Nachdem das Bundesverwaltungsgericht das von ihr verfügte Verbot des rechtsextremen »Compact«-Magazins vorläufig aufgehoben hat, sieht Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) keinen Anlass für eine Kurskorrektur. »Das Grundgesetz sieht ja das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen«, sagte sie bei einem Termin am Berliner Ostbahnhof.
Angesichts der aktuellen Bedrohungslage sei es wichtig, diese Instrumente der wehrhaften Demokratie auch anzuwenden. Das Bundesinnenministerium halte mit Blick auf das Hauptsacheverfahren an seiner Auffassung fest. Die Ministerin betonte: »In unserem Handeln gegenüber Verfassungsfeinden werden wir keinesfalls nachlassen.«
Faeser hatte »Compact« am 16. Juli verboten. Sie begründete dies damit, dass das Blatt ein »zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene« sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot im Eilverfahren am Mittwoch vorläufig auf. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Damit kann das Blatt unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Es sei gut, dass auch solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft werden könnten, sagte Faeser. Sie verwies auf Verbotsverfügung ihres Ministeriums aus der Vergangenheit, die vor Gericht Bestand hatten. Nun habe man »in Teilen mal verloren«, sagte Faeser. Sie fügte hinzu: »Es ist ein ganz normaler Vorgang.« Nach dem vorläufigen Scheitern des »Compact«-Verbotes hagelte es Kritik für Faeser von FDP, AfD und aus der Union. dpa