Die Knesset hat am Montag in erster Lesung einen Gesetzentwurf abgelehnt, der Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes den Zutritt zu israelischen Gefängnissen und Haftanstalten zum Besuch palästinensischer Sicherheitsgefangener untersagt hätte. Der von den Knesset-Abgeordneten Galit Distel Atbaryan, Keti Shitrit und weiteren Abgeordneten eingebrachte Vorschlag scheiterte nach einem Boykott der ultraorthodoxen Koalitionsparteien mit 36 Ja- und 41 Nein-Stimmen.
Die Einbringung sah vor, dass Vertreter des Roten Kreuzes palästinensische Sicherheitsgefangene nicht besuchen und ohne Genehmigung des rechtsextremen Ministers für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir oder des Verteidigungsministers Israel Katz keine Informationen über Inhaftierte sammeln oder weitergeben dürfen.
Gesetzesentwurf scheitert wegen Boykott der Ultraorthodoxen
Laut den Erläuterungen zum Gesetzentwurf basierte die Initiative auf dem »Sicherheitsrisiko, das mit dem Eindringen externer Akteure in Gefängnisse verbunden ist«. Es wurde vorgeschlagen, dass »Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes der Zutritt zu Gefängnissen und Haftanstalten gemäß dem Gesetz über die Inhaftierung ungesetzlicher Kombattanten untersagt wird«.
Das Scheitern des Gesetzesentwurfs war maßgeblich auf einen Boykott der ultraorthodoxen Parteien Schas und Vereinigtes Tora-Judentum zurückzuführen. Diese Parteien verweigern die Teilnahme an Koalitionsabstimmungen aus Protest gegen die Weigerung der Regierung, für ihre politische Agenda zentrale Gesetze, insbesondere das zur generellen Befreiung vom Wehrdienst, voranzutreiben.
Vor der Abstimmung erklärte Schas, den Gesetzesentwurf grundsätzlich zu unterstützen, die Abstimmung jedoch bis Mittwoch, nach Verabschiedung des Grundgesetzes zum Tora-Studium, verschieben zu wollen. In einer Erklärung warf die Partei dem Sicherheitsminister, vor, politische Interessen über das Gesetz selbst zu stellen. »Ben-Gvir besteht darauf, den Gesetzesentwurf heute zur Abstimmung zu bringen«, so Schas. »Offenbar ist ihm politisches Taktieren wichtiger als die Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes.«
Der Fraktionsvorsitzende der Koalition, Ofir Katz, appellierte Berichten zufolge an die Opposition, nicht gegen den Vorschlag zu stimmen, um den ultraorthodoxen Boykott auszugleichen. Dieser Appell wurde jedoch ignoriert.
Oberster Gerichtshof: »Die Maßnahme ist weder mit israelischem noch mit internationalem Recht vereinbar und damit rechtswidrig.«
Nach der Ablehnung des Gesetzesentwurfs kritisierte Ben-Gvir die ultraorthodoxen Parteien scharf. Er argumentierte, das Gesetz sei notwendig, da israelische Geiseln im Gazastreifen nie Besuch vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz erhalten hätten. »Unsere Geiseln im Gazastreifen wurden nicht vom Roten Kreuz besucht. Wer sich bei der Abstimmung über diesen Gesetzesentwurf der Stimme enthielt, stimmte für die Nukhba-Truppe (Elite-Einheit der Hamas, Anm. d. Red.)«, sagte der Minister für nationale Sicherheit.
Da der Gesetzesentwurf in erster Lesung scheiterte, kann er erst in sechs Monaten erneut zur Abstimmung gebracht werden. Es ist daher unwahrscheinlich, dass er vor den nächsten israelischen Parlamentswahlen, die bis Ende Oktober stattfinden müssen, erneut zur Abstimmung kommt.
Die Gesetzesinitiative folgte einem einstimmigen Urteil des Obersten Gerichtshofs Anfang des Monats, dass das generelle Besuchsverbot der Regierung für das Rote Kreuz bei palästinensischen Sicherheitsgefangenen in israelischen Gefängnissen und Einrichtungen der israelischen Streitkräfte aufhob.
Hauptbegründung nicht mehr gültig, da Geiseln zurückgekehrt sind
Das Gericht urteilte, die Maßnahme sei weder mit israelischem noch mit internationalem Recht vereinbar und erklärte sie für rechtswidrig. Es betonte, die Hauptbegründung der Regierung für die Beschränkung – die Bemühungen um die Rückkehr der in Gaza festgehaltenen israelischen Geiseln – sei nicht mehr gültig, nachdem alle Geiseln, einschließlich der Leichen der in Gefangenschaft Ermordeten, zurückgebracht worden waren.
Israel hatte das generelle Besuchsverbot am 7. Oktober 2023 nach dem von der Hamas angeführten Massaker gegen südliche israelische Gemeinen mit mehr als 1200 Toten und 251 Geiseln verhängt. Gleichzeitig wurden auf Initiative von Ben-Gvir die Haftbedingungen für palästinensische Sicherheitsgefangene deutlich verschärft.
Die Beschränkungen blieben trotz Vorwürfen von Verletzungen der Gefangenenrechte und Warnungen von Verteidigungsbeamten bestehen, dass die sich verschlechternden Haftbedingungen die noch in Gaza festgehaltenen israelischen Geiseln gefährden könnten.