Dresdner Bank

Nutznießer in Nadelstreifen

von Dieter Ziegler

Bereits kurz nach dem Krieg hatten amerikanische Ermittler nach der besonderen Nähe der Dresdner Bank zum Regime und nach ihrer Bedeutung für die Kriegsvorbereitung gefragt. Auch ihre Rolle bei der Ausplünderung der Juden und der Beitrag zur wirtschaftlichen Penetration und Ausbeutung der von Deutschland besetzten Länder interessierte die Ermittler. Herausgekommen ist damals keine historische Studie, sondern eine Anklageschrift. Die Bank begegnete ihr mit einer ebenso einseitigen Verteidigung, denn sie mußte noch damit rechnen, daß auch ihr Führungspersonal in Nürnberg angeklagt werden würde. Seitdem war zur Geschichte der Dresdner Bank im Nationalsozialismus nicht mehr geforscht worden. Die Bank hielt ihre Akten unter Verschluß. Auch die größtenteils in den Staaten des Ostblocks verbliebene staatliche Überlieferung war bis Anfang der neunziger Jahre für die Wissenschaft unzugänglich.
Die nun vorliegende, etwa 2.400 Seiten umfassende Studie über die Dresdner Bank im Dritten Reich orientiert sich in ihrer Fragestellung eng an dem amerikanischen Untersuchungsbericht, der über die Rolle von Großbanken und Großindustrie erstellt worden war und wenig später als Legitimation für die Dekonzentration des deutschen Bankwesens diente. Die Quellengrundlage der aktuellen Studie, die 1998 begonnen wurde, bildeten nicht nur die etwa 12 Kilometer Akten, die sich im Historischen Archiv der Dresdner Bank befinden und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit inzwischen frei zugänglich sind, sondern auch Aktenbestände in Ost- und Ostmitteleuropa, Westeuropa und den USA.
An der wirtschaftlichen Verfolgung der Juden in Deutschland (»Altreich«) war die Dresdner Bank in drei Bereichen beteiligt: bei der Verdrängung aus der beruflichen Stellung, bei der »Arisierung« gewerblichen Vermögens und bei der Konfiskation privater Vermögen durch den Staat. Die Bank hatte dabei unterschiedlich große eigene Handlungsspielräume.
Die Verdrängung jüdischer Angestellter aus ihren Stellungen folgte größtenteils einer gesetzlichen Vorschrift. Davon waren etwa zwei Drittel der rund 540 Angestellten jüdischer Herkunft (5 Prozent der Belegschaft) betroffen. Sie wurden meist schon 1933, spätestens jedoch Mitte 1934 entlassen. Etwa ein Drittel der Betroffenen fiel unter eine Ausnahmeregelung und wurde ab 1935 meist in den Vorruhestand versetzt. Damit folgte die Bank nicht einem Gesetz des NS-Staats, sondern einer Vereinbarung der Großbanken, alle Juden bis spätestens 1937 entlassen zu haben.
Die Betriebsrentner wurden bis etwa 1937 mit ihren nichtjüdischen Kollegen gleichbehandelt, danach wurden die Renten willkürlich und ohne gesetzliche Vorschrift für die jüdischen Rentner herabgesetzt. Dies dürfte in nicht wenigen Fällen eine 1939 noch mögliche Auswanderung mangels Vermögen verhindert haben. »Arisierungen« auf eigene Rechnung kamen verhältnismäßig selten vor. Es gibt nur einen wirklich wichtigen Fall, die Übernahme der Bankhäuser Gebr. Arnhold, Dresden/Berlin und S. Bleichröder, Berlin. Den Großteil des »Arisierungs«-Geschäfts machte die Vermittlung aus. Die Rolle der Bank bestand darüberhinaus fast immer auch in der Bereitstellung eines »Arisierungskredits«. Nicht selten nahm die Bank auch Einfluß bei den zuständigen Parteistellen.
Bei der »Arisierung« waren die Handlungsspielräume der Bank deutlich größer als bei Verdrängung und Konfiskation. Das Spektrum der Verhaltensweisen reicht von einem – gemessen an den Umständen – fairen Umgang mit den Opfern bis zur rücksichtslosen Durchsetzung eigener Interessen. Grundsätzlich wäre mangels gesetzli- cher Vorschriften ein wohlwollend neutrales Verhalten möglich gewesen. Die Dresdner Bank hätte sich nicht am »Arisierungs«-Wettlauf beteiligen müssen. Das hätte aber zur Konsequenz gehabt, daß die Bank in Orten mit großen jüdischen Gemeinden Marktanteile im Kreditgeschäft eingebüßt hätte. Dazu war sie nicht nur nicht bereit, sondern die Zentrale versuchte ebenso wie die meisten Filialen, das Massengeschäft der »Arisierung« zu nutzen, um die eigene Position zu stärken. Dabei wurden gelegentlich auch Methoden angewandt, die dem üblichen kaufmännischen Verhalten widersprachen.
Im allgemeinen sehr gering war der Spielraum bei der Beteiligung an der Konfiskation privater Vermögen durch den Staat. Deshalb dürfte es hier kaum Unterschiede zwischen den Banken gegeben haben. Sie ließen sich wiederholt als verlängerter Arm der Finanzverwaltung miß- brauchen. Das galt für die Überwachung potentieller Auswanderer vor dem offenen Zugriff auf private Vermögen 1938 und erst recht, seitdem Juden nur noch beschränkt über ihre Vermögen verfügen konnten.
Die Banken motivierten hier nicht die oft unterstellten phantastischen Verdienstmöglichkeiten durch einseitig festgelegte Provisionssätze. Es ging eher darum, nicht selbst negativ von Vermögenstransfers zugunsten des Staates getroffen zu werden. Denn anders als bei der »Arisierung«, bei der ein abgelöster Kredit durch einen neuen ersetzt wurde, erfolgte die Überschreibung von Guthaben und Wertpapierdepots an den Staat ersatzlos. Dadurch verringerten sich für die Bank tendenziell die Geschäftsmöglichkeiten. Um dies bei anderen Geschäftsfeldern ausgleichen zu können, mußten die Banken eine gewisse Kooperationsbereitschaft mit den Behörden zeigen.
Wenn es um ihre eigenen Interessen ging, war die Dresdner Bank aber auch gegenüber der Finanzverwaltung zu hinhaltendem Widerstand bereit. Besonders abstoßend ist der Konflikt um den Nutzen aus der Deportation von Betriebsrentnern. Wurde der Bank die Deportation gemeldet, stellte sie die Rentenzahlung umgehend ein. Die Behörden verlangten jedoch, daß die Renten weitergezahlt werden – und zwar an den Fiskus. Sie begründeten dies damit, daß das Reich für die Deportierten zu sorgen habe. Die Bank widersetzte sich, unter anderem, weil sie es für ausgeschlossen hielt, daß ein alter Mensch den Transport »in den Osten« lange überleben könne. Das heißt, die Dresdner Bank war sich durchaus darüber im klaren, daß sie dank eingesparter Rentenleistungen indirekt von dem Massenmord an den Juden profitierte.
Insgesamt waren die Gewinne, die die Bank aus der wirtschaftlichen Verfolgung der Juden erzielte, eher bescheiden. Andererseits waren ihre Handlungsspielräume viel größer, als sie es nach dem Krieg wahrhaben wollte. Beides zeigt sich etwa bei der »Arisierung« der Engelhardt-Brauerei, dem vielleicht spektakulärsten »Arisierungsfall« im Dritten Reich überhaupt. Das Ziel der »Arisierung« war die Entschuldung des Konzerns. Die dabei eingesetzten äußerst brutalen Methoden wurden einem der »Männer fürs Grobe« überlassen. Das spätere Vorstandsmitglied der Dresdner Bank, Alfred Hölling, überließ dem »industriellen Berater« Hilarius Giebel wohlweislich die Arbeit, wobei er ganz genau wußte, daß Giebels Methoden nicht denen eines ehrbaren Kaufmanns entsprachen.

Dieter Ziegler ist Professor an der Ruhr-Universiät Bochum und Autor des 2. Bandes der Studie über die Dresdner Bank im Dritten Reich. Er beschäftigt sich mit der Beteiligung der Bank an der wirtschaftlichen Verfolgung der Juden in Deutschland.

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