NS-raubgut

Geldwerte Gemeinschaft

Der Streit um die Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners »Berliner Straßenszene« aus dem Brücke-Museum an ihre jüdischen Erben hat sich bis heute nicht wirklich gelegt. Doch zu kurz greift, wer darin nur ein Problem der Auslegung der auf den »Washingtoner Prinzipien« beruhenden »Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und Gemeinden« von 1999 durch die Berliner Kulturverwaltung sieht. Die ungemein verwickelte Geschichte dieser spektakulären Gemälderückgabe hat ein Licht auf die Rolle des Kunsthandels vor und nach 1945 geworfen – und das Interesse der Forschung beflügelt: Nie zuvor stand der deutsche Kunsthandel derart im Fokus wie heute.
Dass der Handel darüber begeistert wäre, lässt sich allerdings kaum behaupten. Der Grund liegt auf der Hand: »Der deutsche Kunsthandel profitierte wie wohl keine zweite Branche von der bald nach Hitlers Machtübernahme einsetzenden systematischen Verfolgung und Ausplünderung der Juden in Deutschland und den besetzten Nachbarstaaten.« Das schreibt Stefan Koldehoff in seinem neuen Buch, Die Bilder sind unter uns, in dem der Journalist, ein geradezu besessener Rechercheur, eine Fülle von Einzelfällen gesammelt hat. Dem Leser schwirrt bald der Kopf, versucht er den verwinkelten und dann wieder sich kreuzenden Wegen zu folgen. Nicht ohne Grund gibt es allein zur Kirchner-»Straßenszene« mittlerweile eine dickleibige Publikation.

ns-profiteure Nicht nur, dass die Branche zu den Profiteuren des Nationalsozialismus zählt. Es gab für sie sogar noch weniger eine »Stunde Null« als in übrigen Bereichen. Denn die Kunstwerke waren ja da, nur eben verlagert, versteckt, teils auch herrenlos dem Zugriff entschlossener Glücksritter ausgeliefert. Nachdem dann Galeristen wie Ferdinand Möller, der in der NS-Zeit zum Quartett derer gezählt hatte, die die »Entartete Kunst« offiziell »verwerten« sollten, in der jungen Bundesrepublik Deutschland neuerlich zu Geld und Ansehen gekommen waren, zeigte sich, dass der Kunsthandel seine Vergangenheit lieber ruhen lässt.
Mittlerweile gibt es für einzelne, herausragende Händler umfangreiche Untersuchungen. Darunter eine zu dem schillernden Karl Haberstock, der Hitlers geplan- tem Linzer »Führermuseum« zulieferte, vor allem mit dubiosen Erwerbungen aus dem besetzten Paris – und sich nach dem Krieg als Mäzen für das Museum seiner Heimatstadt Augsburg feiern ließ. Aber insgesamt hält sich die Branche bedeckt. Und noch mehr die der Auktionshäuser: Ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichtet, verstecken sie sich hinter ihrer aufgelegten Diskretion, um ihre Beteiligung an der Verschleuderung insbesondere jüdischen Vermögens nicht einzugestehen oder gar aktiv aufzuklären.

verschwiegen Es war im Übrigen nicht nur jüdisches Eigentum, wie das wegen seines materiellen Wertes im zweistelligen Millionenbereich notorische Beispiel von Kandinskys Gemälde »Improvisation 10« zeigt, das der von Stalin nach Sibirien verbannten Sophie Lissitzky-Küppers gehört hatte. Ferdinand Möller verkaufte es 1951 an den Basler Kollegen Ernst Beyeler, in dessen renommiertem Privatmuseum es heute zu den Prunkstücken zählt. Für eine diskret verschwiegene Summe verglich sich Beyeler mit dem Sohn der nie aus Sibirien zurückgekehrten Mutter.
Aber die erdrückende Mehrzahl aller Vorgänge betrifft naturgemäß geraubtes jüdisches Kulturgut, ob in Berlin, Wien oder schließlich Paris. Während die Museen, ob freiwillig oder auf öffentlichen Druck, mittlerweile in einem erheblichen Maß Provenienzforschung betreiben, halten sich die Galeristen, durch deren Hände all die Kunstwerke doch gegangen sind, nach wie vor zurück.
Und Auktionshäuser verweigern ohnedies jede Auskunft über das Wohin der Bilder, wenn sie schon das Woher jedenfalls früher nicht so genau nahmen. Museen sind – zumeist – öffentliche Einrichtungen, die der »Gemeinsamen Erklärung« unterliegen. Der private Handel jedoch kann rechtlich zu nichts verpflichtet werden. Er ist aber moralisch zu umfassender Aufklärung verpflichtet, um endlich in seiner Gänze aus dem Zwielicht herauszutreten.

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