Strassburg

Niederlage im Steuerstreit

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am 6. Juli 2017 eine Klage des Ehepaares Bluma und Alain P. gegen Deutschland als vorzeitig und damit als unzulässig abgewiesen (Gesuch Nr. 32745/17). Die Ehegatten hatten ihre Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main aus dem Jahr 2002/2003 angefochten und eine Verletzung von Artikel 9 (Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend gemacht. Im November 2016 hatten sie zudem Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

Die Straßburger Richter befanden, dass vor einer inhaltlichen Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts zunächst die juristischen Instanzen in Deutschland ausgeschöpft werden müssen. Ein Entscheidungstermin des Bundesverfassungsgerichts ist aber derzeit noch nicht absehbar.

austritt Das Ehepaar, verheiratet nach jüdischem Ritus, gab beim Umzug aus Frankreich nach Frankfurt Anfang November 2002 beim Einwohnermeldeamt als Religionszugehörigkeit »mosaisch« an, woraufhin die Jüdische Gemeinde sie schriftlich als Mitglieder willkommen hieß. Die Ehefrau hatte – wie ihre Eltern – früher der Jüdischen Gemeinde Frankfurt angehört und nie ihren Austritt erklärt.

Die Ehegatten wandten ein, dass sie noch Gemeindemitglieder in Frankreich seien und sich als liberale Juden verstünden. Mit Wirkung zum 31. Oktober 2003 traten sie aus der Einheitsgemeinde aus. Diese erhob dennoch Steuern für ein Jahr, weil laut Satzung ein Widerspruch gegen die Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten schriftlich zu erklären war.

Das Ehepaar zog dagegen vor Gericht und verlor 2005 und 2009 in den ersten beiden Instanzen. Doch 2010 hatte es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zunächst Erfolg. Dieses entschied am 23. September 2010, dass die Religionszugehörigkeit ohne ausdrückliche Willensbekundung keine Folgen haben dürfe.

verfassungsgericht Die Jüdische Gemeinde brachte den Fall daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht, das am 17. Dezember 2014 einstimmig die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 aufhob (2 BvR 278/11). Zum einen »vereinige« die Einheitsgemeinde Frankfurt nach der Satzung »Personen jüdischen Glaubens«, zum anderen sei »mosaisch« nicht ausschließlich als Zugehörigkeit zum liberalen Judentum zu interpretieren gewesen, entschieden die Karlsruher Richter. Der Wille, einer Religionsgemeinschaft anzugehören, könne in vielfältiger Weise zum Ausdruck gebracht werden. Angaben gegenüber Meldebehörden seien als Bekenntnisangabe und damit als voluntative Grundlage einer Mitgliedschaft geeignet.

Im September 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2014, wies aber auf Zweifel an der Vereinbarkeit des Urteils der Karlsruher Richter mit Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention hin. Laut diesem Urteil der Leipziger Richter müsste das Paar mehr als 114.000 Euro Gemeindesteuer nachzahlen (BVerwG 6 C 2.15).

Gegenstand des Rechtsstreits ist einerseits das Steuererhebungsrecht der Religionsgemeinschaften, andererseits die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit, die auch das Recht umfasst, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören. Ob nach der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erneut Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht wird, bleibt abzuwarten.

Meinung

Berlin bekommt, was es verdient!

Ein Kommentar von Chefredakteur Philipp Peyman Engel zum Erdrutschsieg der Linkspartei in der Hauptstadt

von Philipp Peyman Engel  20.09.2026

Feiertage

Chatima towa, oder was?

Was von Rosch Haschana über Jom Kippur bis Sukkot die korrekte Grußformel ist

von Rabbiner Yaacov Zinvirt  20.09.2026 Aktualisiert

Porträt der Woche

Damit die Namen bleiben

Jorge Steffen ist Germanist und engagiert sich für den Erhalt von Grabsteinen

von Gerhard Haase-Hindenberg  20.09.2026

Sachsen-Anhalt

Halle: Gemeindevorsitzender hat keine Angst vor AfD-Regierung

Max Privorozki kritisiert in einem aktuellen Interview das Geschichtsbild der AfD in Sachsen-Anhalt. Er wolle jedoch abwarten, »was die Partei tatsächlich umsetzen würde«

 20.09.2026

Kommentar

Die Schatten der Vergangenheit sind lang

Wie der Hessische Rundfunk über jüdische Grundstücke stolpert

von Daniel Neumann  18.09.2026

Wuppertal

Brandanschlag auf Synagoge: Staatsanwaltschaft geht von Judenhass aus

Der 37 Jahre alte mutmaßliche Täter soll aus antisemitischen Gründen gehandelt haben

 18.09.2026

Wuppertal

Brandanschlag auf Synagoge

Nach ersten Erkenntnissen handelte der polizeibekannte Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit allein

 18.09.2026 Aktualisiert

Sukkot

Fast zu Hause

Unsere Autorin flüchtete mit ihren Kindern 2022 aus der Ukraine. In Rottweil begann die kleine Familie ein neues Leben. Zum Laubhüttenfest blickt die Manikeurin auf ihr Ankommen zurück

von Olga Nemchenko  17.09.2026

Jubiläum

Jüdischer Landesverband Sachsen feiert 100-jährige Geschichte

Rund 20.000 Jüdinnen und Juden haben vor dem Zweiten Weltkrieg in Sachsen gelebt. Bereits vor 100 Jahren wurde eine jüdische Interessenvertretung gegründet

 16.09.2026