Gedenken an den 7. Oktober wird zum Angriffsziel, eine Mahnwache als »Trauerveranstaltung« in Anführungszeichen gesetzt, Erinnerung zu »israelischer Kriegspropaganda« erklärt. Dazu: »Blut an euren Händen!«.
»Keine Forschung für Völkermörder« heißt eine Veranstaltung der Hochschulgruppe Uni(te) for Pali der Universität Bremen, gemeinsam beworben mit dem dortigen AStA, vorgestellt werden soll bei dieser Veranstaltung ein Bericht über die »Mittäterschaft« ihrer Alma Mater. Dieselbe Hochschulgruppe postet zu »Instrumentalisierung« und »Lügen um den 7. Oktober«. Ein Camp gegen den Gaza-Krieg bewirbt derselbe AStA über seinen Verteiler mit dem Aufruf »Globalize the Student Intifada!« und erklärt: »Wir nehmen uns die Räume, die uns zustehen.«
Jüdische Studierende berichten von Angst und Ausgrenzung. Die Antwort des AStA Bremen: Gemeint seien lediglich friedliche Proteste. Als wäre damit alles gesagt, als müssten diejenigen, die sich bedroht fühlen, nur besser verstehen, was die anderen angeblich meinen.
Erfreulicherweise hat es sich das Verwaltungsgericht Bremen nicht so einfach gemacht. Mit Beschluss vom 27. Oktober 2026 verpflichtete es die Studierendenschaft der Universität Bremen, die Plakate für die Veranstaltung »Keine Forschung für Völkermörder« zu entfernen, soweit sie in arabischer Sprache den Begriff »Studierenden-Intifada« verwenden. Entsprechende Beiträge auf der Homepage und dem Instagram-Profil des AStA müssen ebenfalls gelöscht werden. Die Veranstaltung selbst durfte stattfinden. Solche und ähnliche Veranstaltungen fanden gestern statt, tun sie heute und werden sie auch morgen. An der Uni Bremen, Frankfurt, München, Berlin – einfach überall.
Was das Verwaltungsgericht in seinem Eilbeschluss entschieden hat, verdient dennoch umso größere Aufmerksamkeit: Es nimmt ernst, dass eine Parole jüdische Studierende erheblich einschüchtert und faktisch vom hochschulpolitischen Diskurs ausschließt – und das nicht als bedauerliche Begleiterscheinung, sondern als einen Gesichtspunkt, der die gerichtliche Entscheidung trägt. Hierbei zitiert es aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das Ende 2025 in einem versammlungsrechtlichen Eilverfahren feststellte, dass sich die Parole »Yalla, yalla, Intifada« aus Sicht eines unbefangenen Beobachters als Ausdruck der Billigung von Gewalttaten der HAMAS darstelle.
Der AStA hatte dem Gericht erklärt, die Veranstaltung sei als offene Podiumsdiskussion geplant, abweichende Positionen könnten eingebracht werden. Zugleich hatte der Verband Jüdischer Studierender Nord geschildert, wie zutiefst beunruhigend die Beschwörung einer »Student-Intifada« auf die jüdischen Studierenden einwirke, die Beratungsstelle OFEK e.V. berichtete von der bedrohlichen und einschüchternden Wirkung solcher Aufrufe auf jüdische und israelische Studierende.
Auf der einen Seite steht die Behauptung über einen angeblichen Inhalt durch diejenigen, die eine Parole verbreiten. Auf der anderen die Erfahrung derer, die mit ihr leben müssen. Die Erklärung »Wir meinen es friedlich« beantwortet die Frage nach dieser Erfahrung nicht. Wer vor der Tür »Intifada« liest und sich bedroht fühlt, dem hilft die (vermeintliche) Versicherung wenig, drinnen dürfe er selbstverständlich widersprechen.
Das Gericht lässt ausdrücklich offen, ob die konkrete Parole als Billigung von Gewalttaten zu verstehen ist oder wegen einer einschüchternden und ausschließenden politischen Positionierung das hochschulpolitische Mandat überschreitet. Im Eilverfahren lässt sich das nicht abschließend klären.
Dass sich das Gericht damit befasst hat, ist übrigens einem nichtjüdischen Studenten zu verdanken. Er hat das Eilverfahren angestrengt, um auf die Missstände an seiner Universität aufmerksam zu machen. Die Atmosphäre an dieser und vielen anderen Universitäten ist geprägt von aggressiver Raumnahme und systematischer Einschüchterung. Und all das in einer Selbstverständlichkeit, die nicht selten das Gefühl von Hilflosigkeit hinterlässt. Umso beeindruckender, was ein Einzelner bewegen kann.
Auf das Hauptsacheverfahren dürfen wir gespannt blicken.
Die Autorin ist Rechtsanwältin und Vorständin des Jüdischen Juristenverbandes in Deutschland