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Müssen US-Unis Informationen über jüdische Mitarbeiter herausgeben?

Die Universität Pennsylvania will nicht auf die Forderung eingehen, Daten jüdischer Mitarbeitenden zu veröffentlichen.
Die Universität Pennsylvania will nicht auf die Forderung eingehen, Daten jüdischer Mitarbeitenden zu veröffentlichen. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Die Universität Pennsylvania und die U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC), eine föderale Behörde für Antidiskriminierung, liegen seit Monaten in einem Rechtsstreit über eine Antisemitismus-Untersuchung an der Hochschule. Die Spannungen traten im letzten November öffentlich zutage, als die Trump-Regierung die Universität verklagte, weil sie sich »geweigert hatte, einer Vorladung nachzukommen« und damit Informationen zu jüdischen Mitarbeitenden, die Beschwerden über antisemitische Diskriminierung vorgebracht hatten, und Mitgliedern jüdischer Gruppen auf dem Campus an die Behörden auszuhändigen.

Der Ursprung des Streits geht auf die erste Amtszeit Donald Trumps zurück, als im Dezember 2023 die Behörde begann, Beschwerden über antisemitische Vorfälle und eine offenbar feindselige Arbeitsumgebung für jüdische Mitarbeitende zu untersuchen. Teil dieser Aufarbeitung war der Versuch, mehr Informationen über betroffene Personen zu sammeln. Als Teil davon forderte die EEOC im Sommer 2025 durch ein gesetzlich mögliches Auskunftsersuchen, dass die Universität umfangreiche Informationen über jüdische Studierende, Mitarbeitende und Zugehörigkeiten zur Verfügung stellt.

Dazu sollten unter anderem gehören: Namen jüdischer Fakultätsmitglieder, Mitarbeitender und Studierender, Kontaktinformationen wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern und private Anschriften, Listen von Mitgliedern jüdischer studentischer oder universitätseigener Gruppen sowie Teilnehmerlisten von internen Gesprächen und Umfragen zur Antisemitismus-Aufarbeitung. Die EEOC erklärte, diese Daten könnten der Behörde helfen, Personen zu identifizieren, die von Diskriminierung betroffen seien oder diese beobachtet hätten.

Eingriff in Religionsfreiheit

Die Universität Pennsylvania widersetzte sich dieser Forderung aus Datenschutz- und Verfassungsgründen. In einer Bundesklageantwort und einem Antrag vor dem U.S. District Court for the Eastern District of Pennsylvania argumentierte die Hochschule, dass das Verlangen »aussergewöhnlich« und verfassungswidrig sei, weil es in die Privatsphäre, Religions- und Meinungsfreiheit der Personen eingreife. Zudem habe die Universität bereits umfangreich mit der EEOC zusammengearbeitet habe und Dokumente offengelegt. Aber sie habe keine personenbezogenen Listen ohne Einwilligung der Betroffenen liefern können, da dies deren Sicherheit gefährde und historisch belastete Praktiken widerspiegele.

Jüdische Organisationen äußern Sorge

Die Universität rechtfertigte ihre Position auch damit, dass die EEOC keinen konkreten Vorwurf gegen eine Einzelperson im Rahmen der Untersuchung vorgelegt habe, der die Forderung begründe. Im November 2025 reichte die EEOC daher formell eine Bundesklage ein, um die Erzwingung einer Vorladung durchzusetzen. Im vergangenen Jahr erklärte auch Liz Huston, eine Sprecherin des Weißen Hauses, die Regierung werde »das Gesetz stets konsequent durchsetzen« und die Universität »sollte der eindeutigen Vorladung nachkommen und ihr Engagement für den Schutz ihrer Studenten unter Beweis stellen«.

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Die Entscheidung und der Rechtsstreit führten zu breiten Reaktionen im akademischen Umfeld: Mehrere Fakultäts- und Studierendengruppen sowie Fakultätsverbände äußerten öffentlich ihre Besorgnis über die potenziellen Auswirkungen auf Privatsphäre und Sicherheit, insbesondere mit Blick auf die historische Verwendung solcher Listen. Auch Führende Vertreterinnen und Vertreter jüdischer Organisationen und Fakultätsverbände verurteilten die EEOC-Forderung als »beunruhigend« und problematisch aus Sicht des Datenschutzes und der Religionsfreiheit

Der Fall steht im breiteren Kontext der Bemühungen der Bundesregierung jener Zeit, Antisemitismus an Hochschulen zu adressieren. Er wirft grundlegende Fragen über Datenschutz, Religionsfreiheit, staatliche Befugnisse bei Ermittlungen und institutionelle Autonomie von Universitäten auf.

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