähriges Politikverbot nach sich ziehen könnte, eine Klausel, die Netanjahu ebenfalls ablehnt. 

Vor diesem Hintergrund erscheint die nun mögliche Annäherung wie ein vorsichtiger Versuch, einen Ausweg aus einer festgefahrenen Situation zu finden. Doch selbst wenn es zu Gesprächen kommt, bleibt die entscheidende Frage: Wird am Ende ein Kompromiss stehen, der das Verfahren beendet, oder einer, der den Rechtsstaat beschädigt? 

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