Strassburg

Niederlage im Steuerstreit

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am 6. Juli 2017 eine Klage des Ehepaares Bluma und Alain P. gegen Deutschland als vorzeitig und damit als unzulässig abgewiesen (Gesuch Nr. 32745/17). Die Ehegatten hatten ihre Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main aus dem Jahr 2002/2003 angefochten und eine Verletzung von Artikel 9 (Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend gemacht. Im November 2016 hatten sie zudem Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

Die Straßburger Richter befanden, dass vor einer inhaltlichen Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts zunächst die juristischen Instanzen in Deutschland ausgeschöpft werden müssen. Ein Entscheidungstermin des Bundesverfassungsgerichts ist aber derzeit noch nicht absehbar.

austritt Das Ehepaar, verheiratet nach jüdischem Ritus, gab beim Umzug aus Frankreich nach Frankfurt Anfang November 2002 beim Einwohnermeldeamt als Religionszugehörigkeit »mosaisch« an, woraufhin die Jüdische Gemeinde sie schriftlich als Mitglieder willkommen hieß. Die Ehefrau hatte – wie ihre Eltern – früher der Jüdischen Gemeinde Frankfurt angehört und nie ihren Austritt erklärt.

Die Ehegatten wandten ein, dass sie noch Gemeindemitglieder in Frankreich seien und sich als liberale Juden verstünden. Mit Wirkung zum 31. Oktober 2003 traten sie aus der Einheitsgemeinde aus. Diese erhob dennoch Steuern für ein Jahr, weil laut Satzung ein Widerspruch gegen die Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten schriftlich zu erklären war.

Das Ehepaar zog dagegen vor Gericht und verlor 2005 und 2009 in den ersten beiden Instanzen. Doch 2010 hatte es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zunächst Erfolg. Dieses entschied am 23. September 2010, dass die Religionszugehörigkeit ohne ausdrückliche Willensbekundung keine Folgen haben dürfe.

verfassungsgericht Die Jüdische Gemeinde brachte den Fall daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht, das am 17. Dezember 2014 einstimmig die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 aufhob (2 BvR 278/11). Zum einen »vereinige« die Einheitsgemeinde Frankfurt nach der Satzung »Personen jüdischen Glaubens«, zum anderen sei »mosaisch« nicht ausschließlich als Zugehörigkeit zum liberalen Judentum zu interpretieren gewesen, entschieden die Karlsruher Richter. Der Wille, einer Religionsgemeinschaft anzugehören, könne in vielfältiger Weise zum Ausdruck gebracht werden. Angaben gegenüber Meldebehörden seien als Bekenntnisangabe und damit als voluntative Grundlage einer Mitgliedschaft geeignet.

Im September 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2014, wies aber auf Zweifel an der Vereinbarkeit des Urteils der Karlsruher Richter mit Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention hin. Laut diesem Urteil der Leipziger Richter müsste das Paar mehr als 114.000 Euro Gemeindesteuer nachzahlen (BVerwG 6 C 2.15).

Gegenstand des Rechtsstreits ist einerseits das Steuererhebungsrecht der Religionsgemeinschaften, andererseits die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit, die auch das Recht umfasst, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören. Ob nach der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erneut Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht wird, bleibt abzuwarten.

Mascha Malburg und Joshua Schultheis

In eigener Sache

Mascha Malburg und Joshua Schultheis werden mit dem Georg-Stefan-Troller-Preis ausgezeichnet

Die Redakteurin der Jüdischen Allgemeinen und der freie Mitarbeiter erhalten die Auszeichnung für ihre Interviewreihe mit Juden aus Deutschland

 09.09.2026

Programm

Tipps und Termine

Termine und Tipps für den Zeitraum vom 10. September bis zum 17. September

 09.09.2026

München

»Es geht um ein Wir«

Maccabi-Präsident Patrick Guttmann über die Rolle des Sportvereins für die jüdische Gemeinschaft, Herausforderungen und Zukunftspläne

von Luis Gruhler  09.09.2026

Berlin

Zurück in die Zukunft

Die Geschichte der Stadt ist geprägt von vielen gescheiterten Visionen. Nun wird die Fahrt mit der Ringbahn zur Bühne für einst angedachte Projekte

von Alicia Rust  09.09.2026

Rosch Haschana

Fragen über Fragen

Zwischen Vorbereitungen, Schofar und Honigkuchen bleiben Rabbiner immer erreichbar. Für alle, die Rat vor den Hohen Feiertagen suchen

von Christine Schmitt  09.09.2026

Pro & Contra

Sollen jüdische Kinder nur noch auf jüdische Schulen?

Zwei Meinungen zur Debatte

von Noga Hartmann, Marina Chernivsky  09.09.2026

Max Privorozki

»Ich werde Halle nicht verlassen, solange wir in einer freien Gesellschaft leben«

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk spricht der Gemeindevorsitzende über Wahlergebnisse, Prognosen und die Aufgabe der Gesellschaft

 09.09.2026

Taglit

Emotionales Bootcamp mit Lior Raz

Israels Superstar kam kurz vor dem Start der fünften »Fauda«-Staffel nach Berlin, um sich für »Birthright« starkzumachen. Und für einen optimistischeren jüdischen Staat

von Sophie Albers Ben Chamo  09.09.2026

Kommentar

Ein Weckruf

Der AfD-Erfolg liegt vor allem im Scheitern jener Parteien, die die Bundesrepublik seit Jahrzehnten prägen. Verloren gegangenes Vertrauen muss nun schnellst möglich wieder zurückgewonnen werden

von Josef Schuster  08.09.2026