Nach dem Beschluss des Bundes und der Länder, die Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schrittweise zu lockern, sieht der Zentralrat der Juden in Deutschland den Zeitpunkt gekommen, auch Juden wieder mehr Spielraum bei der Ausübung ihrer Religion einzuräumen.
Wenn Geschäfte bis zu einer gewissen Größe wieder öffnen dürfen, solle dies auch für Synagogen gelten, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Erklärung.
Konzept Am Vormittag waren Vertreter der christlichen Kirchen, des Judentums und der Muslime in Deutschland mit Innenstaatssekretär Markus Kerber zu einem Gespräch zusammengekommen.
Danach hieß es, dass in den kommenden Tagen ein Konzept erarbeitet werden soll, wie die schrittweise Öffnung des religiösen Lebens möglich sein könne. Gottesdienste und Zusammenkünfte seien zunächst weiterhin nicht gestattet.
Dazu erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster: »Gerade in schwierigen Zeiten bieten Religion und gemeinsames Gebet einen wichtigen Rückhalt. Der heute zwischen dem Bund, den Ländern und den Religionsgemeinschaften einmütig vereinbarte Fahrplan zur Öffnung der Gotteshäuser für Gottesdienste ist ein richtiger Schritt. Die Durchführung von Gottesdiensten unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte ist verantwortbar und wichtig, um den Menschen in der Krise Halt zu geben.«
Der Zentralrat der Juden will gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden und Landesverbänden entsprechende Hygienekonzepte für die Durchführung von Gottesdiensten erarbeiten.
Lösungswege Bei dem Gespräch im Bundesinnenministerium hätten sich alle Beteiligten einmütig dafür ausgesprochen, Lösungswege zu beschreiten, um möglichst bald nach dem 30. April das gottesdienstliche Leben wieder aufzunehmen. Einzelheiten müssten jeweils in den zuständigen Ländern erörtert werden.
Der Zentralrat der Juden werde gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden und Landesverbänden entsprechende Hygienekonzepte für die Durchführung von Gottesdiensten erarbeiten.
Die Pandemie führe seit Wochen zu Einschränkungen der Religionsfreiheit, wie es sie in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr gegeben hat.
Grundrecht Da der Schutz des Lebens im Judentum das wichtigste Gebot ist, sei die jüdische Gemeinschaft bereit gewesen, diesen massiven Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit im Dienste der Gesundheit aller auch in den Synagogen zu akzeptieren.
»Unsere Gemeinden und Rabbiner haben hohe Flexibilität und viel Engagement gezeigt, um über Online-Angebote sowohl das religiöse Leben als auch die Seelsorge aufrechtzuerhalten«, heißt es in der Erklärung des Zentralrats.
Unterdessen hieß es am Nachmittag aus Sachsen, dort könnten im Zuge erster Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen ab Montag auch wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden. Sie seien aber nur in geringem Umfang mit bis zu 15 Besuchern möglich, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Freitag in Dresden. «Gläubigen Menschen ist es wichtig, auch religiöses Leben wieder möglich zu machen.»
Damit komme die Regierung dem Anliegen der jüdischen Gemeinden, der Kirchen sowie anderer Religionsgemeinschaften nach, im Rahmen der geltenden Sicherheitsmaßnahmen. ja/epd/dpa