»Aviv«-Prozess

Bewährungsstrafe und Geldauflage

Das ehemalige Geschäft von »Aviv« Foto: Chris Hartung

Zwei Jahre Haft auf Bewährung für den Angeklagten H. sowie ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung für den Angeklagten W., darüber hinaus Geldstrafen und jeweils eine Geldauflage in Höhe von 30.000 Euro, die an TuS Makkabi zu zahlen ist – so lautet das Urteil des Frankfurter Landgerichts im Prozess gegen die beiden Geschäftsführer des ehemaligen koscheren Lebensmittelhandels »Aviv«.

In seiner Urteilsbegründung folgte der Vorsitzende Richter der 26. Großen Wirtschaftskammer, Jörn Immerschmitt, damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte für H. eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie für den Angeklagten W. eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert.

Freiheitsstrafe Immerschmitt führte als Gründe für die Aussetzung auf Bewährung aus, dass viele der vernommenen Zeugen betont haben, dass sie keine Freiheitsstrafe fordern und auch keine Strafanträge gestellt haben. Zum Zweiten spreche für die Angeklagten, dass sie keine Vorstrafen und seit der Schließung des Ladens keine weiteren Straftaten begangen haben.

Zum Dritten seien die Angeklagten durch die lange Verfahrensdauer sowie den Gesichts- und Vertrauensverlust innerhalb der Gemeinde bereits gestraft. Überdies sehe er, so sagte der Richter, auch gesamtpräventiv keinen Bedarf für eine Haft. Auch eine Resozialisierung sei nicht notwendig.

In seinen Ausführungen betonte Immerschmitt, dass er es begrüßt hätte, wenn die »Angeklagten von Anfang an zu ihrer Schuld gestanden hätten«. Außerdem hätte er es »persönlich sehr schön gefunden«, wenn Rabbiner Klein und der Maschgiach Gendlin zur Aufklärung beigetragen hätten. »Das hätten die Gemeindemitglieder auch verdient«, lautete die Ansicht des Richters.

Unkoscher Die Staatsanwaltschaft war dem Betrug auf die Schliche gekommen, weil sie das Telefon des Ladengeschäfts abgehört hatte. Damals ging es noch um den Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – es erfolgte deshalb auch eine ergebnislose Durchsuchung des Geschäfts. Dass die Angeklagten den Verkauf von unkoscherem Fleisch auch weitergeführt hatten, nachdem sie ins Visier der Polizei geraten waren, legte ihnen die Staatsanwaltschaft erschwerend zu Last.

Zu Beginn des Prozesses hatten die beiden Angeklagten ein Geständnis abgelegt. Nachdem Zeugenaussagen ihn belastet hatten, modifizierte der Angeklagte H. seine Angaben jedoch mehrfach. Zum Jahresende saß H. wegen Verdunklungsgefahr zudem rund zwei Monate in Untersuchungshaft – er hatte einen der als Zeugen aussagenden Metzger zu beeinflussen versucht.

Bei dem Verfahren wurden zahlreiche Privat- und Geschäftskunden der Firma Aviv als Zeugen vernommen. Die ursprünglich zur Last gelegten 1721 Betrugsfälle mit einem vermuteten Gesamtschaden von 557.000 Euro wurden bis zum Ende der Verhandlung auf 802 Fälle von besonders schwerem Betrug mit einer Schadenssumme von 260.000 Euro reduziert – unter anderem, weil tiefgefrorenes und verpacktes koscheres Fleisch als nicht verunreinigt und damit weiterhin koscher angesehen wurde.

Gemeinde Innerhalb der Jüdischen Gemeinde Frankfurt hat der Prozess für Aufruhr gesorgt. Frankfurts Rabbiner Menachem Halevi Klein ist mittlerweile im Ruhestand, der ebenfalls für die Kaschrut-Aufsicht bei Aviv tätige Maschgiach wurde seines Amtes enthoben.

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz und ein speziell einberufenes Beit Din hatten sich mit dem Fall und der Frage, inwieweit die Verbraucher ihre Küchen und -utensilien zu kaschern hätten, beschäftigt. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft könnten eine Revision beantragen.

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