Deutschland

Mit Schutzmaske zum Gebet

Gottesdienste wurden abgesagt, Synagogen geschlossen: Das Coronavirus hatte in den vergangenen Wochen auch große Auswirkungen auf das jüdische Leben in Deutschland. Foto: imago/Uwe Steinert

Vergangene Woche noch sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel, es werde wegen der Corona-Krise auf absehbare Zeit keine Gottesdienste geben. Doch jetzt hat sich das Blatt gewendet. Auf Drängen der Kirchen sollen die Gotteshäuser in ganz Deutschland bald wieder – jedoch unter strikten Auflagen – ihre Tore den Gläubigen öffnen dürfen.

Schon seit Anfang der Woche sind in Sachsen kleinere Gottesdienste erlaubt. Maximal 15 Teilnehmer plus ein Geistlicher und ein Kantor sollen dort wieder gemeinsam feiern dürfen.

AUFLAGEN Auch Thüringen drängelt: Ministerpräsident Bodo Ramelow sagte in einem Interview mit »Zeit Online«, zu Ostern habe er zwar einen Gottesdienst im Fernsehen ansehen können. Doch diese Form könne auf die Dauer »nicht die Gemeinschaft, die persönliche Begegnung unter Christen« ersetzen.

»Die Durchführung von Gottesdiensten unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte ist verantwortbar und wichtig«, betont Zentralratspräsident Schuster.

Als Hasardeur, der mit der Gesundheit der Menschen spielt, sieht sich Ramelow dennoch nicht. Man müsse die Zahl der Gottesdienstbesucher eben »im Verhältnis zur Fläche und den Sitzplätzen begrenzen«, betont der Linken-Politiker.

Ab dem 3. Mai will Ramelow den Kultusgemeinden in Thüringen – unter strengen Auflagen – gestatten, wieder Gottesdienste abzuhalten. Maximal 30 Besucher sollen sich dann zum gemeinsamen Gebet in einem Raum einfinden dürfen. Auch Nordrhein-Westfalen und Bayern kündigten an, schnell Wege zu suchen, um Gottesdienste wieder zu ermöglichen.

In Berlin sollen einem Senatsbeschluss vom Dienstag zufolge ab dem 4. Mai sogar bis zu 50 Teilnehmer gleichzeitig in die Synagogen, Kirchen und Moscheen kommen dürfen.

ÖFFNUNG Bei einem Spitzengespräch mit den Vertretern der Religionsgemeinschaften im Bundesinnenministerium am vergangenen Freitag wurde eine stufenweise Lockerung des religiösen Versammlungsverbots, aber noch kein fixes Datum vereinbart. Zeitnah, so kam man überein, sollten Hygienekonzepte erarbeitet werden, um die »Öffnung des religiösen Lebens« in Zeiten der Corona-Pandemie so sicher wie möglich zu gestalten.

Ein solches Konzept hat nun der Zentralrat der Juden in Deutschland vorgelegt. Der jüdische Dachverband hatte die Entscheidung der Politik mitgetragen, Gottesdienste zu untersagen. Dennoch befürwortet Präsident Josef Schuster nun eine vorsichtige Öffnung. »Die Durchführung von Gottesdiensten unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte ist verantwortbar und wichtig, um den Menschen in der Krise Halt zu geben«, argumentiert er.

Eine Aufhebung des Verbots von Gottesdiensten bedeute nicht, dass jede Gemeinde verpflichtet sei, solche auch abzuhalten, hob Zentralratsgeschäftsführer Daniel Botmann hervor.

In Zusammenarbeit mit der Orthodoxen Rabbinerkonferenz und der Allgemeinen Rabbinerkonferenz sowie den  Jüdischen Gemeinden in Deutschland hat der Zentralrat jetzt Empfehlungen ausgearbeitet, die am Dienstag an die jüdischen Gemeinden herausgegeben wurden. Eine Aufhebung des Verbots von Gottesdiensten bedeute nicht, dass jede Gemeinde verpflichtet sei, solche auch abzuhalten, hob Zentralratsgeschäftsführer Daniel Botmann hervor. Vielmehr müssten die Gemeinden die Situation selbst bewerten, ob sie auf der Grundlage des vorliegenden Hygienekonzepts Gottesdienste durchführen können und wollen.

LEITLINIEN In seinen Leitlinien empfiehlt der Zentralrat unter anderem, dass sich Gottesdienstteilnehmer vorab anmelden sollen und in den Synagogen Besucherlisten geführt werden, um so später eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Nur vollständig gesunde Menschen sollen in die Synagogen gelassen werden, so die Empfehlungen. Der Abstand zwischen den Betern müsse mindestens 1,50 Meter, besser zwei Meter betragen und gegebenenfalls durch Abstandshalter in den Sitzreihen markiert werden.

Ferner wird vorgeschlagen, Gottesdienste an Werktagen nicht wie üblich in kleinen Betstuben, sondern in der Synagoge selbst abzuhalten. Außerdem sollen alle Teilnehmer während des Gottesdienstes eine Maske tragen, welche Mund und Nase verhüllt. Den Schutz abnehmen dürfen – und dann auch nur zeitweise – Chasan, Rabbiner und Vorbeter. Jeder Beter solle zudem ausschließlich seine eigene Kippa und seinen eigenen Siddur verwenden.

»Die Tora wird nicht durch die Synagoge geführt. Die Tora darf nicht geküsst werden!«, heißt es im Papier des Zentralrats.

Die Tora solle ausschließlich von einer Person aus der Bima ausgehoben und der Gemeinde gezeigt werden. »Die Tora wird nicht durch die Synagoge geführt. Die Tora darf nicht geküsst werden!«, heißt es im Papier des Zentralrats.

Barmizwa- und Batmizwa-Feiern werden ebenfalls wieder möglich sein, allerdings gelten dieselben Maßgaben wie für die Gottesdienste. Anschließende Festivitäten sind jedoch vorerst nicht gestattet.

Laut Hygienekonzept dürfen Kidduschim und gemeinsame Mahlzeiten grundsätzlich weiterhin nicht stattfinden. Auch Kinder sollen nicht wie üblich zur Bima kommen und vom Traubensaft trinken. Dem Chasan ist es aber gestattet, am Freitagabend von der Bima aus alleine den Segensspruch zu sprechen.

SACHSEN Der sächsische Landesrabbiner Zsolt Balla will schon am kommenden Schabbat wieder einen Gottesdienst feiern; die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren.

Gemeindemitglieder in Leipzig würden nun informiert und regelmäßige Gottesdienstbesucher persönlich angesprochen, sagte Balla der Jüdischen Allgemeinen. Man taste sich hinsichtlich der Auflagen vorsichtig voran, in enger Absprache mit den Kirchen und den sächsischen Behörden.

Jetzt schon ist klar: Die Zeit sorgloser Gottesdienstbesuche wird trotz der Wiederöffnung der Synagogen so schnell nicht wiederkommen. Den »virtuellen Gottesdienst«, also das Streaming im Netz, werde es vorerst weiterhin geben, sagt auch Rabbiner Balla.

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