Wuppertal

Bewährungsstrafen verhängt

In der Nacht zum 29. Juli 2014 wurde die Bergische Synagoge in Wuppertal mit Molotow-Cocktails beworfen. Foto: dpa

Nach dem Brandanschlag auf die Bergische Synagoge in Wuppertal sind am Donnerstag drei palästinensische Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Gegen die beiden 24 und 29 Jahre alten Angeklagten verhängte das Amtsgericht Wuppertal Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.

Bei dem dritten 18-jährigen Angeklagten wird nach Angaben des Vorsitzenden Richters Jörg Sturm das Jugendstrafrecht angewandt – welche Maßnahmen »erzieherisch sinnvoll« seien, müsse noch geprüft werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Reaktion Der Vorsitzende der Jüdischen Kultusgemeinde Wuppertal, Leonid Goldberg, zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Es habe sich bei dem Anschlag sehr wohl um eine antisemitische Tat gehandelt, sagte er. Den Aussagen der Männer schenkte er keinen Glauben.

Nach Ansicht des Gerichts haben die drei Männer in der Nacht zum 29. Juli fünf mit Diesel gefüllte Flaschen auf den Eingangsbereich der Synagoge im Stadtteil Barmen geworfen. Ein weiterer Molotow-Cocktail zerschellte bereits auf der Straße. Da die übrigen Brandsätze von selbst erloschen oder das Gebäude nicht erreichten, blieb der Sachschaden gering. Menschen wurden nicht verletzt.

Die drei Angeklagten hatten zum Prozessauftakt die Tat gestanden. Sie erklärten, sie wollten damit auf die militärischen Auseinandersetzungen im Gaza-Streifen aufmerksam machen. Alle drei Männer entschuldigten sich bei der Jüdischen Kultusgemeinde Wuppertal und erklärten, dass sie nichts gegen Juden hätten. Auch zum Abschluss des Prozesses wiederholten sie ihre Entschuldigungen. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass die Angeklagten bislang nicht vorbestraft waren.

Symbolik Der Aussage der Männer, sie hätten mit der Tat ein Zeichen gegen den Krieg in ihrer Heimat setzen wollen, folgte das Gericht in seinen Ausführungen. Nach Ansicht von Richter Sturm handelten die Angeklagten nicht aus »antisemitischen Gründen per se«. Allerdings habe der Anschlag vor dem Hintergrund des Holocaust eine »hohe symbolische Bedeutung«. Deshalb zeuge der Vorfall auch von Rücksichtslosigkeit, sagte Sturm.

Anders als die Verteidigung sah das Gericht in der Tat keine Sachbeschädigung, sondern eine versuchte schwere Brandstiftung. Aufgrund der nächtlichen Tatzeit könne man nicht davon ausgehen, dass das Trio jemanden verletzen wollte. Allerdings hätten die drei »billigend in Kauf« genommen, dass das Gebäude in Brand gerät, sagte Sturm.

Die Männer seien trotz ihres Alkohol- und Drogenkonsums an dem Abend nicht so eingeschränkt gewesen, dass sie nicht mehr gewusst hätten, was sie taten. So hatten die Angeklagten den Diesel an einer Tankstelle geholt und anschließend die Brandsätze in der Wohnung eines der Männer hergestellt. epd

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