Ein Mann wollte im August 2024 eine Zürcher Synagoge in Brand stecken. Die Tat misslang ihm, er flüchtete und wurde noch in derselben Nacht festgenommen. Die Polizei ging nicht von einem extremistischen Motiv aus, der Mann sei schließlich psychisch verwirrt gewesen.
Der Täter gestand den Brandanschlag auf das jüdische Gotteshaus. Er kam vor Gericht. Nun wurde er freigesprochen.
Zur Erinnerung: Die Attacke stürzte Zürichs jüdische Gemeinde in große Verunsicherung. Es war kein halbes Jahr her, nachdem ein islamistisch motivierter Täter einen orthodoxen Juden mit einem Messer niedergestochen hatte, der die Attacke damals nur knapp überlebte. Gewalt gegen Juden findet überall statt, auch in der Schweiz.
Davon will die Zürcher Justiz aber offensichtlich nichts wissen - und folgte implizit dem Narrativ des Täters. Es sei »nur ein Schauspiel gewesen«, das er vor der Synagoge habe inszenieren wollen, beteuerte er, der wegen versuchter Brandstiftung vor dem Zürcher Bezirksgericht stand.
Für seine Tat schäme er sich, aber er habe sich damals in einem psychotischen Zustand befunden. Für das Zürcher Gericht scheint die Sache deswegen klar: Der Mann war damals für seine Tat nicht zurechnungsfähig. Sie spricht den heute 34-Jährigen frei.
Die Staatsanwaltschaft stufte die Tat dagegen als vorsätzliche Brandstiftung ein. Entsprechend forderte sie eine stationäre Therapie. Dem gab das Gericht aber nicht statt: ambulante Therapie und Verzicht auf Cannabis-Konsum reiche vollkommen.
Aber darin liegt genau das Problem: Es soll also plötzlich kein Hassverbrechen mehr sein. Selbst wenn gemäß Aussage der Verteidigerin der Gaza-Konflikt den Täter stark beschäftigt und dieser sich vorgestellt habe, mit seinen Aktionen Kriege beenden zu können: Hier vermischen sich individuelle Wahnvorstellungen mit gesellschaftlich verankerten Feindbildern.
Und was macht die Justiz? Sie verharmlost diese Mischung und erliegt einem bekannten Muster: Sobald bei einem Hassverbrechen eine psychische Erkrankung festgestellt wird, entzieht sie dem Verbrechen seine Gerichtsbarkeit – und damit auch die klare Benennung als das, was es ist: ein Akt des Hasses. Und zwar auf Juden. Wenn das kein Antisemitismus sein soll, was dann?
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